Veröffentlichte Daten, ... sind veröffentlichte Daten, ... sind ...
Zu den gelegentlich auftauchenden Klagen über die Veröffentlichung
von angeblichen privaten Daten,
die aber von der betroffenen Person selbst bereits veröffentlicht wurden,
ist klarzustellen:
Der Rechtsanspruch auf informationelle Selbstbestimmung
bezieht sich selbstverständlich nur auf nicht-öffentliche Daten.
Wenn ich in einem Internet-Forum,
das potentiell von mehr als 100 Millionen Lesern eingesehen werden kann,
mit stolzgeschwellter Brust davon berichte, dass die bei meinem letzten
Gesundheits-Check gemessenen Laborwerte den Werten eines Dreißigjährigen
entsprechen, obwohl ich doch heute bereits meinen 78-sten Geburtstag feiere,
dann ist ab dieser Veröffentlichung mein Geburtsdatum
kein privates Datum mehr, sondern ein von mir veröffentlichtes Datum.
Da stellt sich lediglich noch die Frage,
ab welcher Publikumsgröße eine Öffentlichkleit gegeben ist.
In Juristenkreise wird derzeit darüber diskutiert,
den Schwellwert für das Vorliegen einer Öffentlichkeit zu senken,
von derzeit mehr als 100 Personen auf künftig mehr als 30 Personen.
Bei einer potentiellen Leserzahl von mehr als 100 Millionen
besteht also nicht der geringste Zweifel am Vorliegen einer Öffentlichkeit.
Was ist nun der Anlass für diese allgemeine Klarstellung?
Da hat sich beispielsweise die rotzgreifin
(ehschonwissen, die Beatrix Gräfin von Vorgestern und zu Vergessen)
darüber beklagt, dass ich sie mit ihrem Familiennamen angesprochen habe,
obwohl sie selbst den Hinweis auf ihren Familiennamen veröffentlicht hat.
Ein anderes Beispiel gibt Nicandra, der sich darüber beklagt,
dass ich ihn mit seinem Vornamen anspreche,
obwohl er selbst eine schier unüberschaubare Fülle
von Hinweisen auf seine Identität veröffentlicht hat.
Vor dem Hintergrund der Rechtslage verrät dieses Geseiere
über eine Veröffentlichung angeblich privater Daten,
die aber von der betroffenen Person selbst bereits veröffentlicht wurden,
in erster Linie die Denkverweigerung oder die Denkbefreiung der Seierer.
Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.