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Die Frage ist nicht was Kunst ist.

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sucher

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Registriert
14. Februar 2003
Beiträge
157
Die Frage ist nicht was Kunst ist, selbst wenn ich es wüsste, ich würde es nicht verraten. Die Frage ist ob Kunst verboten werden darf.
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Wenn „Straßenkunst“ keine juristische Definition zulässt, sondern „nur“ Malerei, Musik Theater usw., auf der Straße ausgeübt wird.
Was wird dann mit dem Erlaubnisverbot der Straßenkunst verboten?
Ist es überhaupt zulässig, dass Malerei, Musik Theater usw., auf der Straße verboten werden darf.
Das ist hier die Frage!?

vom Sucher

:schaukel:
 
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sucher schrieb:
Ist es überhaupt zulässig, dass Malerei, Musik Theater usw., auf der Straße verboten werden darf.
Das ist hier die Frage!?
Was würde denn mit unseren Straßen, Wänden, Fußgängerzonen, Autos, Bussen, Zügen, öffentlichen und privaten Gebäuden geschehen, wenn die Benutzung ihrer Flächen nicht reguliert wäre? Das ist hier die Frage!
Du bist mit anderen Menschen - und nicht mit deinen gewünschten Benutzungsflächen alleine - auf dieser Welt, Sucher! Du willst Präsentationsflächen für deine Kunst, umsonst natürlich! Und beschwerst dich über Monate und Jahre, dass dir deine Sonderwünsche nicht erfüllt werden! Stell dir mal vor, jeder könnte nach seinem Gutdünken die Welt zuklecksen (du kannst malen, weiß ich!) - hättest du auch nix von.

Gysi
 
Alles subjektiver Schwachsinn...

wenn die Benutzung öffentlicher und private Flächen nicht reguliert wäre?
Wie Immer, schwachsinniges Gelaber von Dir. Ich will keine Präsentationsflächen "auf" Wänden, Fußgängerzonen, Autos, Bussen, Zügen, für meine Kunst, sondern den erlaubnisfreien Zugang auf eine dem Kommunikationsgebrauch- gemidmete Fußgängerzone, ein Rechtsgut das jedem Bürger zusteht.
Natürlich nicht umsonst! Wenn die Kommunen dafür ein nutzungshonorr,
Wie bei Parkgebühren nehmen wollen. Aber die wollen kein Geld, sondern, die Kummunikation Kunst, auf einer Kommunikationsgewidmeten Straße, verbieten dürfen können.
Nur daruber beschwere ich mich seit Monate und Jahre,
Und du laberst denen mit deinen Schwachsinn auch noch zur Gewalt.
Scheiß Spieser!? Wo lässt du sonst noch denken bei der Bildzeitung?

Rupp
alias sucher
 
Zuletzt bearbeitet:
sucher schrieb:
Wie Immer, schwachsinniges Gelaber von Dir.
Ja klar! Alle doof! Außer ich und Mutti! :D
Ich will keine Präsentationsflächen "auf" Wänden, Fußgängerzonen, Autos, Bussen, Zügen, für meine Kunst, sondern den, erlaubnisfreien Kommunikationsgebrauch- Fusgangerzone, ein rechtsgut das jedem Bürger zusteht.
Ne, du willst keinen "Kommunikationsgebrauch", du willst dein Zeugs verhökern, is ja auch dein gutes Recht. Aber wenn es keine Konzessionen mehr gibt, dann hat das möglicherweise auch seinen Sinn.
Dein ewiges Gejammere hat mich jedenjalls noch nicht überzeugt...
Und du laberst denen mit deinen Schwachsinn auch noch zur Gewalt.
Scheiß Spieser!? Wo lässt du sonst noch denken bei der Bildzeitung?
Ich denke selbst. :D
Rupp
alias sucher
Ganz schön ruppig, junger Freund... :D

Gysi :banane:
 
Watschen dem der Watschen möchte!

Es erstaunt mich immer wieder, Dummköpfe, ihre Argumentation Frei haus, ans Messer liefern.
Ne, du willst keinen "Kommunikationsgebrauch", du willst dein Zeugs verhökern, is ja auch dein gutes Recht. Aber wenn es keine Konzessionen mehr gibt, dann hat das möglicherweise auch seinen Sinn.
Dein ewiges Gejammere hat mich jedenjalls noch nicht überzeugt...

Aber die Wissenschaft:
In der Rechtsprechung wird jedoch weitgehend ein weiterer Verkehrsbegriff vertreten, welcher insbesondere auch den sog. "kommunikativen Verkehr" umfassen soll. Darunter wird eine Nutzung verstanden, die den öffentlichen Straßenraum auch als Stätte kommunikativer Begegnung, der Pflege menschlicher Kontakte und des Informations- und Meinungsaustausches begreift. Dies gelte insbesondere für Straßen in Fußgängerbereichen (Fußgängerzonen), weil diese weitgehend auch durch ihre Aufenthalts- und Erschließungsfunktion gekennzeichnet seien (Grupp, in: Marschall/Schroeter/Kastner, Bundesfernstraßengesetz [FStrG], 5. Aufl. 1998, § 7 Rn. 11). Entwickelt wurde dieser weitere Verkehrsbegriff insbesondere im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, weil nur so ein vom Vorliegen sonstiger, insbesondere finanzieller Voraussetzungen unabhängiger Kommunikationsprozess gewährleistet sei (Grupp, in: Marschall/Schroeter/Kastner, Bundesfernstraßengesetz [FStrG], 5. Aufl. 1998, § 7 Rn. 12). Teilweise wird dieser Gedanke auch auf die Straßenkunst übertragen: Straßenkunst sei öffentlichkeitsbezogen und daher auf die öffentliche Wahrnehmung angewiesen. Art. 5 Abs. 3 GG verlange daher nicht weniger als Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, dass das Straßenrecht dem dadurch Rechnung trage, dass die Ausübung der Straßenkunst für den Regelfall nicht von einer Sondernutzungserlaubnis abhängig gemacht werden dürfe. Eine Sondernutzung könne bei Ausübung von Straßenkunst dementsprechend nur dann vorliegen, wenn durch die Ausübung der Straßenkunst grundrechtlich geschützte Positionen Dritter (etwa die Rechte der Anlieger aus Art. 14 Abs. 1 GG, die Rechte der Passanten aus Art. 2 Abs. 1 GG, die Rechte der Gewerbetreibenden aus Art. 12 Abs. 1 GG, die Kunstfreiheit anderer Straßenkünstler aus Art. 5 Abs. 3 GG) im Einzelfall erheblich beeinträchtigt würden, so dass das Erlaubnisverfahren nach § 18 StrG ein geeignetes, erforderliches und im Hinblick auf die Bedeutung der Kunstfreiheit auch angemessenes Mittel sei, um die widerstreitenden Interessen der Beteiligten auszugleichen. Der Begriff des Gemeingebrauchs nach § 14 StrG sei daher in verfassungskonformer Weise so auszulegen, dass auch die Ausübung von Straßenkunst (jedenfalls in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen) zum "Verkehr" zähle, soweit nicht im Einzelfall Grundrechte Dritter in nicht völlig unerheblicher Weise hierdurch beeinträchtigt würden (so VGH Mannheim NJW 1989, 1299, 1300 ff.; Hufen, DÖV 1983, 353, 255 ff.; Würkner, NJW 1987, 1793, 1798 f.).
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Zusammengefasste Übersetzung:
Soweit im Einzelfall keine Grundrechte Dritter, gravierender Weise, beeinträchtigt werden, besteht in aller Regel ein Erlaubnisanspruch, Straßenkunst öffentlich vermitteln, Verzeihung: Malerei öffentlich verhökern zu dürfen.

:fechten:

Rupp
 
Na Supi, Rupp.
Dann setze dich doch mit den Behörden auseinander. Und nicht hier mit mir! Oder den anderen Usern. Hier ist meines Wissens niemand, der für die Gesetze und Verordnungen verantwortlich ist.

PS.: Es ist schwer, jemanden zu finden, der sich mit dir solidarisiert, der zu Behördenrechtsseminaren und Beleidigungen neigt, wenn du auf Leute triffst, die nicht deiner Meinung sind und auch deine Spezialinteressen nicht vor den Gemeinschaftsinteressen gestellt wissen wollen...

Gysi
 
wie sag ich es Kindern?

Du scheinst ein richtiger Tor zu sein? Deine Subjektivität von der (Gemeinschaft) befürwortet zu sehen.
Welchen Gesetze und Verordnungen? wilste, allen User auf diesen Bord,
Chefdenker sein? Scheinst einfach nicht zu kapieren, dass ich auf Basis meiner Leidensgeschichte, jemanden Finden muss. Der meiner Lebensgeschichte, Beleidigung und den Spezialinteressen eine Soziologie schreiben kann.
Ich suche einen Ghostwriter. für das, Was ich als Legastheniker nicht mehr rechtschreiben kann.
Wäre schön, wenn Du dich mit dem stänkerischen Mobben, zurück halten würdest.
sich Ein User auch trauen kann, sich zu melden.

Rupp

:danke:
und nicht dauernd mit :autsch:
schmeißt.
 
Zuletzt bearbeitet:
sucher schrieb:
Du scheinst ein richtiger Tor zu sein?
Nö, bin ich nicht! :D Höchstens ein kleines Türchen, durch das die eine oder andere Dummheit schlüpft... :D Aber kümmer du dich lieber mal um deine eigenen Türen und Fenster, und was da so alles durch und rein und raus fliegt... :D Selbstkritik ist eine Zier, und man kommt nicht weiter ohne ihr. :D
wilste, allen User auf diesen Bord,
Chefdenker sein?
Ich glaube, die Mädels und Jungs würden sich auf ihre Weise bei mir bedanken... :D
Scheinst einfach nicht zu kapieren, dass ich auf Basis meiner Leidensgeschichte, jemanden Finden muss. Der meiner Lebensgeschichte, Beleidigung und den Spezialinteressen eine Soziologie schreiben kann.
Und du scheinst nicht zu kapieren, dass deine Arme nicht dazu ausreichen, das zu fassen, was du fassen willst!
Ich suche einen Ghostwriter. für das, Was ich als Legastheniker nicht mehr rechtschreiben kann.
Geh doch mal an die Zeitschriftenverlage mit deiner Story und deinem Anliegen. Da hängen die Profis herum, die wissen, mit was für Stories man sich in der Öffentlichkeit durchsetzen kann.
Wäre schön, wenn Du dich mit dem stänkerischen Mobben, zurück halten würdest.
Wer mobbt hier? Ich kann dich gar nicht mobben. Außerdem spreche ich dich direkt an! Wer aber in den letzten 3 Postings beleidigt hat, das warst du. Ich habe lediglich eine Meinung kund getan, die dir nicht schmeckt.
sich Ein User auch trauen kann, sich zu melden.
Um Gottes Willen! Den User möchte ich mal sehen, dem ich mit jedem Wort der Leitwolf bin. :lachen: Eines meiner Lieblingszitate ist: "A million Heads are better than one!" (JL)

Gysi
 
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"sucher" bekommt ein paar Tage Zeit sich die Forumsregeln durchzulesen und ist bis dahin gesperrt.
 
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