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Covid 19 in Österreich, Schweiz und Deutschland

.....Warum?? Die "Unterschrift des Bundespräsidenten" beurkundet bloß, dass ein (das) Gesetz unter den "gebotenen, verfassungsmäßigen Bestimmungen" zustande kam bzw. beschlossen wurde, unabhängig vom Inhalt des Gesetzes!.....

meint plotin
Sie haben mal wieder den Nagel auf dem Kopf getroffen, das muss ich Ihnen neidvoll anerkennen:

Formalrechtliche Beurkundung schließt nicht automatisch inhaltliche Übereinstimmung mit ein, .....meint auch Bernies Sage
 
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Die "Unterschrift des Bundespräsidenten" beurkundet bloß
Sie haben schon recht. Nur steht das schon früher nach dem Corangesetz aufgetrene Problem im Raum, daß die Wirksamkeit von Verfassungswidigkeit nur für eingeklagte Fälle zum Tragen kommt.
Ein grundsätzliches Problem, das in der BRD mit der sog. abstrakten Normenkontrolle auf Verfassungswidrigkeit VOR Gesetzwerdung gelöst wurde.
Ich nehme an, daß das Gesetz (Impfstichtag) verfassungsrechtlich nicht halten wird (keine Kriterien im Impfpflichtgesetz) vorhanden.
Übrigens hat der grüne Kogler seinerzeit dafür die Pa... aufge..., als es um die Rückzahlung von Strafen nach der verfassungswidrigen Bestrafung wegen Abstandhalten gegangen ist. Jetzt hat er geschwiegen.
Ein rechtspolitisches Problem über die Frage der grundsätzlichen Verfassungswidrigkeit und des Umganges damit. Vielleicht interessiert sich jemand dafür, dann wäre es interessant, da weiter zu diskutieren.
Der Bundespräsident hätte nicht unterschreiben müssen und man hätte ihn auch nicht zur Unterschrift zwingen können.
 
Ich nehme an, daß das Gesetz (Impfstichtag) verfassungsrechtlich nicht halten wird (keine Kriterien im Impfpflichtgesetz) vorhanden.
.....Das "wird sich zeigen" und ich will in dieser Causa "dem VfGh" nicht vorgreifen! Leider hat es "die Regierung", um das "Gesicht" zu wahren, verabsäumt, dass "Impfpflichtgesetz" ab dem "Zeitpunkt" des Inkrafttretens, bis zur "rechtlichen Klärung" durch "den VfGh", auszusetzen! Die "Möglichkeit bestand" und "besteht immer noch"... schau mer mal!!.....

wozu dann die Unterschrift, wenns wirklich nur um formale und nicht um grundsätzliche Fragen der Verfassungsmäßigkeit geht.
.....Das "klärt und erklärt" der "Stufenbau der Rechtsordnung!".....

meint plotin
 
ab dem "Zeitpunkt" des Inkrafttretens, bis zur "rechtlichen Klärung" durch "den VfGh",
So ein Vorfahren gibts in Österreich (leider -siehe vorher) nicht. Die Verfassungsmäßigkeit kann erst geprüft werden, wenn ein konkreter Fall anhängig ist. Das Gesetz wurde nach einem Beutachtungsverfahren und Prüfung des Verfassunsgsdienstes beim BKA von der Bundesregierung eingebracht: Der übliche Weg - nix Gewaltentrennung.
 
So ein Vorfahren gibts in Österreich (leider -siehe vorher) nicht. Die Verfassungsmäßigkeit kann erst geprüft werden, wenn ein konkreter Fall anhängig ist.
.....Ja, ich weiß! Die Formulierung "rechtliche Klärung" ist wohl "unglücklich" gewählt! Ich hatte die, an Herrn "Mücksteins Ministerium" gestellten "Fragen" im Kopf! Es "wäre oder ist" für die "Regierung" ein leichtes, dieses "Gesetz", bis zur "vollständigen Beantwortung" und der daraus eventuell zu ziehenden "Konsequenzen", auszusetzen!.....

meint plotin
 
Es "wäre oder ist" für die "Regierung" ein leichtes, dieses "Gesetz", bis zur "vollständigen Beantwortung" und der daraus eventuell zu ziehenden "Konsequenzen", auszusetzen!.....
Sehe ich auch so. Allerdings wurde erklärt, daß die bisherigen Covigesetze/Verordnungen nichts mit Impfpflichtgesetz zu tun haben: Es geht um Prüfung von Covi/Verordnungen auf Verfassungsmäßigkeit. Aus diesem Pflicht-Gesetz ist eigentlich nur der im §1 verwendete Begriff Angelpunkt für alle Anfechtungen: Dort heißts ja lapidar: Schutz der öffentlichen Gesundheit: Da bleiben für mich für die Seuche nur Anzahl und Schwere übrig für das die Omikronvariante wohl nicht in Betracht kommt, für die die Frage der Hospitalisierung wichtig war?? Ich frag mich auch, ob dieses Gesetz erst mit dem Stichtag für Impfungen zB für Arbeitsrechte angewendet werden: eine Gesundheitsdaten unterliegen der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht und dem Amtsgeheimnis. Erinnerlich weiß ich noch, daß bei Krankmeldungen nur "allgemeine Krankheit" für den Dienstgeber erlaubt war.
 
der Bundespräsident hätte seine Unterschrift hinauszögern können

das hat er nicht getan

der Bundespräsident möchte also, daß es laut bumst
und dann, wenn der Bombenleger verhaftet wurde,
stellt letzterer die Rechtmäßigkeit der Impfplicht in Frage

da diese dann vor Gericht kippt,
wird der Angeklagte relativ freigesprochen
(wie weit war seine Tat verhältnismäßig?)
ODER
er wird zum österreichischen Julian Assange

schon clever
 
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der Bundespräsident hätte seine Unterschrift hinauszögern können

das hat er nicht getan

der Bundespräsident möchte also, daß es laut bumst
Die Unterschrift des Österreichischen Bundespräsidenten bezeugt das verfassungsmäßige Zustandekommen des Gesetzes.
Was der Bundespräsident persönlich in politischer Hinsicht vom Gesetz hält, tut hier nichts zur Sache.
Ein Hinauszögern, um politischen Widerstand auszuüben wäre Amtsmissbrauch.
 
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