• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Covid 19 in Österreich, Schweiz und Deutschland

Due scheinst nichts aus der Geschichte gelernt zu haben - oder du verdrängst sie.
Das ist eine glatte Relativierung des Nationalsozialismus!!!
Das könnte von Hildmann stammen. Er hat es nur anders formuliert!
Du versuchst meinen Beitrag um 180° zu verdrehen, oder du kapierst nicht was Relativieren bedeutet!? o_O

Relativieren bedeutet abschwächen, ich habe das Gegenteil gemacht und habe den
NS-Zeiten Vergleich als Mahnung und als abschreckendes Beispiel gebracht! :rolleyes:

Wer ist Hildmann? :dontknow:
 
Werbung:
WHO bestätigt offiziell: Covid-Impfung ist gefährlich wie keine andere

Wie die Weltgesundheitsorganisation zu den Nebenwirkungen von Vakzinen und Medikamenten verdeutlicht, scheinen die experimentellen Covid-Impfstoffe
so gefährlich zu sein wie keine andere. Das darf nicht verheimlicht werden! Doch Politik und Mainstreammedien interessiert das nicht.

https://report24.news/who-bestaetigt-offiziell-covid-impfung-ist-gefaehrlich-wie-keine-andere/

Ein Pflegeheimleiter packt aus: Geimpfte erkranken genauso!

https://report24.news/pflegeheimleiter-packt-aus/
.
 
Corona-Verschärfungen in Wien, Kärnten und Vorarlberg (c) 05.00 Uhr, 19. November 2021
https://www.kleinezeitung.at/servic...rschaerfungen-in-Wien-Kaernten-und-Vorarlberg
https://volksblatt.at/corona-verschaerfungen-in-wien-kaernten-und-vorarlberg/
In Wien, Kärnten und Vorarlberg treten am Freitag verschärfte Corona-Bestimmungen in Kraft. Am weitesten reichen sie in Wien: Dort gilt künftig die 2Gplus-Regel für bestimmte Bereiche und eine restriktivere Maskenpflicht. Großflächig auf die FFP2-Maske setzen jetzt auch Kärnten und Vorarlberg. Diese Verschärfungen treten unabhängig von der für Freitag erwarteten Entscheidung darüber in Kraft, ob österreichweit ein Lockdown zur Sicherung der Gesundheitsversorgung nötig ist.

Coronavirus: Münchner Kliniken bereiten sich auf Triage vor (c) 19. November 2021, 4:47 Uhr Von Nicole Graner und Lea Kramer
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-triage-krankenhaus-klinik-corona-1.5467743
Bereits die Hälfte der planbaren Operationen ist abgesagt. Die städtischen Krankenhäuser appellieren an Studierende, auf Station oder im Labor mitzuhelfen, um die Versorgung zu sichern. Laut München Klinik liegen in ihren vier großen Krankenhäusern - Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing - derzeit 100 Covid-19-Patienten. Davon werden 67 auf Normal- und 33 auf Intensivstationen behandelt.
 
CORONA in ÖSTERREICH: Aktuelle Maßnahmen seit 15. November 2021
Seit 15. November 2021 gelten vorerst bis einschließlich 24. November 2021 folgende Regelungen:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Maßnahmen.html
  • Ausgangsbeschränkungen:
    • Ganztägige Ausgangsbeschränkungen für Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr, die über keinen 2-G-Nachweis verfügen
    • Geimpfte und Genesene werden so weit wie möglich von Beschränkungen ausgenommen
    • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von den Beschränkungen ausgenommen
    • Der Ninja-Pass ist im Hinblick auf Personen, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, einem 2-G-Nachweis gleichgestellt. Dieser gilt in der Woche, in der die Testintervalle eingehalten werden, auch am Freitag, Samstag und Sonntag dieser Woche.
    • Schwangere Frauen sind von der 2-G-Regel ausgenommen, sie können stattdessen einen PCR-Test erbringen
    • Der Bund erlässt Mindeststandards, regional können in Bundesländern strengere Regeln erlassen werden
    • Ausnahmegründe zum Verlassen der Wohnung für Personen ohne 2-G-Nachweis sind:
      • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr von Leib, Leben & Eigentum
      • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse (notwendige Besorgungen des täglichen Lebens, Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen, wichtigen Bezugspersonen oder dem oder der nicht im Haushalt lebenden Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin)
      • Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen
      • Ausübung familiärer Rechte und Pflichten mit engen Angehörigen und Kontaktpersonen
      • gesundheitliche Versorgung inklusive des Weges zur Corona-Schutzimpfung und zu Testungen auf SARS-CoV-2
      • berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke
      • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung
      • Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen
      • Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen
      • Deckung religiöser Grundbedürfnisse
      • Versorgung von Tieren
      • Betreten von bestimmten Kundenbereichen, Details finden sie im FAQ-Bereich Wirtschaft, Veranstaltungen, Arbeitsrecht
      • Zur Teilnahme an bestimmten Zusammenkünften, Details dazu finden Sie im FAQ-Bereich Wirtschaft, Veranstaltungen, Arbeitsrecht
  • Für Betriebsstätten des Handels und zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen gilt eine „2-G-Pflicht“. Davon ausgenommen sind Betriebsstätten, die der Grundversorgung und der Befriedigung weiterer zentraler Bedürfnisse dienen. In geschlossenen Räumen haben Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske zu tragen.
  • In Betriebsstätten des Gastgewerbes gilt wie bisher die „2-G-Pflicht“. Ausgenommen sind weiterhin Betriebsstätten, die der Versorgung in bestimmten Einrichtungen befindlicher Personen dienen sowie die Abholung vorbestellter Speisen und Getränke. Bei der Abholung vorbestellter Speisen und Getränke ist in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Der Zugang zu nicht öffentlichen Sportstätten ist weiterhin nur Personen mit 2-G-Nachweis gestattet.
  • Das Betreten des Arbeitsortes ist weiterhin nur nach Vorlage eines 3-G-Nachweises zulässig. In epidemiologisch besonders ungünstigen Bereichen und im Umgang mit vulnerablen Personengruppen besteht eine grundsätzliche 2-G-Pflicht. Eine Alternative hierzu ist der Nachweis eines PCR-Tests in Kombination mit dem durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske.
  • Grüner Pass:
    • Gültigkeit für 270 Tage nach der 2. Impfung, danach braucht es eine 3. Dosis für ein gültiges Zertifikat (tritt am 06.12.2021 in Kraft).
    • Für Janssen-Geimpfte gilt ab 03.01.2022: Es braucht eine 2. Dosis für einen gültigen Grünen Pass.
Übersicht: Aktuelle bundesweit bzw. regional geltende Maßnahmen
Eine Übersicht über alle derzeit bundesweit geltenden Maßnahmen finden Sie auf der Website corona-ampel.gv.at

Die jeweiligen Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern finden Sie im Bereich „Regionale (zusätzliche) Maßnahmen“:

Regelungen zur Einreise nach Österreich

Mit 22. November tritt die 7. Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung 2021 in Kraft. Sie bringt folgende Neuerungen für die Einreise nach Österreich mit sich:
  • Bei der Einreise ist grundsätzlich ein 2,5-G-Nachweis erforderlich,
  • Antigen- und Antikörpertests verlieren ihre Gültigkeit als Nachweis. Ausgenommen davon sind:
    • Pendler:innen (Beruf, Schule/ Studium, familiäre Zwecke, Lebenspartner:in): Sie benötigen einen 3-G-Nachweis.
    • Personen, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen: Der Ninja-Pass gilt als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Dies gilt in der Woche, in der die Testintervalle eingehalten werden, auch am Freitag, Samstag und Sonntag dieser Woche und (sofern eine Testung unverzüglich nach der Einreise sichergestellt ist) am Montag der darauffolgenden Woche
  • Die bisher privilegierte Dauer von PCR-Tests von 7 Tagen für Pendler:innen wird auf eine Gültigkeit von 72 Stunden verkürzt. Antigentests sind nur noch 24 Stunden gültig.
  • Impfnachweis:
    • Der Mindestabstand zwischen den Impfungen gegen das Coronavirus muss 14 Tage betragen.
    • Die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises wird verkürzt. Der Nachweis ist nur noch 9 Monate gültig, wobei bis 6. Dezember eine Übergangsfrist gilt.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Einreise nach Österreich finden Sie in unseren FAQ: Einreise nach Österreich.
 
Du versuchst meinen Beitrag um 180° zu verdrehen, oder du kapierst nicht was Relativieren bedeutet!? o_O

Relativieren bedeutet abschwächen, ich habe das Gegenteil gemacht und habe den
NS-Zeiten Vergleich als Mahnung und als abschreckendes Beispiel gebracht! :rolleyes:

Wer ist Hildmann? :dontknow:
Du setzt die demokratisch beschlossenen Corona-Schutzmaßnahmen mit den Methoden des Nationalsozialismus gleich. Das ist Relativierung des Nationalsozialismus. Man kann dir bestenfalls zugutehalten, dass du begriffsstutzig bist und deshalb nicht merkst, was du tust.

Du weißt ganz genau, wer Hildmann ist. Hildmann ist der, den du kopierst und selbiger ist vor der deutschen Justiz in die Türkei geflüchtet.
 
Ich liebe deinen Humor ! :lachen::lachen::lachen:
Wir haben in Deutschland eine vom Bundestag festgestellte epidemische Lage nationaler Tragweite und ein ebenfalls vom Bundestag der aktuellen Situation angepasstes Infektionsschutzgesetz.
Die vom Bundestag gestern beschlossene Gesetzesänderung wird heute, aller Wahrscheinlichkeit nach, vom Bundesrat abgesegnet.
Wie es bei euch in Österreich aussieht, weiß ich nicht.
 
Neue Massnahmen in Österreich:

  • Lockdown für alle für zwanzig Tage
  • Danach weiterhin Lockdown für Ungeimpfte
  • Schulen im Distance Learning. Kein regulärer Unterricht, nur Betreuung der Kinder.
  • FFP2-Pflicht in Innenräumen, auch am Arbeitsplatz.
  • Für Arbeitnehmer gibt es nur eine Homeoffice-Empfehlung.
  • Allgemeine Impfpflicht ab 1. Februar
 
Werbung:
*Wehret den Anfängen*
Was "Anfänge" bedeutet, darf man nachlesen:
Wenn man es denn -noch immer- nicht weiß!
Warum sagst du das denn mir? Bist du jetzt völlig durchgeknallt?
Er relativiert doch den Nationalsozialismus und dir scheint es zu gefallen. Du applaudierst auch den Antisemiten und Relativierer des Nazi-Horrorregimes Bhakdi. Das sind die Anfänge. Es geht los mit Relativierungen und falschen Vergleichen und endet mit Wiederholungen.

Ich wollte dich links stehenlassen, weil du mir leidtust, aber jetzt wirst du unverschämt!!!
 
Zurück
Oben