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Was ist gerecht?

Morgen Ziesemann,
ein Glück ist das nur ein Beispiel, ich selbst hab nur zwei Kinder und die sind noch sehr, sehr jung.

Ich habe überlegt meine Frage doch nicht per PN, sondern öffentlich zu schreiben, weil es eigentlich um nichts anderes als eine Erbaufteilung der etwas anderen Art gibt.
Nur wie stelle ich das jetzt dar?
Mit so einer Art Stammbaum?
Ich mach mal das konkrete Beispiel:
Es gibt eine Witwe (mit ihrem Mann hatte sie seinerzeit das Berliner Testament, er starb vor 6 Jahren)
Diese Frau hat zwei Söhne, einer davon lebt, der andere ist auch schon gestorben. (beide Söhne sind aus der Ehe mit dem Verblichenen)

Der Sohn der gestorben ist, hatte ein leibliches, eheliches (erwachsenes) Kind, war aber von der Mutter des Kindes schon lange geschieden.

Der noch lebende Sohn hat keine Kinder und wird keine haben (gesundheitlich nicht möglich)

Es gibt also die Witwe, den kinderlosen Sohn und das lebende Enkelkind.
Die Witwe hat kein neues Testament gemacht.
Wenn die Witwe nun ebenfalls stirbt, rutscht dann das Enkelkind tatsächlich auf die Pflichtteilsebene des gestorbenen Sohnes (also des Enkelkindes Vater)?
Ist dann ohne Testament eine Aufteilung von 50:50 gegeben? Oder 75 (Sohn):25 (Enkelkind)?
Und muß ohne Testament damit gerechnet werden, das die 3 noch lebenden Schwestern der Witwe auch erben? Oder haben die keinen Pflichtteilsanspruch?
Mehr Verwandte gibt es nicht mehr.
Das wars im großen und ganzen auch schon.
Die Witwe geht davon aus, kein Testament mehr zu brauchen, da eh alles ihrem Sohn zufallen würde der noch lebt.
Über eine Antwort wie sich das nun verhält wäre ich sehr dankbar.
Einen schönen Tag noch
Salem
 
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Keine Rechtsberatung

Salem schrieb:
Es gibt also die Witwe, den kinderlosen Sohn und das lebende Enkelkind.
Die Witwe hat kein neues Testament gemacht.
Wenn die Witwe nun ebenfalls stirbt, rutscht dann das Enkelkind tatsächlich auf die Pflichtteilsebene des gestorbenen Sohnes (also des Enkelkindes Vater)?
Ist dann ohne Testament eine Aufteilung von 50:50 gegeben? Oder 75 (Sohn):25 (Enkelkind)?
Und muß ohne Testament damit gerechnet werden, das die 3 noch lebenden Schwestern der Witwe auch erben? Oder haben die keinen Pflichtteilsanspruch?
Mehr Verwandte gibt es nicht mehr.
Das wars im großen und ganzen auch schon.
Salem
Liebe Salem,
ich muss nochmals betonen, dass in D Nichtrechtsanwälten die konkrete Beratung in einem bestimmten Fall untersagt ist.
Grundsätzlich aber darf ich Dir - mit dem juristisch üblichen Vorbehalt - sagen:
1. Pflichtteilsberechtigt sind nur die direkten Abkömmlinge und der Ehepartner
2. Verwandte in der Seitenlinie, also z.B. Schwestern, haben keinen P-Anspruch.
3. Grundsätzlich rückt der Nacherbe an die Stelle des verstorbenen Erbes, der erbberechtigte Enkel also an die Stelle des verstorbenen Sohnes.
Bitte zu dem konkreten Fall keine weiteren Fragen stellen; ich muss die Antwort leider verweigern.
Gute Wünsche für eine allseits befriedigende Erbregelung (ist aber selten!
Ziesemann
 
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