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Covid 19 in Österreich, Schweiz und Deutschland

Leider wird man allen möglichen statistischen Daten nicht erfassen können,was für wen von Bedeutung ist.
Ich würde es eher unter öffentlichen Interesse verbuchen, als in persönlichen Interesse, denn es ist doch schon wichtig, was mehr Menschenleben zerstört, der Virus, der abgeschwächte Virus (Impfe) oder die Maßnahmen die in die Verelendung treiben.
 
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Habe ich schon verstanden, was sind heutige Menschen, doch alle Humankapital (Rechtsgüter) von Staat und Wirtschaft. Hörst du den oberen Riegen/ Eliten denn nicht zu? Sie sagen es doch sogar öffentlich in Talk Shows und Co.
Ich weiß nicht, was Sie meinen.
Für mich ist Humankapital in der Begriffsreihe von Staat und Wirtschaft eine Eigenschaft (zB. Aus- oder Schulbildung, Organisationstalent) - nicht Menschenmaterial wie es von Hitler gemeint war.
 
Scheint die Eigenschaftsbestimmung von "Ungeimpften als Humankapital einer Manövriermasse" etwa nur eine Frage von Zeit zu sein? :rolleyes:
Beispiel: Ungeimpfte - Geimpfte. Welche Zahl an Corona-Fällen in Spitälern (Intensivstationen) in Österreich überwiegen wirklich: Die Zahl der Ungeimpften oder die Zahl der Geimpften? https://www.**************/gerhard-poettler-auf-intensivstationen-liegen-groesstenteils-geimpfte/
-!

Der Datenschutz gilt vorrangig für alle hochsensiblen Gesundheitsdaten (nach den Polizeigesetzen in BW aber zum Beispiel nur für Geimpfte.).

Nach der allgemein praktizierten 3-G-Regel werden Geimpfte, Getestete und Genesene datenschutzrechtlich über Schutzgesetze erfasst, nicht aber die Zahl der Ungeimpften.

Die »Zahl der Ungeimpften« ist gerade nicht bezüglich bestimmter Erkennungsmerkmale im Sinne der Definition »personenbezogene Daten« in erlaubter Weise identifizierbar, ohne gegen das Schikaneverbot (§ 226 BGB) oder gegen das Notwehrrecht (§227 BGB) bei absolut fehlender All-Gegenwärtigkeit (!) einer unmittelbaren Gefahr, sondern hier nur mittelbar drohend vorliegenden Viren-Gefahr durch "beliebige noch unbestimmbare" Dritte. :schleck:

Im Klartext: Es fehlt an der Unmittelbarkeit einer echten Bedrohung - und das ist die Crux des Gesetzgebers.

Der Gesetzgeber darf in einem Rechtsstaat mit funktionierender Gewaltenteilung mittelbare Bedrohungen durch Dritte mit unmittelbarer Bedrohung durch Dritte nicht ungeprüft gleichsetzen.

Bedenklich und jedem trockenen Witz entzogen bleibt, falls mittels eines 'gemeinschaftlichen Vor-Urteils' dieses in gesetzeszielwidriger Absicht entweder 'vernünftig' zementiert werden soll - oder statt 'unvernünftig' dementiert - wenigstens in Augenweiden 'demenziert' und damit eines 'dankbaren Vergessens' zugeführt werden soll!?
:verwirrt1

Bernies Sage (Bernhard Layer)
 
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Nun vllt. hilft das auf die Sprüngen: Laut BGH sind Bund und alle anderen Gebietskörperschaften Unternehmen nach dem Aktiengesetz, ich meine §15 Was sind dann Menschen die unter deren Gesetzgebung stehen?
Komm immer noch nicht mit. Daß Gebietskörperschaften nach dem Aktiengesetz auftreten, ist mir klar.
Im Innenverhältnis sehe ich im Aktiengesetz keinen Zusammenhang, der das Verhältnis Bürger Staat regelt. Aktionär, Hauptversammlung etc. sind für mich nicht vergleichbare Organisatioseinheiten
 
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Ich weiß!
Und Herr Mückstein, unser Gesundheitsminister beruft sich auf Datenschutz!

"Die Regierung will die Propaganda für die Impfung offensichtlich mit allen
Mitteln aufrechterhalten" meint der Gesundheitsökonom und ehemaliger
Geschäftsführer in diversen Gesundheitseinrichtungen *Gerhard Plöttler*

"Hätten es keine PCR-Tests gegeben, wäre Covid-19 gar niemanden
aufgefallen" *Prof. Allerberger* AGES

Intensivbetten - Lüge
Masken - Lüge
usw...

"Keiner davon starb ursächlich am Virus, allesamt waren sehr alt, hatten
Vorerkrankungen oder litten unter starker Adipositas" *Prof. Püschel*
CORONA - es reicht:
https://www.hall-tirol.at/hall-in-tirol/aktuelles/meldungen/corona.php
-!
 
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