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Bundesarbeitsgericht: Kündigung ungeimpfter Krankenschwester rechtens
Gesinnungsjustiz in Erfurt?
Es gibt sie noch, die Menschen, die auch im Frühjahr 2023 noch dem Narrativ anhängen, die sogenannte „Impfung“ biete einen Fremdschutz. Oder sie tun zumindest so, als ob sie das glauben. So wie jetzt die Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt, die die Kündigung einer medizinischen Fachangestellten aufgrund der fehlenden „Impfung“ als rechtmäßig anerkannten. Die Signalwirkung dieses Urteils könnte verheerender nicht sein, und das gleich aus mehreren Gründen.
Der vorliegende Fall aus Rheinland-Pfalz lässt einen sprachlos zurück und macht es immer schwerer, noch an eine wirklich unabhängige Justiz zu glauben. Weil eine Krankenschwester entschieden hat, sich nicht impfen zu lassen, wurde sie von ihrem Arbeitgeber im Juli 2021 auf die Straße gesetzt. Wohlgemerkt, die sektorale Impfpflicht im Gesundheitswesen trat erst zum 15. März 2022 in Kraft.
Die Frau wehrte sich gegen die Kündigung und sah einen Verstoß gegen das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Maßregelungsverbot (Paragraf 612a BGB), welches es Arbeitgebern untersagt, Arbeitnehmer zu benachteiligen, weil diese ihnen zustehende Rechte ausüben. In diesem Fall das Recht, auf die damals auch für Ärzte und Krankenschwestern zumindest offiziell noch freiwillige „Impfung“ zu verzichten.
Erfurt nickt Kündigung ab
Doch das Bundesarbeitsgericht schmetterte die Klage ab – und verzettelte sich bei der Urteilsbegründung in offensichtliche Widersprüche.
Das wesentliche Motiv für die Kündigung sei nicht die Weigerung der medizinischen Fachangestellten gewesen, sich einer Impfung
gegen SARS-CoV-2 zu unterziehen, sondern der beabsichtigte Schutz der Patienten und der übrigen Belegschaft vor
einer Infektion durch nicht geimpftes medizinisches Fachpersonal, wie es in dem Text heißt.
https://***************/post/bundesarbeitsgericht-kuendigung-ungeimpfter-krankenschwester-rechtens/
Ein Leserkommentar:
Hier zeigt sich die Perfidie eines totalitären Staates: es gibt keine unabhängigen Institutionen mehr.
Das Gericht war hier gehalten, eine medizinische Aussage fachlich zu bewerten. Dazu hätte es unabhängige Gutachter bestellen können.
Das hat es aber ebenso wenig getan wie das Bundesverfassungsgericht, das diesen Vorgang sozusagen vorgeprägt hat:
Man verlässt sich auf RKI und Stiko. Die sind aber nicht unabhängig, sondern dem Gesundheitsministerium unterstellt.
Und damit ist es klar, dass ein Gericht keine von staatlichen Institutionen unabhängige Entscheidung mehr treffen kann.
Leider war das vorauszusehen.
In der DDR ist es genauso gelaufen. Es gab keine Institutionen, die nicht von der SED
gesteuert waren. Heute gibt es keine mehr, die nicht vom Staat gesteuert werden.
Gesinnungsjustiz in Erfurt?
Es gibt sie noch, die Menschen, die auch im Frühjahr 2023 noch dem Narrativ anhängen, die sogenannte „Impfung“ biete einen Fremdschutz. Oder sie tun zumindest so, als ob sie das glauben. So wie jetzt die Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt, die die Kündigung einer medizinischen Fachangestellten aufgrund der fehlenden „Impfung“ als rechtmäßig anerkannten. Die Signalwirkung dieses Urteils könnte verheerender nicht sein, und das gleich aus mehreren Gründen.
Der vorliegende Fall aus Rheinland-Pfalz lässt einen sprachlos zurück und macht es immer schwerer, noch an eine wirklich unabhängige Justiz zu glauben. Weil eine Krankenschwester entschieden hat, sich nicht impfen zu lassen, wurde sie von ihrem Arbeitgeber im Juli 2021 auf die Straße gesetzt. Wohlgemerkt, die sektorale Impfpflicht im Gesundheitswesen trat erst zum 15. März 2022 in Kraft.
Die Frau wehrte sich gegen die Kündigung und sah einen Verstoß gegen das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Maßregelungsverbot (Paragraf 612a BGB), welches es Arbeitgebern untersagt, Arbeitnehmer zu benachteiligen, weil diese ihnen zustehende Rechte ausüben. In diesem Fall das Recht, auf die damals auch für Ärzte und Krankenschwestern zumindest offiziell noch freiwillige „Impfung“ zu verzichten.
Erfurt nickt Kündigung ab
Doch das Bundesarbeitsgericht schmetterte die Klage ab – und verzettelte sich bei der Urteilsbegründung in offensichtliche Widersprüche.
Das wesentliche Motiv für die Kündigung sei nicht die Weigerung der medizinischen Fachangestellten gewesen, sich einer Impfung
gegen SARS-CoV-2 zu unterziehen, sondern der beabsichtigte Schutz der Patienten und der übrigen Belegschaft vor
einer Infektion durch nicht geimpftes medizinisches Fachpersonal, wie es in dem Text heißt.
https://***************/post/bundesarbeitsgericht-kuendigung-ungeimpfter-krankenschwester-rechtens/
Ein Leserkommentar:
Hier zeigt sich die Perfidie eines totalitären Staates: es gibt keine unabhängigen Institutionen mehr.
Das Gericht war hier gehalten, eine medizinische Aussage fachlich zu bewerten. Dazu hätte es unabhängige Gutachter bestellen können.
Das hat es aber ebenso wenig getan wie das Bundesverfassungsgericht, das diesen Vorgang sozusagen vorgeprägt hat:
Man verlässt sich auf RKI und Stiko. Die sind aber nicht unabhängig, sondern dem Gesundheitsministerium unterstellt.
Und damit ist es klar, dass ein Gericht keine von staatlichen Institutionen unabhängige Entscheidung mehr treffen kann.
Leider war das vorauszusehen.
In der DDR ist es genauso gelaufen. Es gab keine Institutionen, die nicht von der SED
gesteuert waren. Heute gibt es keine mehr, die nicht vom Staat gesteuert werden.