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absoluten Grundrechte
Meine Idee ist: Grundrechte bedingen sich, schränken sich gegenseitig ein. Grundrechte definieren Höchstwerte: treten die in Konkurrenz und dann "tritt ein Recht zurück". Das verbleibende Recht ist dann ein ??der Höchstwert - ??? ein absolutes Grundrecht.. Kriterium ist die vielzitierte Verhältnismäßigkeit:: Das ist dann die letztlich relative, undefinierbare Würde des Menschn.
 
Meine Idee ist: Grundrechte bedingen sich, schränken sich gegenseitig ein. Grundrechte definieren Höchstwerte: treten die in Konkurrenz und dann "tritt ein Recht zurück". Das verbleibende Recht ist dann ein ??der Höchstwert - ??? ein absolutes Grundrecht.. Kriterium ist die vielzitierte Verhältnismäßigkeit:: Das ist dann die letztlich relative, undefinierbare Würde des Menschn.
Ja, Grundrechte -wie alle anderen Rechte auch- schränken sich gegenseitig ein. Daher muss man sie immer gegeneinander abwägen, sie in Relation setzen. Sie sind also zutiefst relativ. Relativ steht im Gegensatz zu absolut. Belair wollte sie uns in seiner sehr einfach, aber widersprüchlich gestrickten Denk- und Argumentationsweise hier als absolut verkaufen.
Er argumentiert, so wie seine Gesinnungsgenossen es auch tun, engstirnig, kurzsichtig, einseitig und wenig durchdacht. Er will das "Grundrecht auf Unversehrtheit" als absolut definieren, um darauf seine Impfpflichtverweigerung zu stützen. Dass er damit aber andere Grundrechte und auch genau das Grundrecht auf Unversehrtheit selbst dafür opfert, entzieht sich seinem ungebildeten, aber dafür umso fanatischeren Geist, der von Menschenhass und Frust getrieben ist.

Aber, er hat immer noch die Chance, hier zumindest eines -ein einziges!- seiner vollmundig behaupteten "absoluten Grundrechte" anzuführen, um uns zu widerlegen. Aber auch nach Monaten noch ist er immer wieder schon im Ansatz darin gescheitert.
 
Er will das "Grundrecht auf Unversehrtheit" als absolut definieren, um darauf seine Impfpflichtverweigerung zu stützen.
Tja - das ist eben das Problem. Über Belair mag ich nicht reden., sondern über den Inhalt der Impfpflicht: d.i. Schutz der öffentlichen Gesundheit: Durchimpfung, Hospitalisierung, Krankheitsfolgen (mit oder ohne Impfung) ... Die Darstellung von Infektionen - die nicht Krankheit bedeuten in Diagammen ist ja schön und diese Kurven sollen möglichst flach beiben. Andere Folgen werden mangels Datenerhebung bzw., wg. unterschiedliche Bewertung nicht in anschaulichen Kurven dargestellt
Aus dieser Not wird richtigerweise eine zeitliche Beschränkung festgelegt - über deren Zuspätkommen und Zukunftsbedeutung wiederum gibts verschiedene Meinugen aus unverschuldeten Nichtwissen. Und die daraus entstehenden Unsicherheiten und Zweifel werden dann als Wissenschaftfeidlichkeit eingeordnet.
 
Wenn ich mir das Wehklagen und das Gezeter von Belair, Frenilshtar und Co vor Augen halte, sehe ich nicht viel von Zufriedenheit oder ruhender Gelassenheit darin.
Hab mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt... 🙃 In diesem Falle handelt es sich um eine 'Gelassenheit' die nur dem befällt, der zur individuellen Meinungsfindung auf Populisten, Rattenfänger abfährt und diverse Scheißhaus-Parolen und diese ungefiltert postuliert... Man kann hier auch von einer Art stoischen, unverrückbaren Gelassenheit sprechen, die wiederum der vielleicht angeborenen Denkschwäche oder aber Denkfaulheit entgegen kommt...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Er will das "Grundrecht auf Unversehrtheit" als absolut definieren, um darauf seine Impfpflichtverweigerung zu stützen.

Für mich ist die Unversehrtheit meines Körpers ohne jeden Zweifel, auch ohne geschriebenes Gesetz, ein absolutes Grundrecht.
Nichts und niemand darf an meinem gesunden Körper, egal in welcher Form auch immer, unter Zwang oder unter Androhung von Repressalien gegen meinen Willen Eingriffe vornehmen.
Punkt, da gibt es für mich nichts weiteres zu diskutieren.

Das aber wirst du mit deinem faschistoiden und verqueren Weltbild nicht nachvollziehen können.

Und bevor du wieder versuchts mit einem deiner dämmlichen Vergleiche zu kommen.

Ja wenn ich z.B verletzt und bewusstlos bin, darf der Behandelnde auch ohne meiner Zustimmung Eingriffe an meinen Körper vornehmen.
 
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