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Der Welt größter Kinderschänder Verein

Es gibt keine katholische Sharia!
Ich habe diese polemische Formulierung deshalb verwendet, weil sich die rkKirche anmaßt, Verwalter des für alle Menschen geltenden göttlichen "Rechtes" zu sein - egal, ob ich dieser Glaubensgemeinschaft angehöre oder nicht.
Der Nichtgetaufte hat einen Makel.
 
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Ich habe diese polemische Formulierung deshalb verwendet, weil sich die rkKirche anmaßt, Verwalter des für alle Menschen geltenden göttlichen "Rechtes" zu sein - egal, ob ich dieser Glaubensgemeinschaft angehöre oder nicht.
Der Nichtgetaufte hat einen Makel.

Das stimmt, aber eben nur des "göttlichen Rechtes", wogegen die Sharia für die Muslime auch das "weltliche Gesetz" bedeutet, welches nicht selten über die staatlichen Gesetze gestellt wird.
 
Das stimmt, aber eben nur des "göttlichen Rechtes", wogegen die Sharia für die Muslime auch das "weltliche Gesetz" bedeutet, welches nicht selten über die staatlichen Gesetze gestellt wird.
Ein kinderschändener Priester bekennt in der Beichte seine Verbrechen.
Mit dem Beichtgeheimnis werden (?vielleicht) kirchliche Sanktionen außerhalb der staatlichen Rechtsordnung verhängt - dieses Unterlaufen ist für mich ein "über die staatliche Rechtsordnung" einzuordnendes Verhalten.
Staat im Staat.
 
Ein kinderschändener Priester bekennt in der Beichte seine Verbrechen.
Mit dem Beichtgeheimnis werden (?vielleicht) kirchliche Sanktionen außerhalb der staatlichen Rechtsordnung verhängt - dieses Unterlaufen ist für mich ein "über die staatliche Rechtsordnung" einzuordnendes Verhalten.
Staat im Staat.

Denkst du das Selbe über die Verschwiegenheitspflicht von Ärzten, Anwälten und sonstigen Vertrauenspersonen ?
 
Denkst du das Selbe über die Verschwiegenheitspflicht von Ärzten, Anwälten und sonstigen Vertrauenspersonen ?
Vergleiche sind schwierig. Welche Antworten haben Sie auf folgende Fragen:
Welche Rechte werden werden nach welcher Rangordnung geschützt? Persönlichkeitsschutz geht über alles?
 
Offensichtlich nicht, da ja angekündigte, schwere Verbrechen von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind. Aber, der Humanismus hat "den Menschen" als Individuum als höchstes Gut vorausgesetzt, nicht "die Menschheit" oder "die Gesellschaft". Daher ist auch der Schutz des Einzelnen vor der Staatsmacht ein wichtiger Punkt in einem Rechtsstaat.

Aber, wieso der Vergleich hier schwierig sein solle, erschließt sich mir nicht. Wenn es darum geht, ein gestandenes Verbrechen zur Anzeige zu bringen (z.B. aus Schutz vor einer eventuellen Wiederholungstat, so wie du deine Forderung begründet hast) ist es doch unerheblich, ob dieses Geständnis gegenüber einem Priester, Arzt, Anwalt oder sonstwem gemacht worden ist.
 
Es will einfach nicht in mein Hirn, daß "ich" eine (verkürzt) vorbereitete strafbare Handlung anzeigen muß und für die vollendete Tat zB. für den mitwissenden Anwalt "Schweigepflicht" besteht.
 
Es will einfach nicht in mein Hirn, daß "ich" eine (verkürzt) vorbereitete strafbare Handlung anzeigen muß und für die vollendete Tat zB. für den mitwissenden Anwalt "Schweigepflicht" besteht.

Weil eine Institution andere Rechte und Pflichten hat als ein Privatbürger.
So darf auch der Staatsanwalt als Institution Straftäter anklagen, du hingegen nicht, und der Staatsanwalt als Person auch nicht.

So ist es auch die oberste institutionelle Aufgabe des Anwaltes, die Rechtsinteressen SEINES Mandanten zu wahren - und nicht der Strafverfolgung oder auch der Wahrheitsfindung zu dienen. Jene Aufgaben fallen anderen Institutionen zu, aber nicht dem verteidigenden Anwalt.
 
Weil eine Institution andere Rechte und Pflichten hat als ein Privatbürger.
So darf auch der Staatsanwalt als Institution Straftäter anklagen, du hingegen nicht, und der Staatsanwalt als Person auch nicht.

So ist es auch die oberste institutionelle Aufgabe des Anwaltes, die Rechtsinteressen SEINES Mandanten zu wahren - und nicht der Strafverfolgung oder auch der Wahrheitsfindung zu dienen. Jene Aufgaben fallen anderen Institutionen zu, aber nicht dem verteidigenden Anwalt.
Melde ich dem Verteidiger der Wahrheit:ironie:
 
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Es will einfach nicht in mein Hirn, daß "ich" eine (verkürzt) vorbereitete strafbare Handlung anzeigen muß und für die vollendete Tat zB. für den mitwissenden Anwalt "Schweigepflicht" besteht.

Das muß auch nicht ins Hirn, es genügt vollauf, wenn Sie es verstehen, daß ein Geheimnis ein Geheimnis bleiben muß, schon aus Gründen der Einhaltung von Verträgen. So ist zum Beispiel das Steuergeheimnis selbst in säkularen Staaten in der Regel heilig.

Gott sei Dank!
 
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