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Covid 19 in Österreich, Schweiz und Deutschland

Es ist eine Expertenregierung, aber mit einer klaren politischen Ausrichtung: Die Beamten, die nun in die Übergangsregierung aufrücken, stehen jeweils einer der drei großen Parteien nahe.
"Einer Partei nahe stehen" und "Parteipolitik zu betreiben" sind ganz ganz unterschiedliche Dinge.
Es gibt in Österreich nicht viele Menschen - und praktisch keine politisch aktiven - die nicht irgendeiner Partei zumindest nahe stünden.
Aber wie gesagt, Parteipolitik ist etwas anderes.
Und genau die Regierung Bierlein hatte de facto keinen expliziten POLITISCHEN Auftrag, sondern vielmehr einen Verwaltungsauftrag im Sinne von "haltet das Werk am Laufen, bis die nächste 'reguläre' Regierung im Amt ist.
Aber, Punkt ist, sie hatte keine stabile Parlamentsmehrheit hinter sich, was sie im Prinzip zu einer Minderheitsregierung machte.
 
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Und genau die Regierung Bierlein hatte de facto keinen expliziten POLITISCHEN Auftrag, sondern vielmehr einen Verwaltungsauftrag
Und dafür hat sie politische Ausgewogenheit gesucht und gefunden. Ein Jammer: Die übliche Verwaltungshierarcie genügte nicht - sie mußte Verwaltungsfremde einsetzen. Die höchsten Beamten im jeweilige Ressort - die die jeweikige Minister informierten - genügte nicjht.
 
Und dafür hat sie politische Ausgewogenheit gesucht und gefunden. Ein Jammer: Die übliche Verwaltungshierarcie genügte nicht - sie mußte Verwaltungsfremde einsetzen. Die höchsten Beamten im jeweilige Ressort - die die jeweikige Minister informierten - genügte nicjht.
Sie ist praktisch frei darin auszusuchen, wen sie will - und wenn der Bundespräsident seinen Segen dazu gibt, ist der Verfassung Genüge getan.
Und, wenn du weiterhin Parteipolitik unterstellen willst, welche parteipolitischen Aktionen hat sie gesetzt ? Und für welche Partei ?
Parteipolitik heißt "auf EINE Partei zugeschnittene Politik". Schon alleine mit deiner Behauptung, dass die Personen jeweils " einer der drei großen Parteien nahe stünde" untergräbst du deine eigene Aussage.
 
das sind gesetzwidrige Vorgänge siehe Artikel 18 BVG.
Artikel 18. (1) Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.

.....Wobei den "umsetzenden Organen" ein nicht "unwesentlicher Handlungsspielraum" zugestanden wird! Somit sind es "keine gesetzwidrigen Vorgänge", sondern der "Situation" angepasste, im "weitgesteckten Rahmen" der Gesetzmäßigkeiten, vor allem, wenn durch "den Einsatz gelinderer Mittel" ein etwaiger "Schaden abgewendet" werden kann!.....

meint potin
 
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Artikel 18. (1) Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.

.....Wobei den "umsetzenden Organen" ein nicht "unwesentlicher Handlungsspielraum" zugestanden wird! Somit sind es "keine gesetzwidrigen Vorgänge", sondern der "Situation" angepasste, im "weitgesteckten Rahmen" der Gesetzmäßigkeiten, vor allem, wenn durch "den Einsatz gelinderer Mittel" ein etwaiger "Schaden abgewendet" werden kann!.....

meint potin
Diese Vorgaben für die Vollziehung OK - sind allerdings zu kontrolieren und kein Freibrief.
 
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