Marianne schrieb:
Kein Numerus clausus - finde ich total Ok.
Ich bin aber der Ansicht, dass eine Auswahl bei uns hier in Österreich schon viel früher stattfindet: in unserem Schulsystem.
Ich finde auch, dass es keinen Numerus clausus braucht. Ich finde, dass ein Reifezeugnis (Abitur, Matur,...) auch weiterhin als Nachweis zur Berechtigung eines Studiums an einer Hochschule längst ausreicht.
Ein Problem in der Schweiz ist die hohe Selektion nach sozialer Herkunft im gesamten Schulsystem. Leute aus bildungsnahen Schichten (etwa beide Eltern ein Hochschulabschluss) studieren proportional häufiger als Leute aus bildungsfernen Schichten (und zwar häufig entweder Jus oder Medizin; diese beiden Fächer werden kaum von Leuten aus den bildungsfernsten Schichten studiert; letzterer Fachbereich verlangt in der Schweiz seit einigen Jahren tatsächlich das Bestehen eines Numerus clausus).
Ein häufiges Argument für den Numerus clausus ist der Verweis auf den Umstand, dass es viele StudienabbrecherInnen gebe und dass sich das die Gesellschaft nicht leisten könne. Man verschweigt aber häufig, inwiefern StudienabbrecherInnen in den Arbeitsmarkt integriert sind und dass es Massnahmen gäbe, um die Quote zu reduzieren. Die gegenwärtigen reformerischen Massnahmen an den Hochschulen führen aber - paradoxerweise, auch wenn es auf den ersten Blick anders aussieht - nicht unbedingt zu dieser Reduktion, sondern bieten Scheinlösungen, wie etwa einen zweitklassigen Abschluss (Bachelor, BA). Leider wird auch im neuen System die Selektion nach sozialer Herkunft (und wahrscheinlich auch Geschlecht) weitergeführt, wenn nicht verschärft.
In der Schweiz wird übrigens auch immer wieder (von einigen BilungspolitikerInnen) eine andere Idee ins Feld geführt - natürlich neben der stets präsenten "Idee", die Studiengebühren zu erhöhen: Die Universitäten sollten künftig das Recht haben, ihre Studierenden selbst auszuwählen. Über die möglichen Kriterien verlieren diese "Visionäre" aber noch keine Worte. (Bedenklich auch die etwas konkrete Überlegung, dass eine Art Numerus clausus beim Übertritt von der BA- in die MA-Stufe eingeführt werden müsse; da der BA-Abschluss bereits eine Art Numerus clausus darstellt.)
Wenn man bedenkt, wie wenig Leute in der Schweiz - gemessen an der Bevölkerung und den Schulabgängern überhaupt - tatsächlich studieren, oder gar einen Abschluss erringen - kann man nur immer wieder den Kopf schütteln.