.....Wenn "aus einem" Krankenhaus, "kriegerische, terroristische, oder sonstige Kampfhandlungen" getätigt werden und es, als "Gegenreaktion" zu einem "direkten Beschuss" kommt und durch diesen Beschuss, "Ärzte und auch Patienten" zu Schaden kommen, so werden diese als "Kollateralschaden" gewertet!.....Der direkte Angriff auf ein Krankenhaus ist nie ein Kolletralschaden.
meint plotin