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Covid 19 in Österreich, Schweiz und Deutschland

Wenn es nicht so viele Idioten gäbe die Corona leugnen, müssten die Gaststätten nicht so lange geschlossen bleiben.
Entweder ich bin darüber sehr enttäuscht von Ihnen oder unwahrscheinlich überglücklich. Suchen Sie es sich bitte aus.

...das Gesetz muß allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.
Eben gerade deshalb sind Spezialgesetze (wie die Corona-Gesetze) meines Erachtens allgemein gar nicht in einer aggressiven Aktiv-Legitimation des Gesetzgebers situativ in erlaubten Ermessensentscheidungen vielfach angemessen anwendbar.

Krankheit und Gesundheit sind immer ganz individuell und zählen in ihrem praktischen (staatlichen) Eingriffsverhalten formal als einseitige Einzelfallgesetzesmaßnahme mit teilweise unabsehbaren Folgewirkungen.

Als "allgemeines Gesetz" wäre es in der Erweiterung auf die gesetzliche Vermutung angewiesen, was ja auch in dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) in dessen Gesetzessprachregelung deutlich zum Ausdruck kommt, um überhaupt als "vorübergehend zulässig" allgemein anerkannt zu werden.

Eine "allgemeine Ansteckungsmöglichkeit" formalrechtlich vorbehaltlos statistisch gleichverteilt annehmen zu dürfen, dies halte ich - als rechtsempfindsamer Mensch wie auch als freier Wissenschaftler - aus der allgemeinen Lebensanschauung heraus - für gesetzlich völlig abwegig.
Das Infektionsschutzgesetz fällt unter den sog. Gesetzesvorbehalt ( die vorgesehene Möglichkeit, Grundrechte in zulässiger Weise einzuschränken)
Die Frage der Zulässigkeit von Grundrechtseingriffen ist als politische Ermessensentscheidung hier an einen hypothetischen Tatbestand geknüpft, der auf gesetzlicher Vermutung beruht und zum Zwecke der Zulässigkeit rein formalrechtlich vorgeschoben sein darf, wobei es einen dabei beliebig (vor-)definierten "Tatbestand" anzunehmen erlaubt.
IFSG regelt: Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Genau dazu müsste in die "sensible Datengesundheit der Bürger" massiv eingegriffen werden, was aber nur mit Hilfe von "gesetzwidrigen Gesetzen" zu schaffen wäre, die selbstverständlich dann gerade nicht dem Datenschutz unterliegen.
 
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Krankheit und Gesundheit sind immer ganz individuell und zählen in ihrem praktischen (staatlichen) Eingriffsverhalten formal als einseitige Einzelfallgesetzesmaßnahme mit teilweise unabsehbaren Folgewirkungen.
Guten Abend Bernie,

siehe dazu:

https://de.wikipedia.org/wiki/Verbot_des_Einzelfallgesetzes

Zitat:

Ein Beispiel für die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu dieser Thematik.[2] In dem zu Grunde liegenden Fall hatte das Bundesverfassungsgericht unter anderem zu bewerten, ob eine Regelung im Montan-Mitbestimmungssicherungsgesetz mit Art. 19 Abs. 1 GG vereinbar ist. Unter Randnummer 109 f. heißt es:

Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG verbietet grundrechtseinschränkende Gesetze, die nicht allgemein sind, sondern nur für den Einzelfall gelten. Die Anforderung, daß das Gesetz allgemein zu sein hat, ist dann erfüllt, wenn sich wegen der abstrakten Fassung der gesetzlichen Tatbestände nicht absehen läßt, auf wieviele und welche Fälle das Gesetz Anwendung findet ..., wenn also nicht nur ein einmaliger Eintritt der vorgesehenen Rechtsfolgen möglich ist ... Daß der Gesetzgeber eine Anzahl konkreter Fälle vor Augen hat, die er zum Anlass seiner Regelung nimmt, verleiht dieser nicht den Charakter eines Einzelfallgesetzes, wenn sie nach der Art der in Betracht kommenden Sachverhalte geeignet ist, unbestimmt viele weitere Fälle zu regeln.
Nach diesen Grundsätzen ist ... [hier folgt die zu beurteilende gesetzliche Bestimmung] kein Einzelfallgesetz. Es handelt sich vielmehr um ein ‚Anlassgesetz‘ im vorgenannten Sinn. Anlass zu der Regelung gaben dem Gesetzgeber zwar konkrete Fälle, in denen ihm das bevorstehende Ausscheiden bestimmter Konzernobergesellschaften aus der Montan-Mitbestimmung vor Augen stand. Die Regelung ist aber abstrakt formuliert und auf eine im Zeitpunkt ihres Erlasses nicht abschließend bestimmte Zahl von Unternehmen bezogen... Ein verdecktes Einzelfallgesetz könnte deshalb nur dann vorliegen, wenn solche künftigen Anwendungsfälle von vornherein ausgeschlossen wären.

Und als Erinnerung daran, wie das mit den Gesetzen läuft:

#70

Also, ganz allgemein. :)
 
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Die lassen infizierte Mitarbeiter in Krankenhäuser und Altenheime weiter arbeiten. Aber ich bin dumm wenn ich am offenen Bahnhof ohne Maske weit entfernt von anderen stehe.
 
Die lassen infizierte Mitarbeiter in Krankenhäuser und Altenheime weiter arbeiten.
Natürlich. Damit die Toten steigen und sie anschließend ihre "Wahrheit" ausbauend präsentieren können. Mit "Franz Josef Strauß" hätten sie das nicht machen können. Denn der hat mit "jedem" gehändelt. Im Gegensatz zu den Heutigen, war er ein "ehrlicher Mistkerl". Das unterscheidet die Damaligen von den Heutigen - Die Ehrlichkeit.
 
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