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Covid 19 in Österreich, Schweiz und Deutschland

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Und dass Fakten die du als Fakten anerkennst, vielleicht falsch sein können, auf diese Idee kommst du nicht ???

Ich im Gegensatz zu dir, natürlich. Deswegen hinterfrage ich sie permanent kritisch und bei ausreichend Grund revidiere ich meine Ansicht.
Das ist der wissenschaftliche Zugang im Gegensatz zu jenem von dir, der bei seiner "Verarschung ! Betruuug !" bleibt, auch wenn der Irrtum erwiesener Maßen bei dir liegt.
Aber, weil du eben nicht den wissenschaftlichen Zugang wählst sondern den dümmlich-fanatischen, erkennst Beweise nicht an und bleibst bei denen geistlosen Anschuldigungen,
so wie es auch ein Trump zu tun pflegt.

Spare dir weitere Leugnungen und Rufe nach weiteren Beweisen, denn wie schon erfahren, ignorierst du diese und bleibst bei deiner falsifizierten Ansicht.
 
Wird es jetzt spannend oder langweilig spahnend?...;)
"Wo gehobelt wird, gefällt Spahn" .
Die Leute in unserem neuen Spahnien fragen jetzt massenweise ihre Gesundheitsämter, ob es in ihrem Landkreis Infektionen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (Definition § 2II IFSG) gibt. Die Gesundheitsämter antworten darauf jedoch nicht, bzw. schicken ihre Rechtsabteilung zur Antwort vor. Gesundheitsämter, die eine Falschmeldung rausgeben oder Labore, die ihnen eine solche zusenden, begehen nach § 73 ISFG eine Ordnungswidrigkeit. Der Druck wächst auf mehreren Ebenen.
Im Sinne des § 2 Nr.2 des IfSG ist in Deutschland der Begriff "Infektion" definiert, als >> die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus,<<

Die Gesundheitsämter sind auch bei Überstrapazierung sehr wohl noch in der Lage, sehr gewissenheit und qualifiziert eine zukünftig vermutete "Krankheit Corona" von der "Aufnahme eines gegenwärtigen Krankheitserregers in Folgeentwicklungen" juristisch - für eine logische Sekunde - strikt widerspruchsfrei zu trennen.

Da die Gesundheitsämter aber keine Rechtsberatungen an besorgte Bürger leisten dürfen, müssen sie in schwebenden Verfahren nun einmal so reagieren, wie der Gesetzgeber in solchen Fällen immer angemessen zu reagieren vorschreibt, um sich nicht selbst strafbar zu machen. Das dürfe jedem Bürger einleuchten, der weiß, wie schnell bei aller Emotionalität dennoch immer vorrangig auf die Verhinderung von Sorgfaltspflichtverletzungen geachtet werden muss.

Der § 73 IfSG besagt, dass bei Vorsatz und Fahrlässigkeit bis zu 24 unterschiedliche Verhaltensnormen gesetzlich geprüft werden müssten, um sich nicht einer Geldbuße - die nach diesem Gesetz mit maximal 25.000 Euro geahndet werden darf - leichtfertig auszusetzen.

Dass für Weltunternehmen eine solche "Leichtfertigkeit" natürlich einen ganz anderen Stellenwert erhält, insbesondere im steuerechtlichen Veständnisgefüge von "neutralen Gewinnabschreibungen", dies steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt... :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Auskünfte müssen sie schon erteilen, das ist nicht anders, als wenn ich beim Finanzamt nachfrage, wo ich welchen Furz wie lange zu welchem Wert verbuchen und soll. Die Frage ist, ob ich etwas nachfrage, was mich konkret selber betrifft - hier wohl nicht der Fall - oder ob es im allg. Interesse liegt, was in soeiner epidemischen Notlage schon eher zu bejaen wäre. Mir ist klar, dass die das verweigern "können", ich wollte nur illustrieren, was hier im Lande so vor sich geht; einfach um Mut zu machen und deshalb, weil inzwischen so viel zensiert wird, dass man wirklich Mühe hat, noch irgendwas zu finden. Wir bräuchten eigentlich wieder ein Westfernsehen.

Es gibt ein Gesprächsprotokoll aus der sächsischen Staatskanzlei vom 24.10, was ich im Moment nicht wiederfinde. Wenn ich es wiederfinde, berichte ich pflichtgemäß.
 
Das ist der wissenschaftliche Zugang im Gegensatz zu jenem von dir, der bei seiner "Verarschung ! Betruuug !" bleibt, auch wenn der Irrtum erwiesener Maßen bei dir liegt.

Welchem Irrtum bin ich unterlegen ???

Aber, weil du eben nicht den wissenschaftlichen Zugang wählst sondern den dümmlich-fanatischen, erkennst Beweise nicht an und bleibst bei denen geistlosen Anschuldigungen,

Welche "Beweise" erkenne ich nicht an ???
 
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