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Leistungskriterien für ALG II (Hartz IV)

Eulenspiegel

Well-Known Member
Registriert
9. August 2009
Beiträge
2.435
Kann wer keinen Schulabschluß hat ALG II bekommen?
Kann wer keinen Lehrausbildungsabschluß hat ALG II bekommen?

Ich empfinde es als Unrecht wenn nicht mindestens ein Abschlußdurchschnitt von 3,4 erreicht wird.
Das sollte ebenso für Lehrausbildung, Fortbildung, usw. gelten.
Wer zu Fortbildungskursen nicht bereit ist sollte auch kein ALG II erhalten, usw..
 
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AW: Leistungskriterien für ALG II (Hartz IV)

Ich wüsste nicht, warum soziale Sicherungsmaßnahmen an Bedingungen gekoppelt werden sollten. Wer sollte, auf welcher rechtlichen Grundlage beruhend, die Kriterien festlegen? Heute der Notendurchschnitt, morgen die Haarfarbe.

Also ich verstehe natürlich dein Empfinden, aber mit Unrecht hat das nichts zu tun. Es ist die Frage, wofür man arbeiten geht... wenn der Beruf nur ein Job ist und eher eine notwendige Last, dann ist man natürlich "sauer" wenn andere fürs "nichts tun" Geld bekommen. Ein Beruf muss eine Lebensaufgabe und ein Beitrag für die Gesellschaft sein... und die Gesellschaft ist der Harken: Schneeschippen als Zwangsarbeit, da würde ich mich auch verweigern. Es gibt Jobs wie Sand am Meer... allein was Berlin Jobs bietet - das arme Berlin, die Stadt der sozialen Gegensätze, ich erlebe es täglich. Doch nicht jeder ist willens oder in der Lage für einen Hungerlohn auf ungewisse Zeit die Arbeit zu übernehmen, für die sich selbst Studierende zu schade sind.
Schwierige Sache
 
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