Strafanzeige gegen Dr. Joseph Ratzinger,
Papst der Römisch-Katholischen Kirche
wegen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Nach Art. 7 des Statuts des Internationalen Gerichtshofes
V. Zusammenfassung
1. Als das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs am 1. Juli 2002 in Kraft trat, leitete dies eine Wende in der Kultur der Menschheit ein. Die Zeiten sind zu Ende, in denen politisch und ideologisch motivierte Verbrechen in große[m] Stil allein deshalb ungestraft blieben, weil sie nicht fassbar waren unter den Straftatsbeständen des Mordes, der Freiheitsberaubun[g] und der Körperverletzung. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, so wie sie im Römischen Statut definiert werden, beziehen sich nicht nur auf eine viel weiter gefasste Anzahl von Handlungen sondern beziehen [sich] auch [auf] den „Oberbefehlsführer“1[***]. Außerdem wurde auch das Spektrum der Rechtsgüter erweitert: Nach Art. 7(1) (k) sind strafbar „unmenschliche Handlungen… welche vorsätzlich großes Leiden oder eine schwere Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit erzeugen…“, vorausgesetzt, dass diese Verletzungen ähnlich ernst sind wie z.B. Vergewaltigung, Versklavung oder Entführung. Damit ist also auch die psychische Gewalt eingeschlossen, die zur Schädigung der Gesundheit eines Menschen führen kann. Ein Großteil der Gewalt, die akzeptiert wurde, weil „es einfach immer so war“, wird jetzt im Rahmen des Römischen Statuts ebenfalls relevant.
2. Die Anklage kommt zu dem Schluss, dass dies auf das Zwangssystem der von dem Angeklagten geführte[n] katholischen Kirche mit seinem erschreckenden Bedrohungsszenarium der ewigen Höllenqualen zutrifft. Diese Drohungen führten unzählige Menschen in eine irrationale seelische und geistige Abhängigkeit und raubte ihnen gleichzeitig die Fähigkeit, ihre eigenen Gewissensentscheide in allen Lebenslagen zu fällen. Dieses Bedrohungsszenarium hat die beiden anderen zur Klage gebrachten Verbrechen der Menschlichkeit überhaupt erst möglich gemacht. Eine strafrechtliche Bewertung dieses Kirchenregimes, welches höchsten psychischen Druck ausübt ist umso wichtiger, da der Angeklagte versucht, die Aufmerksamkeit von dem Totalitarismus seiner Systems abzulenken indem er die Religionsfreiheit als hohes Gut lobt – welches gleichzeitig in seiner Kirche mit Füßen getreten wird. Und zwar sowohl den eigenen Mitgliedern gegenüber, als auch durch aggressive Intoleranz gegebenüber religiösen Konkurrenten, besonders wenn es sich bei ihnen um religiöse Minderheiten handelt.
3. Darüberhinaus kommt die Anklage zu dem Schluss, dass der Angeklagte eine strafrechtsrelevante Mitschuld trägt an dem Tod von Hunderttausenden, vielleicht sogar Millionen Menschen, die an AIDS gestorben sind, da er trotz der grassierenden Epidemie an dem kirchlichen Verbot des Gebrauchs von Schutzmaßnahmen gegen die Übertragung des HIVVirus festhält und dieses Verbot mit seinem Bedrohungsszenarium durchsetzt.
4. Schließlich kommt die Anklage zu dem Schluss, dass der Angeklagte strafrechtlich verantwortlich ist für die steigende Eskalation der sexuellen Verbrechen die in den letzten Jahrzehnten von katholischen Priestern begangen wurden. In der Öffentlichkeit zeigt sich der Angeklagte in der Rolle des gottesfürchtigen Führers der Kirche, der sich bei den Opfern klerikaler Kinderschänder entschuldigt und weitere Handlungen verhindern will. In Wirklichkeit verhält er sich wie der eiskalte Patron eines weltweiten Vertuschungssystem welches die Verbrecher auf Kosten ihrer Opfer deckt und somit täglich neue Verbrechen begünstigt.
Basierend auf der Kenntnis über die kircheninternen Unterdrückungsmöglichkeiten muss davon ausgegangen werden, dass dieses System angelegt ist, weiterhin und auf unabsehbare Zeit fortgeführt werden; dass die Gerichte aller Länder wieder und immer wieder betrogen und die Verbrecher ungestraft bleiben werden. Und dass Abertausenden von Kindern immer wieder neues Leid zugefügt werden wird – wenn nicht endlich ein internationales Gericht dem ein Ende setzt, indem es den Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht.
Josef Ratzinger ist der Haupttäter, umgeben von einer Reihe von Komplizen, deren Namen bereits teilweise genannt wurden. Die Zeit ist reif für den Staatsanwalt des Internationalen Strafgerichtshof die Ermittlungen einzuleiten um das, was bislang nur fragmentarisch bekannt ist, umfassend zu klären und die Kirche als weltweiten Kinderschänderring vor das Gericht zu bringen.
Dr. Cristian Sailer
Rechtsanwalt
Dr. Gerd-Joachim Hetzel
Rechtsanwalt