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Covid 19 in Österreich, Schweiz und Deutschland

Meine Meinung dazu ist, dass sich die Regierung nicht an das bis dahin geltende Recht und Gesetz gehalten, sondern vollkommen willkürlich entschieden und gehandelt hat.
In Österreich hat der VerfGH verschiedene Bestimmungen aufgehoben und es steht jedem Betroffenen frei, eine evtl. Einschränkung - leider nur im Nachhinein - zu bekämpfen. Auf die Problematik, daß sich "Grundrechte" widersprechen - je nachdem, von welchem VORVERSTÄNDIS (??Werte-, Rangordnung) man ausgeht.
Beispiele: Versammlungsfreiheit-Meinungsfreiheit

:):):):)Der österr. Bundespräsident verlangt (einmalig:) wie er ist), daß Gesetze nicht nur auf ihr Zustandekommen, sondern im Vorhinein vom Verfassungsgerichtshof überprüft werden. Damit gibt es unanfechtbare Bestimmungen - ob er sich dessen im klaren ist.
Es gibt ja in Österreich die Unart, daß Gesetze als Verfassungsgesetze -daher vom VerfGH unüberprüfbar - beschlossen werden. Die Unsitte der sog. großen Koalition, grauenhaft.

Unsere Sascha sollte halt einmal überprüfen lassen, ob sein "van" nur eine Herkunfstbezeichnung ist - es steht die Meinung im Raum, daß die Familie geadelt wurde.
 
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Richtig. Und, die Einschränkung der Maßnahmen auf Menschen mit schwachen Immunsystemen geht wider das Persönlichkeitsrecht (Datenschutz), da solche Menschen dadurch unweigerlich sichtbar geoutet würden.
Mag sein. Nur werden durch diese Maßnahmen (clousterproblem) andere geschützt.
:banane::banane:Kleine Abweichung: Ibiza: Private Daten sind nicht geschützt, wenn sie im öffentlichen Interesse von Bedeutung sind.
 
Mag sein. Nur werden durch diese Maßnahmen (clousterproblem) andere geschützt.

Was meinst du damit ?

:banane::banane:Kleine Abweichung: Ibiza: Private Daten sind nicht geschützt, wenn sie im öffentlichen Interesse von Bedeutung sind.

Für Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, sieht die Sache anders aus.
Daher wurde zum Beispiel Gudenus Frau auf den Video verpixelt, Gudenus selbst und Strache hingegen nicht.
Aber, persönliche Krankheiten / Gebrechen, wenn nicht selbst eine konkrete Gefahr und folglich meldepflichtig, sind geschützt.
 
Für Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, sieht die Sache anders aus.
Daher wurde zum Beispiel Gudenus Frau auf den Video verpixelt, Gudenus selbst und Strache hingegen nicht.
Sie verleiten mich , eine Rüge der Forenleitung: off topic - zu bekommen. Es ging nicht um verpixelte Gesichter, deren Identität ja bekannt war. Frau Gudenus war im NÖ Landtag und hat das Gespräch auf Ibiza nicht nur als Zuhörerin verfolgt. Die Wallraffentscheidung wurde halt hier angenommen.
Nur so: https://www.kosmo.at/als-mutter-fra...erantwortung-eine-stimme-fuer-andere-zu-sein/
 
Das ist Deutschland, nicht primär mein Revier.
Glaubst du etwa, dass sich die Rechtslage dieser beiden und der anderen Länder (in Europa) sonderlich unterscheiden würde?

Ganz sicher nicht!

Denn auch das Vorgehen beinahe aller Länder
auf der ganzen Welt, ist zurzeit fast identisch.

Woran mag DAS wohl liegen?

Ach, und wenn du dich nur auf die Bestimmungen von Österreich beschränkst, also dein "primäres Revier", dürftest du m.E. auch zu keinem anderen Thema Stellung beziehen, das sich nicht auf "dein Revier" beschränkt.
 
Denn auch das Vorgehen beinahe aller Länder
auf der ganzen Welt, ist zurzeit fast identisch.
Hellauf lache: Wenn ich an die EU denke, so gibt es keine identischen Vorgaben für Reisebeschränkungen - ein ganz einfacher Mechanismus, der rein auf die überprüfbaren - rein abzählbar - bestehender Infektionen bzw. daraus auf eine Infektionsgefahr hinweisen könnte.
 
Clousterproblem: Die erfolgreiche Suche nach Ansteckungsherden.

Gut, verstehe aber immer noch nicht, was du hier meinst.
Was sind hier "diese Maßnahmen" ? Generell die Corona-Maßnahmen ? Oder der Wechsel zur Beschränkung der Corona-Maßnahmen auf Menschen mit schwachen Immunsystemen ?
Oder meinst du die Verwendung der Information einer Covid-Infektion zum Contact-Tracing ?
 
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