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Die dunkle Seite des Westens

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Nun, würdest du in der Ukraine leben und Genosse Putins Schergen kämen zu deinem Haus, schlachten deine Kinder ab und vergewaltigen deine Frau, würdest du deine Haltung sehr schnell ändern.

Und jetzt sag nicht nein. Das wird dir eh keiner glauben. :(

Das ist kein legtimer Vergleich!

Ist wie die blöde unfaire "Brett des Karneades Frage" damals bei den KDV-Verhandlungen.
Klassisch wurde auch genau das gefragt, was du oben anführst.
Mein Mann wurde damals - nachdem er in 2 Verhandlungen nicht ans KDV anerkannt wurde - im Alter von knapp 30 J. (!!) noch zu 20 Monate Zivildienst einberufen.

Es ist etwas völlig anderes, ob man direkt persönlich betroffen ist, oder man als Soldat z. B. in ein fremdes, oder auch das eigene Land in den Krieg geschickt wird!

Wir können froh sein, dass die Wehrpflicht, bzw. KDV-Verhandlungen abgeschafft wurden.
Aus der Wiki:
Situationsbedingte, politische und historische Begründungen für einen KDV-Antrag seien zwar auch mögliche Gewissensentscheidungen, reichten aber nicht aus, wenn der Antragsteller in anderen Situationen Waffenanwendung gegen Menschen mit dem Tötungsrisiko für diese bejahe. Dann sei die Gewissensentscheidung „nicht durch die sittliche Forderung nach der vorbehaltlosen Achtung des menschlichen Lebens bestimmt.“
Das bedeutet auch "Rechtsstaat", dass Richter dir vorschreiben, wie Gewissen auszulegen ist. Das Gericht entscheidet was du fühlst und ablehnst.
Ich finde das mehr als gruselig und widerspricht eindeutig meinem Persönlichkeitsrecht, Selbstbestimmung und Würde.
Ein Staat hat niemals das Recht, über mich und mein Leben zu verfügen!
Sollte man meinen
:(
Wehrpflichtgesetz (WPflG)
§ 51 Einschränkung von Grundrechten
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.

Die reine Behauptung, dass das eigene Gewissen den Kriegsdienst verbiete, reicht nicht aus. Ebenfalls sind religiöse Gründe unzureichend. Beispielsweise wurden der Glaube und die Furcht, wegen der Tötung von Menschen im Krieg in die Hölle zu kommen, nicht anerkannt. Dagegen kann die Religion für den Gewissensbildungsprozess, der im Rahmen des Antrags dargestellt werden muss, durchaus wichtig sein. Zu Zeiten der deutschen Teilung wurde auch nicht akzeptiert, dass man eigenen Verwandten gegenüberstehen könnte und diese gegebenenfalls töten müsste.

Für eine Anerkennung muss der Antragsteller glaubhaft darlegen, dass er „irreparablen seelischen Schaden“ erleiden und die „Persönlichkeit zerbrechen“ würde, sollte er „als Soldat“ einen Menschen töten müssen. Dagegen ist persönliche Notwehr (die von der kollektiven Notwehr unterschieden wird, in die ein Soldat gezwungen wird) akzeptabel. Sowohl in persönlicher Notwehr (Angriff auf das eigene Leben) als auch in persönlicher Nothilfe (z. B. Angriff auf Freundin/Freund) kann die Tötung des Angreifers in Kauf genommen werden, ohne dass die eigene Persönlichkeit zerbrechen muss. Dasselbe gilt, wenn man als Zivilist im Kriegsfall einen feindlichen Soldaten tötet, der sich rechtswidrig verhält (Genfer Konventionen). Irrelevant dabei ist letztendlich die tatsächliche Gewissenslage. Die Ablehnung persönlicher Notwehr oder der Unwillen, das Leben eines Täters höher als das des Opfers zu bewerten, wurde im Einzelfall so ausgelegt, dass der Antragsteller unglaubwürdig sei.

Spätestens seit der Bundeswehrmajor Florian Pfaff die indirekte Mitwirkung am Irakkrieg erfolgreich verweigerte, ist es jedoch auch möglich, aus Gewissensgründen die Mitwirkung an als besonders verwerflich erachteten Handlungen zu verweigern. Dazu gehört die Berufung aktiver Soldaten auf Art. 26 GG, der der Bundesrepublik jeden Angriffskrieg und jede Teilnahme daran ausdrücklich verbietet. Voraussetzung ist auch hier, dass die Gewissensgründe – in diesem Fall: der Gewissenswandel – nachvollziehbar dargelegt werden.

Was viele auch nicht wissen. Frauen - insbes. mit medizinischer Ausbildung - sind im Kriegsfalle ebenfalls zum Dienst verpflichtet. Ich weiß aber leider nicht wo das steht. Auf manchen Meldebescheinigung, steht drin, bzw. wird man gefragt, ob man einen medizin. Beruf hat.
In den 80-er Jahren gab es jedenfalls Großaktionen, wo Frauen KDV erklärten.

TM, die Pazifistenschelte fehl am Platze findet
 
Wir können froh sein, dass die Wehrpflicht, bzw. KDV-Verhandlungen abgeschafft wurden.
Wir können uns das leisten. Niemand bedroht uns momentan mit Krieg. Auch wirkt die NATO-Mitgliedschaft wie ein Airbag. Eine Menge von schlagkräftigen Freiwilligen-Armeen, macht die Mobilisierung von Leuten unnötig, die keinen Bock auf Militär haben. Meiner Meinung nach ist Letzteres sowieso kaum hilfreich. Westliche Armeen kämpfen nicht wie Russen, die ihre Feinde auch gern mal in ihren ruZZischen Corpses ersticken, was für diese Bande eine völlig normale Strategie ist.

Naja, ich wette, wenn sich das faschistische Russland anschicken würde, DE zu überfallen (rein hypothetisch. real sind sie nicht in der Lage dazu), hätten wir sehr schnell wieder eine Wehrpflicht. :(

Ein Staat hat niemals das Recht, über mich und mein Leben zu verfügen!
Sollte man meinen
:(
Aber der Staat geht davon aus, dass seine Bürger über ein Mindestmaß an Patriotismus verfügen, um ihre Heimat gegen einen gegnerischen Angriff zu verteidigen. Wer dabei nicht mitmachen will, sollte schnell zusehen dass er Reißaus nimmt. Also weg kommt aus dem Kriegsgebiet.
 
Nun, würdest du in der Ukraine leben und Genosse Putins Schergen kämen zu deinem Haus, schlachten deine Kinder ab und vergewaltigen deine Frau, würdest du deine Haltung sehr schnell ändern.

Und jetzt sag nicht nein. Das wird dir eh keiner glauben. :(

Das ist kein legtimer Vergleich!

Ist wie die blöde unfaire "Brett des Karneades Frage" damals bei den KDV-Verhandlungen.
Klassisch wurde auch genau das gefragt, was du oben anführst.
Mein Mann wurde damals - nachdem er in 2 Verhandlungen nicht ans KDV anerkannt wurde - im Alter von knapp 30 J. (!!) noch zu 20 Monaten Zivildienst einberufen. Echte Schweinerei, nach 14 Berufsjahren und gutem Verdienst. :wut2::wut1:

Es ist etwas völlig anderes, ob man direkt persönlich betroffen ist, oder man als Soldat z. B. in ein fremdes, oder auch das eigene Land in den Krieg geschickt wird!

Wir können froh sein, dass die Wehrpflicht, bzw. KDV-Verhandlungen abgeschafft wurden.
Aus der Wiki:
Situationsbedingte, politische und historische Begründungen für einen KDV-Antrag seien zwar auch mögliche Gewissensentscheidungen, reichten aber nicht aus, wenn der Antragsteller in anderen Situationen Waffenanwendung gegen Menschen mit dem Tötungsrisiko für diese bejahe. Dann sei die Gewissensentscheidung „nicht durch die sittliche Forderung nach der vorbehaltlosen Achtung des menschlichen Lebens bestimmt.“
Das bedeutet auch "Rechtsstaat", dass Richter dir vorschreiben, wie Gewissen auszulegen ist. Das Gericht entscheidet was du fühlst und ablehnst.
Ich finde das mehr als gruselig und widerspricht eindeutig meinem Persönlichkeitsrecht, Selbstbestimmung und Würde.
Ein Staat hat niemals das Recht, über mich und mein Leben zu verfügen!
Sollte man meinen
:(
Wehrpflichtgesetz (WPflG)
§ 51 Einschränkung von Grundrechten
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.

Die reine Behauptung, dass das eigene Gewissen den Kriegsdienst verbiete, reicht nicht aus. Ebenfalls sind religiöse Gründe unzureichend. Beispielsweise wurden der Glaube und die Furcht, wegen der Tötung von Menschen im Krieg in die Hölle zu kommen, nicht anerkannt. Dagegen kann die Religion für den Gewissensbildungsprozess, der im Rahmen des Antrags dargestellt werden muss, durchaus wichtig sein. Zu Zeiten der deutschen Teilung wurde auch nicht akzeptiert, dass man eigenen Verwandten gegenüberstehen könnte und diese gegebenenfalls töten müsste.

Für eine Anerkennung muss der Antragsteller glaubhaft darlegen, dass er „irreparablen seelischen Schaden“ erleiden und die „Persönlichkeit zerbrechen“ würde, sollte er „als Soldat“ einen Menschen töten müssen. Dagegen ist persönliche Notwehr (die von der kollektiven Notwehr unterschieden wird, in die ein Soldat gezwungen wird) akzeptabel. Sowohl in persönlicher Notwehr (Angriff auf das eigene Leben) als auch in persönlicher Nothilfe (z. B. Angriff auf Freundin/Freund) kann die Tötung des Angreifers in Kauf genommen werden, ohne dass die eigene Persönlichkeit zerbrechen muss. Dasselbe gilt, wenn man als Zivilist im Kriegsfall einen feindlichen Soldaten tötet, der sich rechtswidrig verhält (Genfer Konventionen). Irrelevant dabei ist letztendlich die tatsächliche Gewissenslage. Die Ablehnung persönlicher Notwehr oder der Unwillen, das Leben eines Täters höher als das des Opfers zu bewerten, wurde im Einzelfall so ausgelegt, dass der Antragsteller unglaubwürdig sei.

Spätestens seit der Bundeswehrmajor Florian Pfaff die indirekte Mitwirkung am Irakkrieg erfolgreich verweigerte, ist es jedoch auch möglich, aus Gewissensgründen die Mitwirkung an als besonders verwerflich erachteten Handlungen zu verweigern. Dazu gehört die Berufung aktiver Soldaten auf Art. 26 GG, der der Bundesrepublik jeden Angriffskrieg und jede Teilnahme daran ausdrücklich verbietet. Voraussetzung ist auch hier, dass die Gewissensgründe – in diesem Fall: der Gewissenswandel – nachvollziehbar dargelegt werden.

Was viele auch nicht wissen. Frauen - insbes. mit medizinischer Ausbildung - sind im Kriegsfalle ebenfalls zum Dienst verpflichtet. https://de.wikipedia.org/wiki/Zivile_Dienstpflicht. Auf manchen Meldebescheinigung, steht drin, bzw. wird man gefragt, ob man einen medizin. Beruf hat.
In den 80-er Jahren gab es jedenfalls Großaktionen, wo Frauen KDV erklärten.

TM, die Pazifistenschelte fehl am Platze findet

Huch versehentlich wurde obiger Entwurf wohl gesendet. Egal, doppelt hält besser ;)

Wer dabei nicht mitmachen will, sollte schnell zusehen dass er Reißaus nimmt. Also weg kommt aus dem Kriegsgebiet.
Stimmt, das Land zu verlassen darf in Deutschland nämlich nicht verboten werden, wie z. B. in der UKR.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde es zwar mehr als verständlich, dass der Angriff auf die Ukraine ein extrem wichtiges Thema ist, über die wir uns austauschen müssen.
Was ich aber nicht verstehe, dass das in jedem Foren-Thema überhand nimmt.
Ich bin der Ansicht, wir haben genügend Themenbereiche, wo man auf Putin schimpfen und sich empören kann.
Sicherlich überschneiden sich auch eine Themenbereiche.

Aber man muss die Putinwut doch nicht überall hinein bringen. Das schreddert das eigentliche Thema.
Einerseits wettern speziell einige User hier gegen die angebliche - weil falsch verstandene - pro Putinpropaganda, führen aber gleichzeitig ihre "Putinhetze" bei jeder Gelegeneheit ins Felde.

Hier geht es um die Doppelmoral der westlichen, demokratischen Länder.
Ich will ja nicht in Abrede stellen, dass es angesichts des weltweiten Handels und auch der geologisch bedingten (ungleich)Verteilung der Rohstoffe und die Abhängigkeit davon, noch nicht möglich ist, jeglichen Handel mit Schurkenstaaten zu vermeiden.
So lange keine alternativen Technologien erfunden sind, die z. B. seltene Erden entbehrlich machen, müssen wir leider damit leben, diesen Ländern Waren abzukaufen.

Darum geht es aber doch nur sekundär.
Es geht schlicht darum, diese Länder einerseits - absolut mit Recht! - für ihre Politik , Kriegstreiberei und Verstöße gegen die Menschlichkeit zu kritisieren, gleichzeitig aber ebenfalls die eigene Moral über Bord zu werfen, wenn es um die eigenen Vorteile geht.
Es geht auch nicht darum, die Machenschaften dieser Regime gut zu heißen. Im Gegenteil!

Es geht nur darum, darauf aufmerksam zu machen, dass die eigene Moral und hehren Ziele eben nicht konsequent umgesetzt werden.

Warum man nicht anerkennen kann, dass das ebenfalls Unrecht ist, verstehe ich nicht. Genügend Beispiele aus der Geschichte liegen definitiv vor und wurden auch genannt. Das dann mit Whataboutism abzutun, oder diejenigen anzufeinden, zu beleidigen und als Nazis zu beschimpfen, die darauf aufmerksam machen, ist schlich ganz ganz schlechter Stil und zeugt weder von Fähigkeit zur neutralen Betrachtungsweise, noch von jeglichem Gerechtigkeitsdenken!

TM, die sich wünscht, dass wir ein bisschen stärker am Thema bleiben. Dem Forenbetreiber ist das ja leider scheiß egal. Aber muss es uns Usern auch egal sein, dass fast jedes Thema extrem ins OT abrutscht?
 
Wollen würde er wahrscheinlich schon gerne.
Inzwischen hat dieser Misthund Pooteen wohl eingesehen, dass ihn schon die Ukrainie überfordert. Ende Dezember wird die Krim zurückerobert, verspricht die ukr. Armeeführung. Zur Zeit vertreiben sie ruZZianischen Abschaum aus der Donbass-Region. Möge das Kriegsglück ihnen weiterhin hold sein. Slava Ukraini.
 
gun0815: "Ein Vergleich ist deshalb nicht angemessen, denn die verlinkte Plattform ist kein Propagandawerkzeug der BRD."

Du brauchst dir nur mal die Nachrichtenvorschläge bei Moogel oder Ming anzeigen lassen, eine unschuldige Doku anschauen oder Lehrmaterialien der Schulkinder heimlich durchschnüffeln. Wir sind noch nicht wieder beim Pioniergruß "Seid bereit" Immer bereit!" Wir sind sicher einen Schritt weiter. Der feine Unterschied ist, dass die Leute in der DDR diesen Zirkus erkannten und irgendwie lustlos nebenher laufen ließen. Die modernen Bundesburger verteidigen ihn vor den Ungläubigen aus vollem entzündeten Herzen.

DDR: Für Frieden und Solialismus immer bereit!
BuntBRD: Gegen Frieden und Wohlstand, immer bereit!
 
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