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Das Argument, wer den Gewinn einstreift,

paranormo

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26. Dezember 2007
Beiträge
482
der sollte auch das Risiko tragen, gilt nicht, wenn der Staat Geschäftspartner
ist, denn auch der Steuerzahler, vertreten durch die Regierung, hat für seine
Verträge einzustehen.
 
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AW: Das Argument, wer den Gewinn einstreift,

der sollte auch das Risiko tragen, gilt nicht, wenn der Staat Geschäftspartner
ist, denn auch der Steuerzahler, vertreten durch die Regierung, hat für seine
Verträge einzustehen.

Ich nehme an, du spielst auf die "Bankenrettung" an? Klar ist das ein Unding, zumal diese zwischendurch mit Milliardengewinnen prahlen, ganz zu schweigen von den berühmt/berüchtigten Boni.
Das ist einfach ein kalter Staatsstreich, der bis jetzt nur auf dem Papier besteht. Ich bin schon neugierig, wie die Banken die Staaten auch physisch übernehmen werden und ihre Exekutoren auch offiziell ins Parlament setzen.
 
AW: Das Argument, wer den Gewinn einstreift,

Ich nehme an, du spielst auf die "Bankenrettung" an? Klar ist das ein Unding, zumal diese zwischendurch mit Milliardengewinnen prahlen, ganz zu schweigen von den berühmt/berüchtigten Boni.
Das ist einfach ein kalter Staatsstreich, der bis jetzt nur auf dem Papier besteht. Ich bin schon neugierig, wie die Banken die Staaten auch physisch übernehmen werden und ihre Exekutoren auch offiziell ins Parlament setzen.

Und in Deppenland wird der Herr Josef ACKERMANN der nächste Bundespräsident ...:lachen:
 
AW: Das Argument, wer den Gewinn einstreift,

Wenn Private mit Privaten Geschäfte machen, dann sind Gewinn und Risiko
mehr oder minder Privatsache. Wenn aber der Staat sich von Privaten Geld
leiht, dann kann der Staat nicht behaupten, Gewinn und Risiko sei Sache der
Privaten.
 
AW: Das Argument, wer den Gewinn einstreift,

Wenn Private mit Privaten Geschäfte machen, dann sind Gewinn und Risiko
mehr oder minder Privatsache. Wenn aber der Staat sich von Privaten Geld
leiht, dann kann der Staat nicht behaupten, Gewinn und Risiko sei Sache der
Privaten.
Zumal ein Staat qua Verfassung gar nicht mehr existiert (überaus fragwürdiger Kreditbestandteil des seinerzeitigen Marshallplanes). Wer haftet dann? Die virtuellen Bürger einer Agentur, auf welcher zu Marketingzwecken immer noch Staat draufsteht? Zum Zwecke vorsätzlich-gewerbsmäßigen Betruges (s. Steuern, Abgaben und Bürgen/Zahler über stille Enteignung Privater = ehem. Bürger)!
 
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AW: Das Argument, wer den Gewinn einstreift,

Wenn Private mit Privaten Geschäfte machen, dann sind Gewinn und Risiko
mehr oder minder Privatsache. Wenn aber der Staat sich von Privaten Geld
leiht, dann kann der Staat nicht behaupten, Gewinn und Risiko sei Sache der
Privaten.

Dein Posting klingt in etwa so wie "Ich will ja nichts gesagt haben, aber ...".
Könntest du dicht bitte etwas klarer ausdrücken.
 
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