Die Frage der Freiwilligkeit war hier nicht das Thema. Ich schrieb von
vornehmlich Schaden anrichten. Mit deiner Bestätigung meinst du, dass Impfungen generell mehr Schaden anrichten würden als sie nutzen. Nun, manche Personen behaupten das tatsächlich, nur ist das faktisch nicht belegt.
Und du willst dich tatsächlich dort einreihen ?
Selbst wenn ein/e Arzt/in einen Patienten nur mit einer Nadel sticht, ohne ihm dabei ein Medikament oder einen Impfstoff zu verabreichen, begeht er rechtlich gesehen schon eine Körperverletzung.
Richtig,aber nicht immer eine strafrechtlich relevante.
Das wird nur durch die Einwilligung des Patienten oder wenn es sich um einen Notfall handelt, bei dem der Patient nicht dazu in der Lage ist, seine Einwilligung zu erteilen, man jedoch sein Einverständnis voraussetzen kann, legitimiert.
Das ist unrichtig, um nicht zu sagen, falsch. Aus eigener Erfahrung durfte ich erfahren und erleben, wie mir bei der Stellung (in Deutschland heißt das, glaube ich, Musterung) ohne meine ausdrückliche Erlaubnis oder Wunsch Blut abgenommen wurde. Dabei wurde ich, no na, gepiekst. Und das war rechtlich gedeckt. Wird in Deutschland wohl nicht anders sein. Und, ich habe erfahren, dass in Deutschland ein Amtsarzt einem verdächtigen Alkolenker, der einen Unfall mit Personenschaden verursacht hat, Blut abnehmen darf. Und das ggf auch unter Gewaltanwendung. Meine Quelle heirfür ist zwar nicht unzweifelhaft, erschien aber doch glaubwürdig.
In "deinem Revier" nennt man es zwar nicht Körperverletzung, aber eine eigenmächtige Heilbehandlung ist auch in Ö. strafbar.
Ja, aber in dem Fall wäre die Heilbehandlung nicht auf Initiative des Arztes, sondern des Staates. Ergo nicht eigenmächtig.
Es ist also so, dass der Patient dem Arzt i.d.R. sein Einverständnis geben muss, ihm diesen körperlichen Schaden zufügen zu dürfen, damit sich der Mediziner durch die Behandlung nicht strafbar macht. Und das, obwohl das Ziel einer (Heil)-Behandlung, die Genesung des Patienten ist.
Das ist richtig.
Bei einer Impfung geht es jedoch nicht um die Genesung des Patienten, sondern dabei handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme, die nicht nur vor einer Infektion schützen, sondern auch großen Schaden anrichten kann.
Ja, "kann". Deswegen werden auch nur Impfungen freigegeben, deren Risiko gering ist. Ein gewisses Restrisiko bleibt bei jedem medizinischen Eingriff. Von Impfgegnern wird dieses Risiko aber gerne aufgebauscht und in keine realistische Relation zum Nutzen gebracht.
Deshalb ist es m.E. so wichtig, dass auch diesbezüglich jeder Mensch selbst entscheiden können muss, ob er sich den Risiken aussetzen und impfen lassen möchte, oder nicht.
Bezüglich Tetanus und Ähnlichem, bestimmt. Dort trägt er das Risiko der Nichtimpfung zum Großteil auch alleine. Anders ist es bei übertragbaren Krankheiten. Da setzt er auch die Allgemeinheit einer vermeidbaren Gefahr aus. Wie weit das zulässig ist, ist eine moralische und folglich politische Entscheidung.
Eine Zwangs, - oder Pflichtimpfung wäre in D. jedenfalls rechtlich gesehen eine Körperverletzung und in Ö. eine eigenmächtige Heilbehandlung, die ebenfalls strafbar wäre.
Wie oben schon erwähnt nicht, wenn rechtlich gedeckt. Aber, wir reden hier von Impfpflicht. Das heißt nicht unbedingt eine Zwangsanwendung der Maßnahme und Gewaltanwendung, sondern eher eine Strafandrohung bei Weigerung. Ähnlich wie bei der Gurtenpflicht. Die Polizei legt den Gurt bei Gurtmuffeln ja auch nicht unter Gewaltanwendung an, sondern verhängt ein Organmandat. So könnte es bei einer Impfpflicht auch laufen. Oder aber auch ein Selbstbehalt für medizinische Behandlung wenn man sodann krank wird und diese Krankheit durch Nichtimpfung zusätzlich riskert hat.
Wege der sanften Druckausübung gibt es viele, ganz ohne Körperverletzung.
Deine kindlich naive Verharmlosung, der Schaden einer Impfung wäre der Piecks, erweckt den Anschein, dass es dir gar nicht bewusst ist, dass eine Impfung oder andere Spritze viel mehr ist, als ein "kleiner Piecks".
Sei dir gewiss, dass ich schon verstehe, was eine Impfung ist und welche Risiken damit einhergehen können. Auch gibt es, falls du es nicht weißt, andere Methoden der Verabreichung. Die Schluckimpfung bei Polio als bekanntestes Beispiel dafür. Aber darum ging es ja nicht einmal, sondern um die Abwägung von Kosten und Nutzen bei einer Impfung generell, und dass der normal denkende Bürger beim Begriff Impfung hauptsächlich an Immunisierung und Schutz denkt, und manche Einzelpersonen (vorzugsweise jene mit paranoiden Neigungen) eben zunächst an Körperverletzung. Und ja, auch wenn das Durchstoßen der Haut mit einer Nadel ein körperlicher Sachen ist, und somit eine Pieksimpfung, die zumindest in Österreich ohne c geschrieben wird, tatsächlich Schaden verursacht, ist es doch eine sehr eigenwillige Gewichtung, diesen Schaden bei einer Impfung als primäre Eigenschaft von Impfungen zu sehen.
Aber, es sehen ja auch manche den Sicherheitsgurt im Auto oder den Helm fürs Moped nicht primär als Schutz gegen Verletzungen, sondern als Einschränkung ihrer Freiheit. Und dass der Staat eine Gurten- und Helmpflicht eingeführt hat, als diktatorisch, verschwörerisch, entmündigend, etc. Aber, ich sehe das Problem eher in deren Persönlichkeitsstruktur als im Rechtsstaat.