Es muss wohl einen Grund geben, weshalb derartige Impf-Schäden
nicht und nicht besprochen - nicht gezeigt werden:
Die öffentliche Debatte um die Covid-Impfpflicht in Österreich ist am Höhepunkt. Noch nie verursachte eine Impfung so eine Spaltung der Gesellschaft. Die Impfopfer und Geschädigten fühlen sich im Stich gelassen. Bisher gibt es hunderte Beschwerden von „Impfgeschädigten“, die über physische und...
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-!!!
Der vorgeschobene Grund wird wohl darin liegen, den versicherungstechnisch abzudeckenden
Impfkollateralschaden statistisch so gering wie möglich zu halten, sodass der zu erwartende Zukunftsschaden durch den Anstieg von Versicherungsprämien - in einer Allgemeinumlage - ganz locker mittels eines "befreienden Lockdown-Syndrom" - dank zusätzlich angeregter Hilfe von freiwilligen Impflotteriespielteilnehmern - durch angebliche "Rückgabe von Freiheiten" - mit einer Gewinnerwartung von 500 Euro - kompensiert werden könnte!?
Diese Möglichkeitsform scheint in Österreich bereits ernsthaft angedacht
und ich habe dabei ernsthaft - um niemand zu verletzen - nicht gelacht.
Aus juristischer Sicht greift hier wohl ein fehlender Staatshaftungsgrund aus fehlender Garantenstellung durch Ingerenz - oder eben nicht.
Beides scheint 'egal' - also in der Egalität einer Legalität gleichkommend, aber eben nicht unbedingt gleichwahrscheinlich sondern über politische Mehrheiten bewirkt, die erstmal über politische Minderheiten "demokratisch gesetzlich" mitbestimmen, egal ob nun eine Pandemie existiert oder nicht, also "für alle Fälle"!?
Grundsätzlich führt fehlendes oder 'unfehlbares' strafbares Herbeiführen einer "
führsorglich in G-Leichwahrscheinlichkeiten" also stark übertrieben und/oder stark untertrieben - in allen Gefahrenlagen auf der Grundlage von so genannten denkarbeitshypothetischen Pseudo-Teilchen, die sich harmonisch (in Wellen) oder disharmonisch (als Wellenbrecher) erweisen (könnten), erst einmal zu einem Patt. (=Unentschiedenheit)
Doch wo mangels zurechenbarer Beweiskraft kein organisch zurechenbar berechtigter Antragsteller existiert, da vermag auch kein berechtigter organischer Antragsgegner als Sprachrohr "voll macht mit Vollmacht" ausgestattet zu existieren.
Falls nun aber 'hilfsweise das nicht selbst für sich verantwortliche Handlungssystem durch Provokationsagenten erst angeregt' werden müsste, dann würde - zumindest im deutschen Recht - automatisch der Paragraph § 336 StGB greifen, welcher die
Vornahme und das Unterlassen einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung (formal)
rechtlich gleichstellt.
Theoretisch folgt daraus nun mal leider "dumme" Beliebigkeit - oder praktisch "kluges" Warten durch "Inspektion" , weil man erst im Nachhinein klüger ist und vorher nicht wissen könnte, dass alle Weltengemeinschaften sich in einem "Klüger-Nationalpark" befinden könnten, ohne es zu wissen?
Eine jede rechtsstaatliche Handlungsfähigkeit ist vorrangig zwingend auf Rechtsklarheit programmiert, die im Zweifel sich "vorübergehend unklar" offenbaren darf, sich jedoch den durch Auslegung bestimmbaren Prinzipien von Treu und Glauben zu unterwerfen hat.
Ist noch irgendetwas unklar? - Macht nichts, "das geht vorüber".....
.... Und sei es durch ein gigantisch aktuell religiös ganz sachlich bereits angehauchtes "Verzeihungsverfahren" - wie wäre es zum Beispiel durch eine fiktiv bevorzugte Weltinstitution "
Amnesie International" für religiöse und politische Verzeihung in einem gemeinsamen Aufwasch ?
Bernies Sage - oder Bernhard Layer - oder Bernhard Lawyer, - geschrieben in Personalunion zum 21. Januar 2022 für die Leser des Denkforums.