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Der Welt größter Kinderschänder Verein

Ich frage Sie, wie würden Sie das "Geheimnis" sehen, wenn Sie direkt oder indirekt von einem Verbrechen betroffen sind?

Das ist eine unlautere Frage, denn du versuchst damit eine Ansicht moralisch zu rechtfertigen, indem man sich gedanklich in eine Ausnahmesituation begibt, in der man persönlich betriffen, und somit außerstande ist, moralisch abstrakt zu entscheiden.
Ähnlich der beliebten Frage von Todesstrafenbefürworter in Richtung Todesstrafengegner, ob man denn immer noch gegen die Todesstrafe sei, wenn das Opfer das eigene Kind gewesen wäre.
Auch hier zielt der Fragesteller darauf ab, dass man durch den Verlust des eigenen Kindes in einen Zustand gerät, in dem man nicht mehr aus moralischen Erwägungen, sondern auf Grund von Schmerz, Trauer und Wut die Todesstrafe befürworten möge. Ob generell Todesstrafe ja oder nein darf aber nicht davon abhängen, wer das Opfer ist.

Die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und auch konkrete Gerichtsurteile dürfen in einem Rechtsstaat nicht auf persönlichen Betroffenheiten beruhen.
 
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Was hält Sie davon ab zu sagen, daß das Beichtgeheimnis zum Skandal geworden ist: Es deckt Verbrechen und Verbrecher gegen Leib und Leben und begünstigt weitere Verbrechen.

Der Hippokratische Eid zwingt Ärzte auch zur bestmöglichen Behandlung von Verbrechern. Ist der Eid dadurch ebenfalls ein Skandal ?
Auch muss erst gezeigt werden, dass das Beichtgeheimnis eindeutig weitere Verbrechen begünstigt bzw dass nach Abschaffung des Beichtgeheimnisses weniger Verbrechen begangen werden würden.

Warum ist diese konkrete Kritik so verpönt?

Das Verpönungswürdige ist der plumpe und unüberlegte Wunsch, einer Minderheit etwas zum Vorteil der Allgemeinheit entziehen zu wollen.
Noch dazu, wo mehr als ungewiss ist, dass sich er erhoffte Nutzen überhaupt einstellt.

Ich schätze auf Grund deiner bisherigen Argumentationen, dass in deinem Kopf der Verbrecher spukt, der sich nach dem Verbrechen bei der Beichte ein reines Gewissen abholt, um sodann sein nächstes Verbrechen zu verüben - und diesem willst du mit Abschaffung des Beichtgeheimnisses das Handwerk legen.
Schön ausgedacht, aber dabei hast du Einiges übersehen.
Erstens, der Verbrecher muss zunächst einmal ausreichend gläubig römisch-katholisch oder orthodox sein, um überhaupt zur Beichte zu gehen.
Zweitens, wenn er davon ausgehen muss, dass der Priester sein strafrechtlich relevantes Geständnis ausplaudern muss, wird der Verbrecher ihm wohl nichts mehr darüber sagen .- oder bei Drang zum Geständnis jenes Anderen, evtl sogar der Polizei vortragen. Und falls er das nicht will, aber doch eine Aussprache, dann sucht er sich andere geschützte Verhältnisse, wie Therapeut, Anwalt, etc...
Drittens, das sichere Beichten hat auch einen seelsorgerischen Aspekt - auch wenn der Verbrecher nicht unmittelbar danach angezeigt wird, beschäftigt er sich damit und kann damit auch in der Art umgehen, aus unserer Sicht "richtig" damit umzugehen. Die Unmöglichkeit einer Aussprache ist auch kein bekanntes Mittel, um weitere Verbrechen zu verhindern.
Viertens, durch die Beichte hat der sie abnehmende Priester die Möglichkeit des Zwiegespräches und die Möglichkeit, den Verbrecher zum öffentlichen Geständnis zu bewegen. Geht der Beichtende auf Grund des mangelnden Beichtgeheimnisses erst gar nicht zum Priester, hat jener natürlich nicht mehr die Möglichkeit dieser Einwirkung.

In Summe also ist ganz und gar nicht gesagt, dass das Beichtgeheimnis Verbrechen förderte. Und auch vor Allem bei Triebtätern ist ein Ausschluss von der Gesellschaft eher verbrechensbegünstigend ans -verhindernd. Ein potentieller Triebtäter, aber auch einer, der schon eine Triebtat begangen hat, braucht Therapie. Schafft man keinen geschützten Rahmen, ist die Hemmschwelle für so einen Menschen bei Weitem höher - mit wohl eher negtiven Folgen für ihn selbst wie auch für die Gesellschaft.

Die Abschaffung des Beichtgeheimnisses ist zur Bekämpfung von Verbrechen son sinnvoll wie die Forderung nach Todesstrafe für Kinderschänder.
Denn, den rein implusiven Triebtäter hindert die angedrohte Strafe nicht. Den berechnenden Triebtäter bringt es aber eventuell dazu, nach begangener Schändung sein Opfer in jedem Fall auch zu töten.
Denn die Strafe würde sich dadurch nicht erhöhen, aber durch Beseitigung des einzigen Zeugen sinkt die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden.

Fazit: Wenn man eine tiefgreifende Änderung in der Gesellschaft zum Zwecke einer punktuellen Verbesserung fordert, muss man sich möglichst sämtlicher Nebenwirkungen bewusst werden. Denn, so wie auch hier gezeigt, geht der Schuss schnell mal nach hinten los. Unsere Gesellschaft, unsere Zivilisation und unsere Humanität wurde nicht in einer einzigen, langen Sitzung erdacht und beschlossen. Die Einrichtungen, wenn auch nicht alle perfekt, haben schon ihren Sinn, auch wenn sie sich oft nicht auf den ersten Blick erschließen. Daher muss man sich bei geforderten Änderungen bzw Anpassungen schon ein Bisschen Gedanken machen, welche mittelbaren Auswirkungen diese Änderungen haben werden. Eventuell erkennt man dann, dass die Gesellschaft, wenn auch nicht perfekt, dann doch so "immer noch am Besten" funktioniert.
 
In Schweden gibts kein Steuergeheimnis, das bei uns unter Amtsverschwiegenheit fällt.

Ja, in verschiedenen Ländern ist der Umgang mit diversen Themen unterschiedlich.
In Österreich ist es unüblich, sein Privateinkommen , wie auch seine Vermögenslage zu veröffentlichen. Sicherlich nicht zuletzt auf Grund der generellen Angst, sich Neid oder Spott auszusetzen.
In den USA ist es üblich, stolz zu präsentieren, was man materiell hat bzw sich geleistet hat - und hat jemand viel, ist die generelle Reaktion eher Respekt, Anerkennung und eventuell Beneidung.
In Österreich ist es eher Neid und Missgunst. Der erfolgreiche Unternehmer ist nicht fleißig, sondern vermutlich ausbeuterisch, privilegiert oder gar kriminell. Der Bankrotteur hingegen war faul und/oder dumm, inkompetent, etc....
 
leider nehmen die schmerzlichen Erfahrungen in der sinnlichen Fehlverarbeitung des Geistes weltweit in erschreckendem Maße weiter zu

Ca seit wann - seit wievielen Jahren, und durch was für 'gesellschaftliche Strömungen' meinst Du ausgelöst, bitte?

wobei das Traumata zur Realität dann schon im Mutterleib sich tragisch zu offenbaren vermag

Bitte, sprichst Du damit eine
bereits
im Mutterleib befindende (Gen-) Gesinnung an?
 
Geht der Beichtende auf Grund des mangelnden Beichtgeheimnisses erst gar nicht zum Priester

und vor allem:

hat jener natürlich nicht mehr die Möglichkeit dieser Einwirkung

Auch muss erst gezeigt werden, dass das Beichtgeheimnis eindeutig weitere Verbrechen begünstigt bzw dass nach Abschaffung des Beichtgeheimnisses weniger Verbrechen begangen werden würden.

Und wieder Deine kritische Überlegungsweise: Danke!
 
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In allen Verfahren geht es um die Regelung von Beziehungen und Interessen. Beim Beichtgeheimnis wird das Opfer ignoriert.

Ja, weil sich in einem Rechtsstaat nicht der ganze Staat um ein einzelnes Opfer dreht, sondern er sich um jeden Bürger zu drehen hat.
So wie auch Menschenrechte nicht nur für Opfer gelten, sondern für jeden - auch eventuelle Täter.
Insofern ignorieren auch Menschenrechte nach deiner Diktion das Opfer.

Ich meine hingegen: Wenn etwas Anderes schwerer wiegt, wird das Leichtere nicht unbedingt ignoriert.
In einer funktionierenden Demokratie wird ja die Opposition auch nicht ignoriert - auch wenn sie nicht die Regierung stellt.
 
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