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Wann ist kunst verboten?

plemer2

New Member
Registriert
1. Dezember 2015
Beiträge
5
Sehr geehrter damen und herren.

Habe da mal ein Problem mit der Begründung einer nicht zur Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerde .
Die Behörde, Justiz, und Politik Exemplarisch und spezialpräfentiv beweisen will .
Dass mit einer abgewiesenen verfassungsbeschwerde, Kunst nichts mehr mehr mit
der kunstfreiheitgarantie zu tun hat.
Letztlich werde deutlich festgestellt, erstellen und verkaufen von Kunst, auf einer öffentlichen Straße verboten werden darf .
Meines Erachtens ist die behördliche interpretation der Abweisungs- Begründung aus Karlsruhe Falsch.
In der Begründung wird zwar zugestimmt, „die kunstfreiheit nicht schrakenlos gewährt ist,
und eine straßennutzung die über den Allgemeingebrauch hinausgeht, erlaubnispflichtig, gemacht werden darf.
Im Zusammenhang aber auch festgestellt, das auf den Vorbehalt, die Kunstfreiheit eingeschränkt ist,
“wenn sie mit anderen Grundrechten kollidiert“,
Hier aber nicht weiter eingegangen werden muss,
Weil der Beschwerdeführer „ich“ lediglich erkannt wissen wollte, er für das herstellen und verkaufen von Kunst, auf einer öffentlichen straße,
keiner straßen-verkehrsrechtiche erlaubnis benötigt.
Ich intrpretiere das so,
wenn die öffentliche straßnnutung beim verkaufen und herstelen von kunst, über den allgemeingegrauch hinausgeht, erlaubnisplichtig
Gemacht werden darf.
Aber nicht im Allgemeigebrauch einer Fußgängerzone
Die öffentliche Gewalt, hält dagegen und behauptet das in einer Fußgängerzone nur das Malen,
aber nicht das verkaufen der Bilder auf der Straße von Art.5 GG geschützt sind.
 
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Die öffentliche Gewalt, hält dagegen und behauptet das in einer Fußgängerzone nur das Malen,
aber nicht das verkaufen der Bilder auf der Straße von Art.5 GG geschützt sind.


Genauso ist es.
Das konntest du doch selbst feststellen.
Du darfst malen, aber ohne Genehmigung nicht verkaufen.
 
"Man kann die Dinge nicht erklären, nur beschreiben."
Dann beschreib mal, zur Kunstfreiheitsgarantie den Wirkbereich der Kunst.
DU KLUGSCHEISER:
 
"Man kann die Dinge nicht erklären, nur beschreiben."
Dann beschreib mal, zur Kunstfreiheitsgarantie den Wirkbereich der Kunst.
DU KLUGSCHEISER:


:D

Kunst ist eine Sache, Verkaufen und Bürokratie eine Andere!
An sich wollte ich darauf hinweisen, dass es sinnlos ist, gegen Windmühlen zu kämpfen.
 
Kunst sollte meiner Meinung nach nur dann verboten werden, wenn sie Gewalt fördert bzw. unterstützt (egal in welcher Form) oder Lebewesen schadet.

Sonst sollte denk ich immer Kunstfreiheit herrschen.
 
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gewalt fängt dort an wo der wille anderer nicht mehr respektiert wird und man anderen wesen das eigene wollen aufzwingt. bzp ein stein will von sich herunterrollen - hindert man ihn daran übt man gewalt aus. ebenso in der kommunukation - will man den gegenüber von etwas überzeugen was dieser nicht will ist es gewaltsame kommunikation.
 
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