So viel ich weiß, wurde die Corona-Pandemie auf Grund von steigenden Infektionszahlen außerhalb und innerhalb Europas erklärt. Es ist kein Rechtsbegriff sondern eine Tatbestandsbeschreibung.
Korrekt. Doch eine
neutrale Tatbestandsbeschreibung von Corona müsste gar nicht bekämpft werden, würde sie als eine "
viruneale Doppelschutzwirkungsanordnung" einer sich selbst grenzwertig zu neutralisieren versuchende Natur
- in einer Nomenklatur in Normen pur - zu verstehen sein.
Natur ist die urige Spur einer Nomenklatur in Normen pur,
die sich für den Menschen besonders eignet zur Kur.
Diese
Coronale Doppelschutzwirkungsanordnung gleicht einer strategischen "
Wagenburganordnung wie einstmals im wilden Westen" - zum Schutz vor einem gefährlichen Angriff durch außerirdische Viren.
Ein teleologisch (zu 2/16) ur-programmgestörter "Doppelanteil im geringsten Geiste" versucht sich selbst (im Kern) zu schützen, indem es - wie traumatisch automatisiert - die "gefährliche" Sauerstoffzufuhr in einer Art Schlafmodus zurückfährt, um zuckerreichen Verbrennungsprozessen entgegenzuwirken. (Motto:
"Gib dem Rhesus-Affen keinen Zuckerfaktor")
Fazit: Als ein Außenseiter der Wissenschaft vertrete ich die Mindermeinung, dass Corona an sich gar keine Krankheit im ontologischen Sinne 'ist', gleichwohl aber die partielle Möglichkeit zu einer lebensgefährlich bedrohlichen Krankheit zu eröffnen vermag, sobald ein bestimmtes
Ungleichwahrscheinlichkeitscluster sowohl räumlich als auch zeitlich zusammen - oder zu Samen - trifft, mal mit und mal ohne Atmosphäre....
Die wirtschaftssystembiologische Kriegsführung gegen Viren scheint militärstrategisch in vollem Gange zu sein, um Wettbewerbsvorteile - in einem nur scheinbaren Stillstand - patent-rechtlich und paten-rechtlich doppelt abzusichern.
Bernies Sage (Bernhard Layer)