AW: Asylbewerber mit Hartz IV gleichgestellt
@Perivisor:
Im Grundsatz stimme ich zu. Ein weiteres Beispiel für die Gültigkeit von
Godwin's law. Leider.
Aber das Thema "korrekte Informationen" sehe ich anders. Schon allein die Argumentation um die "jahrzehnteland eingezahlten Beiträge in die Arbeitslosenversicherung" sind demagogisch und falsch, latente bzw. offene Ausländerfeindlichkeit und der Versuch, ALGII-Bezieher und Asylbewerber sozialpopulistisch auseinander zu dividieren. Recht durchsichtig!
Und mit der Entscheidung des BVerfG hat dies eigentlich nichts zu tun, die orientierte sich strikt an Art. 1 GG und daran, das gerade in unserem Staat Asylgewährung kein Gnadenakt, sondern demokratische Pflicht ist.
Hatten wir nicht hier im DF schon eine Debatte darüber, wann unsere Sozialsysteme an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit stoßen? Wiederholen sich jetzt die Argumente?
Ich denke, ich habe Sie richtig verstanden: Solange ein Staat in der Lage ist, Millionen und Milliarden in marode Finanzinstitute zu stecken und auf ihm zustehende Steuern "großzügig" zu verzichten, kann es kein Problem sein ggf. klammen Kommunen bei deren Sozialverpflichtungen mit aller Lockerheit unter die Arme zu greifen.
Es ist schon ein Höchstmaß an Selbstgefälligkeit, wenn man mit dem Finger anklagend auf die Schlaffheit kommunaler Geldsäckl zeigt, aber mit drei Fingern auf sich selbst weist, weil der eigene Klarname möglicherweise sich auf einer aufgekauften Steuersünder-CD findet. Soviel "Erfolg" darf sein!
PS: Nachdrücklich schließe ich das Asylbewerberverfahren und die ihm zugrunde liegenden Rechtsnormen hier aus. Da gibt es zweifelsfrei Handlungsbedarf. Aber das ist hier nicht Thema!