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Der Welt größter Kinderschänder Verein

Ja, weil sich in einem Rechtsstaat nicht der ganze Staat um ein einzelnes Opfer dreht, sondern er sich um jeden Bürger zu drehen hat.
Es bleibt Ihnen vorbehalten, die riesige Anzahl typischer Verbrechen von typischen Verbrechern in einem typischen Umfeld beschönigend mit "einzelnen Opfer" herab zu spielen.
 
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Es warst ja du, der von "dem Opfer" sprach.
Und in der Regel geht es ja bei einer Beichte und somit im konkreten Fall des Beichtgeheimnisses nicht um ein Massenverbrechen mit Opferzahlen von gesellschaftlichem Ausmaß wie Genozide, sondern eben um "einzelne". Das ist daher kein Herabspielen oder Beschönigen, sondern ein Besinnen auf Tatsachen.
 
Es warst ja du, der von "dem Opfer" sprach.
Und in der Regel geht es ja bei einer Beichte und somit im konkreten Fall des Beichtgeheimnisses nicht um ein Massenverbrechen mit Opferzahlen von gesellschaftlichem Ausmaß wie Genozide, sondern eben um "einzelne". Das ist daher kein Herabspielen oder Beschönigen, sondern ein Besinnen auf Tatsachen.
Das Fehlen von Massensverbrechen wie Genozid als Maßstab ....???
 
Nein, der Humanismus als Maßstab. Auch begangener und gestandener Genozid würde dem Beichtgeheimnis unterliegen.

Und du musst hier unterscheiden zwischen der Vermeidung eines künftigen Verbrechens und der Verfolgung eines schon begangen Verbrechens. Auch wenn manchmal das Eine das Andere einwirkt, sind es doch zwei unterschiedliche Aspekte.
Wer Verbrechen wirksam vermeiden will darf nicht nur Vorbescholtene wegsperren, sondern müsste Verbrecher schon vor ihrer Tat beseitigen. Nur, da jeder Handlungsfähige auch ein potentieller Verbrecher ist, müsste man jeden Strafmündigen "zur Sicherheit" wegsperren. Nur dann kann man sicher sein, dass es keinerlei Verbrechensopfer gäbe.
Nur: wären dann nicht alle Opfer des Systems, das eigentlich alle davor bewahren sollte, Opfer zu werden ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der Überschrift des Themas dachte Ich schon, dass es um den Islamischen Staat geht! :(

Ja, aber in der egozentrischen Welt sind die nahen Probleme immer die Wichtigsten. Darum wird auf das Leid weltweit gepfiffen, am Wichtigsten ist das hiesige Beichtgeheimnis.
Sollen dort Millionen sterben, hauptsache wir glauben, hier durch Abbau unserer Zivilisation den einen oder anderen Verbrecher mehr zu erwischen und unserem Zorn zuzuführen.
 
Nein, der Humanismus als Maßstab. Auch begangener und gestandener Genozid würde dem Beichtgeheimnis unterliegen.

Und du musst hier unterscheiden zwischen der Vermeidung eines künftigen Verbrechens und der Verfolgung eines schon begangen Verbrechens. Auch wenn manchmal das Eine das Andere einwirkt, sind es doch zwei unterschiedliche Aspekte.
Wer Verbrechen wirksam vermeiden will darf nicht nur Vorbescholtene wegsperren, sondern müsste Verbrecher schon vor ihrer Tat beseitigen. Nur, da jeder Handlungsfähige auch ein potentieller Verbrecher ist, müsste man jeden Strafmündigen "zur Sicherheit" wegsperren. Nur dann kann man sicher sein, dass es keinerlei Verbrechensopfer gäbe.
Nur: wären dann nicht alle Opfer des Systems, das eigentlich alle davor bewahren sollte, Opfer zu werden ?

Wären, hätten, tätten....


Versuche hier nicht eine abwegige Justiz Groteske zu konstruieren, ganz so als hätte diese Realität, und man würde die armen pädophilen "Hochwürden", nach dem Worte Jesu mit einem Mühlstein um den Hals radikal entsorgen wollen.

Bei allem Therapieanspruch von Triebtätern, geht es zuerst einmal um den Schutz der Opfer, derjenigen welche den Triebtätern schon zum Opfer gefallen sind, und dem vorbeugenden Schutz, indem man klerikalen und sonstigen Kinderschändern verbietet weiter mit Kindern zu "arbeiten", und nicht sie wie die Kirche, still und leise von einem Ort der Untaten zum nächsten weiter versetzt..

Heilig, heilig..
 
Es geht nicht um Prävention.

Soso - ist es nicht dein Argument gewesen, dass durch Abschaffung des Beichtgeheimnisses eventuelle weitere Verbrechen verhindert werden würden ?

Das Verbrechen wird ignoriert und nicht einmal Schadenersatz in Geld wurde geleistet. Erst über Druck der K-Kommission wurde gezahlt.

Die Verbrechensverfolgung in einem Rechtsstaat ist zum Schutze der Bürger (und nicht nur der Verbrecher) streng geregelt.
Schadenersatz ist nicht Sache des Strafrechts, sondern des Zivilrechts - hat also mit dem Beichtgeheimnis jetzt einmal gar nichts zu tun.
 
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Wären, hätten, tätten....


Versuche hier nicht eine abwegige Justiz Groteske zu konstruieren, ganz so als hätte diese Realität, und man würde die armen pädophilen "Hochwürden", nach dem Worte Jesu mit einem Mühlstein um den Hals radikal entsorgen wollen.

Bei allem Therapieanspruch von Triebtätern, geht es zuerst einmal um den Schutz der Opfer, derjenigen welche den Triebtätern schon zum Opfer gefallen sind, und dem vorbeugenden Schutz, indem man klerikalen und sonstigen Kinderschändern verbietet weiter mit Kindern zu "arbeiten", und nicht sie wie die Kirche, still und leise von einem Ort der Untaten zum nächsten weiter versetzt..

Heilig, heilig..

Kümmere dich darum, wo deine Hände sind und waren.
 
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