.....Falsch... ich würde sagen "ungeschickt" oder "unzureichend" ausformuliert! Denn wenn Sie mit den "Verantwortlichen vor Ort" (der Länder) sprechen, werden die Ihnen "ausdrücklich bestätigen", dass "Unfallopfer, Opfer von Gewalttaten oder Selbstmörder", mit "positiver" Covid 19-Testung, "nicht", als "an Covid 19 verstorbene, "eingemeldet" werden!.....Also sind die Hinweise auf der Webseite des Ö. Sozialministeriums falsch ???
meint plotin