Ja, leider, das ist zwar drastisch formuliert, trifft aber durchaus den Kern, ohne dass ich damit bereits ein einseitiges Vorurteil verbinden möchte!
Mich erinnert dies an meinen Beitrag Nr. 1556 vor drei Jahren, als ich ganz nüchtern und sachlich als Zwischenfazit festzustellen versucht habe:
» Moderne Inquisition erkennt man in der Hinrichtung des Geistes auf gehängtem Ziel.«
(Dies ist übrigens der Untertitel eines Buches, welches ich schon in den 80-er Jahren zu schreiben begonnen habe und noch immer unvollendet ist; pseudo-quasi einer besonderen Gattungsart einer " Quer-Beet-Hovens Unvollendeten"....entsprechend.... )
Auch ich empfinde diese eigentliche Unvergleichbarkeit von öffentlich-rechtlichem Staatsgeld
(mit volkswirtschaftlicher Zielperspektive einer Gemeinwohlökonomie) und privatrechtlichem Bankengeld
(mit betriebswirtschaftlicher Zielperspektive einer Gewinnökonomie) schon immer (in der Gattungsspezifikation) für eigentlich
zielökonomisch unvergleichbar.
Aber in den nächsten 2 Jahren wird sich hier ganz Entscheidendes in der Gesetzgebung in Deutschland tun!
'Man' kann dabei nur hoffen, dass sich die geplanten Strukturreformen in der Praxis so auswirken, dass das öffentlich-rechtliche Planungsrisiko
in puncto Vertragsgestaltungsfreiheit und Prozessökonomie nicht durch die vom Marktgeschehen durch starke Preisbildungsschwankungen vorgegebene Unvernunft auf die jeweils schwächsten Glieder der Gesellschaft nicht im Verhältnis 1:1 abgewälzt werden und der besonders starke Mittelstand in Deutschland, das eigentliche Rückrat unserer Gesellschaft, nicht von den Formalkriterien der Gesetzesmühlen '
regelgerecht in einer Art falsch verstandener Differenzierungstollwut' zerrieben werden wird!
Bernies Sage (Bernhard Layer)