Die (theoretische) Diskussion über Impflicht als Eingriff in ein Grundrecht kann konkret mit einer Patientenverfügung leicht beendet bzw. begegnet werden.
Sie sagen es (vorsichtig in Klammer gesetzt), - und ich betrachte dies als eine Steilvorlage, - dass die Diskussion >> über Impf
licht << rein theoretisch ist!
Dabei darf ich weiterhin praktisch bemängeln, dass gerade die praktische Diskussion zur Impfpflicht sehr einseitig rein endogen verhaltensbezogen geführt wird und dabei die lineare Fortschreibungslogik kurzerhand - möglicherweise eben doch wissenschaftlich grob fahrlässig - auf den exogenen Erwartungsverhaltensbezug in der beeinflussbaren Mitwirkung "logikgleich unzulässig" ausgedehnt wird, zumal in allen Wissenschaftskreisen klar sein sollte, dass die Überschreitung von Systemgrenzlogik angemessen berücksichtigt werden muss, wenn die absolut überbewertete Neuro-Endokrinologie nicht zur einer Augenwischerei führen soll!
Impfen sehe ich als mögliche Verhütung von Krankheiten vorsorgliche Heilbehandlung.
Genauso gut kann aber auch "krankimpfen für alle Fälle" nach dem Betreuungsrecht als eine mögliche Verschlimmbesserung bei einer allzu leichtfertigen Zustimmung zu einer einseitigen mRNA-Botschafter-Impfung gerade bei unbekannter Corona "gesehen" werden.
Insbesondere solange alle Fachleute sich darin einig sind, dass das besagte und betagte Virus angeblich unberechenbar bleibt, die Impfung aber berechenbar in seiner erwarteten Wirkung vorausgesetzt wird.
Momentan ist die undifferenzierte Massenimpfung für alle weder einsichtig noch angemessen noch verhältnismäßig noch bestimmbar in seiner Berechenbarkeit. Und das ist ein unumstößlicher Fakt.
Bernd hat auf seine Weise - galgenhumortechnisch - immer wieder ernsthaft darauf hingewiesen.
Also liegt allen statistisch immer nur absolut begründbaren Erregersachverhalten faktisch eine sehr seltsame "Momentan-Union von relativ Unwissenden" zugrunde.
Ärztliche Behandlung im Falle des Falles kann man auch ausschließen. Also auf zum Arzt und Notar
Ähmm...>>" im Falle des (unwissenden?) Falles" << ? Wissen Sie wie umfangreich eine korrekte - alle möglichen Eventualitäten einbeziehende Patientenverfügung - ausgestaltet sein müsste, über die man sich vorher als möglicher Betroffener - bei klaren Verstand - den Kopf zerbrechen muss?
Da braucht man sich über Immunisierung und Antikörper und deren Wahrscheinlichkeiten nicht mehr den Kopf zerbrechen - so einfach ist die Lösung.
Nein, so einfach ist die Lösung eben gerade nicht! Nach deutscher Rechtsprechung gilt jedenfalls noch immer:
" Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfügung verpflichtet werden. Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden."
(§ 1901 a BGB Abs.(5) Satz 1 und Satz 2)