EU-Recht geht vor Bundesrecht. Tsk tsk...Die Befugnis zum Erlass von Bundesgesetzen hat laut dem Grundgesetz ausschließlich der Deutsche Bundestag.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind alle wesentlichen Entscheidungen dem
Gesetzgeber vorbehalten. Durch den Bundesrat wirken die Länder u. a. an der Bundesgesetzgebung mit.
Tsk, tsk, .....