Belair57
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Vorschriften bedürfen keiner "Bevorzugung" jener, die ihrer unterliegen.
Dass Vorschriften möglichst nachvollziehbar und verhältnismäßig sein sollen ist trivial und wird wohl kaum von jemandem bezweifelt.
Aber, darüber hinaus müssen sie klar und wirksam sein. Und alles unter einen Hut zu bringen ist nur selten möglich.
Daher ist es der Klarheit geschuldet, dass auf allen öffentlichen Verkehrsbereichen und zu jeder Zeit die 0.5 Promillegrenze gilt, auch wenn keine konkrete Gefahr abzusehen ist.
Würde man einschränken und beispielsweise Umparken erlauben, dann wird es schwierig, denn man könnte ja nach Belieben sein Auto von Rust nach Bregenz umparken.
Also, auch keine 5 Meter mit Schrittgeschwindigkeit, wenn betrunken.
Ja, darum sind die Verantwortlichen immer um Verhältnismäßigkeit bemüht. Dass sie dabei nicht immer deiner Privateinschätzung entsprechen, liegt in der Natur der Sache und etwas, mit dem du dich
so wie jeder andere abfinden wird müssen.
Jo, eh !