KANTIG
Well-Known Member
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- Beiträge
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Kommt auf den anerkannten Rechtfertigungsgrund an.0-Ahnung, ob es gesetzlich erlaubt ist, einen Einbrecher -zu Hause- zu erschießen:
@KANTIG fragen!
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Kommt auf den anerkannten Rechtfertigungsgrund an.0-Ahnung, ob es gesetzlich erlaubt ist, einen Einbrecher -zu Hause- zu erschießen:
@KANTIG fragen!
Danke @KANTIG !Kommt auf den anerkannten Rechtfertigungsgrund an.
Mag sein, nur sind welche davon hier im Forum?Es gibt ja auch genügend Instanzen, die jede Sauerei rechtfertigen, nicht untersuchen wollen und selbst wenn die Beweise glasklar auf dem Tisch liegen alles tun, um eine Verurteilung der Taten zu verhindern.
Weiß ich nicht - auf jeden Fall dagegenWelche Gründe hat Israel denn genannt und was genau beinhaltet die Resolution?
Ihre Meinung in Ehren - ohne Quellen unbeachtlich.Also bezüglich dieser Resolution ist mir als Grund für die Israelische Ablehnung nur der bekannt, dass ein Waffenstillstand der Hamas nützen würde.
Dass sich Israel explizit gegen die Ablehnung von direkter Gewalt gegen Zivilisten ausgesprochen hätte, wäre mir unbekannt.
Generell "Gewalt gegen Zivilisten", also auch das Risiko ziviler Kollateralschäden zu verbieten käme faktisch einem generellen Verbot von Kriegshandlungen gleich und würde natürlich keinen Sinn machen, weil man damit das Selbstverteidigungsrecht abspräche und dem Terror freie Bahn ließe.
Quellen wofür?Ihre Meinung in Ehren - ohne Quellen unbeachtlich.
.....Der "Internationale Strafgerichtshof", auch wenn "Israel" diesen "nicht" anerkennt,wird sich der "Sache" sicher annehmen! Wobei noch "angemerkt" sei... dass "Israels vorgehen in Gaze" durch die Artikel "42 und 51", der Satzung der "Vereinten Nationen" und aus "völkerrechtlicher Sicht" gedeckt ist!!.....Leider gibt es keine Instanz, die das verfolgen wird.
.....Falsch... das sich "Israels" vorgehen "noch" in den vom "Völkerrecht tolerierten Grenzen" bewegt!!....Und wer meint, dass er s/ein Verbrechen (gegen unschuldige Palästinenser)
legitimieren darf, begeht ein mörderisches Kriegsverbrechen.