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Covid 19 in Österreich, Schweiz und Deutschland

Glaubst du etwa, dass sich die Rechtslage dieser beiden und der anderen Länder (in Europa) sonderlich unterscheiden würde?
Ganz sicher nicht!

Soweit ich weiß ist Deutschland föderalistischer aufgebaut als Österreich.
Aber, das ist nicht der Punkt. Vielmehr jener, dass ich nicht so gut über die Maßnahmen und Akteure in Deutschland informiert bin wie über jene in Österreich und daher meine Zeilen vornehmlich für Österreich gelten.


Denn auch das Vorgehen beinahe aller Länder
auf der ganzen Welt, ist zurzeit fast identisch.

Woran mag DAS wohl liegen?

Wenn du schon die Frage in den Raum stellst, was wäre deine Vermutung ?

Ach, und wenn du dich nur auf die Bestimmungen von Österreich beschränkst, also dein "primäres Revier", dürftest du m.E. auch zu keinem anderen Thema Stellung beziehen, das sich nicht auf "dein Revier" beschränkt.

Das ist unrichtig. Zunächst einmal ist ein Unterschied zwischen "mein Revier" und "mein primäres Revier". Und weiters, dass ich über Österreich mehr weiß als über Deutschland heißt nicht, dass ich über Deutschland überhaupt nichts wüsste. Ergo überlasse es einmal mir, wozu ich mich äußere, und wenn du anderer Meinung bist und/oder ich unrecht habe, trage deinen Einspruch vor.
 
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Man will "Ansteckungsherde" suchen und finden und Menschen damit ansprechen, sich untersuchen, testen zu lassen, um evtl. Folgen zu begegnen und Unsicherheiten, Gefahrenquellen aufzuzeigen.

Gut, nur was hat das damit zu tun, gewisse Maßnahmen nur auf Menschen zu beschränken, deren Gesundheit eingeschränkt ist ?
 
In Österreich hat der VerfGH verschiedene Bestimmungen aufgehoben und es steht jedem Betroffenen frei, eine evtl. Einschränkung - leider nur im Nachhinein - zu bekämpfen. Auf die Problematik, daß sich "Grundrechte" widersprechen - je nachdem, von welchem VORVERSTÄNDIS (??Werte-, Rangordnung) man ausgeht.
Beispiele: Versammlungsfreiheit-Meinungsfreiheit

:):):):)Der österr. Bundespräsident verlangt (einmalig:) wie er ist), daß Gesetze nicht nur auf ihr Zustandekommen, sondern im Vorhinein vom Verfassungsgerichtshof überprüft werden. Damit gibt es unanfechtbare Bestimmungen - ob er sich dessen im klaren ist.
Es gibt ja in Österreich die Unart, daß Gesetze als Verfassungsgesetze -daher vom VerfGH unüberprüfbar - beschlossen werden. Die Unsitte der sog. großen Koalition, grauenhaft.

Unsere Sascha sollte halt einmal überprüfen lassen, ob sein "van" nur eine Herkunfstbezeichnung ist - es steht die Meinung im Raum, daß die Familie geadelt wurde.
Auch in Deutschland kann das Bundesverfassungsgericht Gesetze für Verfassungswidrig erklären, wenn sie gegen Grundrechte verstoßen und somit grundrechtswidrig sind.

Ich habe schon öfter die Rechtslagen von Österreich und Deutschland verglichen und für mich festgestellt, dass sie sich zwar in den Formulierungen unterscheiden aber inhaltlich sehr ähnlich sind.
Hellauf lache: Wenn ich an die EU denke, so gibt es keine identischen Vorgaben für Reisebeschränkungen - ein ganz einfacher Mechanismus, der rein auf die überprüfbaren - rein abzählbar - bestehender Infektionen bzw. daraus auf eine Infektionsgefahr hinweisen könnte.
Also ich habe mich auf die "Hauptmaßnahmen" bezogen und die sind fast überall gleich. In den meisten Ländern der Welt gelten die sogenannten "AHA"-Regeln, werden Menschen in Quarantäne gezwungen, ganz abgeriegelt oder ihnen wird eine Ausgangssperre auferlegt. Ein und Ausreisen ist nur noch eigeschränkt möglich, weil sich jedes Land und sogar einzelne Bundesländer teilweise ganz abriegeln oder von anderen abgeriegelt werden, indem man sie als Risikogebiete bezeichnet. Auch die Zwangsschließungen wurden in vielen Ländern vorgenommen, wobei ich natürlich jetzt nicht jedes einzelne Land überprüft habe. Aber von Schweden weiß ich, dass es eben auch anders geht.

Die vielen kleinen Unterscheidungen in der Höhe der Bußgelder, der Verwendung von irgendwelchen Zahlen zu bestimmten Zwecken, habe ich außen vorgelassen, weil es mir um das Gesamte geht und nicht um die "kleinen" Details.
 
Also ich habe mich auf die "Hauptmaßnahmen" bezogen und die sind fast überall gleich.
OK. Nur die Zahlen der Infektionen und umgang damit etc. = Gefahrenpotential - ist verschieden.
Es ist mE jedem zumutbar, sich die Zahlen für einen "Urlaubsort" zu suchen und sich dort entsprechend zu verhalten.
Mir ist die Problematik der Nachtlokale vollkommen fremd, weil ich mich nie in solchen aufgehalten habe. Nach dem Schifahren war ich meistens hundemüde und anonyme Unterhaltung habe ich nie gesucht - wir lebten szt. von gegenseitigen Einladungen. Mein Standpunkt ist wahrscheinlich mit meinem Alter - knapp 80 zu erklären. Wir haben uns szt. gewundert, als unsere Kinder sich erst nach 22 Uhr getroffen haben, um "zu feiern".
 
Da gibts die Möglichkeit übers Handy oder die Eintragung im Gasthaus.

Erm...ich fürchte, so wird das nichts.
Die Eintragungen etc. sind zum Erleichtern des contact tracing. So weit so gut, halte ich für sinnvoll.

Aber, es ging doch eher um Beschränkung von Maßnahmen (wie z.B. Maskenpflicht oder Abstandhalten) auf Personen, deren Gesunheitszustand sie besonders von Corona bedroht macht.
Gilt "Maskenpflicht nur für Menschen mit schwachem Immunsystem" dann würde man sich durch Tragen der Masken in jenem Bereich gegenüber jedem diesbezüglich outen. Und das wäre
mMn nicht zulässig.
 
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