Straßenkünstler der ***** der Kulturpolitik
Oder wie Feiglinge Demokratie verstehen.
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Sehr geehrte Damen und Herren LeserInnen.
Die soziologische und philosophische Verteidigung, von verfassungsgarantierten Grundrechten in Deutschland, füllt inzwischen Bibliotheken wissenschaftlicher Juristerei, nicht nur meine naive Sichtweise.
Wo es im Pro und Kontra darum geht; was Frau, Mann in einer Demokratie an Freiheit erlaubt werden muss oder nicht.
Denn Freiheitsrechte, sind den Feinden von Freiheitsrechten keineswegs selbstverständlich,
also musste die Verfassungsrechtsprechung zugeben, dass mit den verfassungsgarantierten Freiheitsrechen, letztlich, nicht alles erlaubt ist. „....Nicht erlaubt ist, heißt aber nicht: Grundrechte nicht mehr gewährt werden müssen. Oder wat!?
Und das ist auch schon der Springende Punkt einer Differenzierung.
Ein Bundesverwaltungsgericht nicht einfach mal so aus dem Ärmel raus behaupten darf: Das es in Hinsicht auf die Schrankenregelung, Art.5 Abs.3 Grundgesetz; auch der Kunst nicht erlaubt werden muss, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise betätigen zu dürfen.
Siehe: höchstrichterliche Entscheidung (-1-BvR-183-81-) mit dem deutlichen Verweis: Die Bundesverwaltungsrichter, in Hinsicht der Kunstfreiheitsgarantie einen Hirnriss haben!
Es ist für einen einfachen Mann von der Straße schon recht belustigend, dass ein Verfassungsrichter seinen Amtskollegen Bundesverwaltungsrichter, Zwischen den Zeilen der Entscheidung (-1-BvR-183-81-) bescheinigt: dass er einen an der Waffel hat! Aber hilft das auch der Kunstfreiheitsgarantie?
Nein!
Denn jetzt geschieht etwas unglaubliches, Der ehemalige Verkehrsminister Kniola und in Folge „Clement“ denen es obliegt, die Kunst vor „Ort“ auf NRW-Straßen zu bewilligen.
Behaupten: das man für eine Bewilligung keine Notwendigkeit sehe, schließlich werde auch in dem höchstrichterlichen Bescheid: (-1-BvR-183-81-) ausdrücklich und im Ergebnis zutreffend darauf hingewiesen: Dass es spezial der Straßenkunst „nicht“ erlaubt, werden muss: „....Sich zu jeder Zeit, in jeder Art und Weise , in einer Fußgängerzone betätigen zu dürfen.“
Kunst schon, „aber keine Straßenkunst!“ Oder wie heißt hier die ministeriale Diskriminierung?
So politisch bestärkt und ministerial gesichert. weist auch der Petitionsausschuss für das Land NRW. und die Gewerkschaft Kunst meine Beschwerden ab. Mehr noch; die Gewerkschaft Kunst schmeißt mich aus den Beitragsbezahlten Kunstschutz raus.
Begründung: Mit der gerichtlich festgestellten Tatsache: dass sich Straßenkünstler nicht zu jeder Zeit, an jeden „Ort“ einer Fußgängerzone, in jeder Art und Weise betätigen dürfen, müsse ich mich abfinden, damit sei ja nicht die Kunstfreiheitsgarantie aller anderen betroffen!
Gegen die Argumentation der DiskriminierungsMacher, habe ich keine Chance mehr, noch irgend etwas sagen zu dürfen.
Und die Presse, das Sturmgeschütz der Demokratie, hält sich verdeckt, zeigt ebenfalls keine Lust für die Kunstfreiheit eines Straßenkünstler auf die Barrikaden zu gehen.
Ist eher belustigt darüber, ein Einzelner wie Weiland „Don Chichote“ für Ideale der Kunstfreiheit, wie bekloppt gegen Windmühlen anrennt.
Was ist schon Straßenkunst? wertet man ab. Eher etwas für Batiktanten, Wurzelschnitzer und unfähige Hobbykünstler.
30 Jahre Habe ich an dieser gesellschaftspolitischen Kröte schlucken müssen, ohne sie verdauen zu können.
Bis 1997 das Bundesverwaltungsgericht, als Verursacher des ganzen Schlamassel gezwungen ist, zuzugeben: Das auch Straßenkünstler ein Recht auf die Kunstfreiheitsgarantie haben. So gesehen, auch nicht mit einer einfachen Rechtsregelung der Gewerbe- oder kommunalen Straßenordnung aus der Fußgängerzonen vertrieben werden dürfen.
30 Jahre danach! das ist ja wohl ein Hammer? So gesehen, wird aus dem indirektem Berufsverbot, ein direktes Berufsverbot. Oder!?
Wer ersetzt mir jetzt den immateriellen und materiellen Schaden?
Niemand! Bescheinigt das Verwaltungsgericht Düsseldorf, Es muss heute, keine Sau interessieren, ob die Kunstfreiheit der Straßenkünstler auch vorher gültig war.
Jetzt darf’ste an jeden „Ort“ einer Fußgängerzone, in jeder Art und Weise, Erlaubnisfrei die erlaubnisfreie Kunst ausüben. Dann mach halt erlaubnisfreie Kunst. Wem interessiert das jetzt noch.
Wo aber den Neubeginn wagen, ich bin mit der Hilfe zum Lebensunterhalt, den Sozialhilfesatz über die Runden zu kommen, total verarmt.
„...selbsrverständlich haben Kunstschaffende, die ohne eigene Schuld in Not geraten sind, Anspruch auf die „Deutsche-Künstlerhilfe“ schreibt der Schirmherr der „Deutschen-Künstlerhilfe“ der Bundespräsident der BRD.
Anträge müssen aber vor Ort gemacht werden.
Darauf schreibt das Kulturamt, der Stadt Düsseldorf: Was können wir dafür, dass man dir die Straßenkunst verboten hat, selber Schuld, hättest du anständig gefragt und nicht so besoffen auf die Kunstfreiheit queruliert, hättest du sicher dann und wann eine Sondernutzungserlaubnis für die Fußgängerzone erhalten, um dir der Künstlerarmut selbst helfen zu können. So gesehen sind wir keineswegs verpflichtet die eine Künstlerhilfe, aus der stadtpolitischen Künstlerhilfe zu gewähren. Auch nicht dann, dir die Hilfe seit zwanzig Jahren zugebilligt wird.
verpiss dich!
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Und die Leute des Kulturminister NRW. sind um den zehnten „Dan“ frecher und zeigen mir, dass sie, im Besitz des schwarzen Gürtel, jeden Antragsteller auf Künstlerhilfe, mit gesellschaftspolitischer Bürokratie, aufs Kreuz legen dürfen.
Erstens, zweitens und drittens, müssen wir Künstlerhilfe nur an Kunstschaffende gewähren, die bereits Berühmt sind und etwas bedeutendes für die „Deutsche Kultur“ geleistet haben und dann erst, durch widrige Umstände wieder arm geworden sind. Weil sie in ihrem Größenwahn, das wohlfeile Geld versoffen, oder mit Kokainparties und ihren Models verhurt haben.
Aber Straßenkünstler, was sind Straßenkünstler? Werde ich weiter und weiter Diskriminiert.
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Nun mehr renne ich, bzw. schreibe ich mir, durch die Blackbox des Kulturminister M. Vesper, die Finger Wund und niemand will es gewesen sein, der sich die vorgenannte Frechheit erlaubt hat.
Was tun? Sprach Zeus.
Jeder Kommentar ist willkommen, der meinem moralischen Selbstbewusstsein wieder auf, „hab Acht!“ bringt.
Ich mach den Brassel letztlich nicht zu meinem Privatvergnügen, denn das Freiheitsrecht dem Einzelnem genommen, wird letztlich allen genommen sein.
Mit freundlichen Grüßen
G. Rupp aus Düsseldorf.
oder
Http://www.geocities.com/akunstmaler
Oder wie Feiglinge Demokratie verstehen.
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Sehr geehrte Damen und Herren LeserInnen.
Die soziologische und philosophische Verteidigung, von verfassungsgarantierten Grundrechten in Deutschland, füllt inzwischen Bibliotheken wissenschaftlicher Juristerei, nicht nur meine naive Sichtweise.
Wo es im Pro und Kontra darum geht; was Frau, Mann in einer Demokratie an Freiheit erlaubt werden muss oder nicht.
Denn Freiheitsrechte, sind den Feinden von Freiheitsrechten keineswegs selbstverständlich,
also musste die Verfassungsrechtsprechung zugeben, dass mit den verfassungsgarantierten Freiheitsrechen, letztlich, nicht alles erlaubt ist. „....Nicht erlaubt ist, heißt aber nicht: Grundrechte nicht mehr gewährt werden müssen. Oder wat!?
Und das ist auch schon der Springende Punkt einer Differenzierung.
Ein Bundesverwaltungsgericht nicht einfach mal so aus dem Ärmel raus behaupten darf: Das es in Hinsicht auf die Schrankenregelung, Art.5 Abs.3 Grundgesetz; auch der Kunst nicht erlaubt werden muss, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise betätigen zu dürfen.
Siehe: höchstrichterliche Entscheidung (-1-BvR-183-81-) mit dem deutlichen Verweis: Die Bundesverwaltungsrichter, in Hinsicht der Kunstfreiheitsgarantie einen Hirnriss haben!
Es ist für einen einfachen Mann von der Straße schon recht belustigend, dass ein Verfassungsrichter seinen Amtskollegen Bundesverwaltungsrichter, Zwischen den Zeilen der Entscheidung (-1-BvR-183-81-) bescheinigt: dass er einen an der Waffel hat! Aber hilft das auch der Kunstfreiheitsgarantie?
Nein!
Denn jetzt geschieht etwas unglaubliches, Der ehemalige Verkehrsminister Kniola und in Folge „Clement“ denen es obliegt, die Kunst vor „Ort“ auf NRW-Straßen zu bewilligen.
Behaupten: das man für eine Bewilligung keine Notwendigkeit sehe, schließlich werde auch in dem höchstrichterlichen Bescheid: (-1-BvR-183-81-) ausdrücklich und im Ergebnis zutreffend darauf hingewiesen: Dass es spezial der Straßenkunst „nicht“ erlaubt, werden muss: „....Sich zu jeder Zeit, in jeder Art und Weise , in einer Fußgängerzone betätigen zu dürfen.“
Kunst schon, „aber keine Straßenkunst!“ Oder wie heißt hier die ministeriale Diskriminierung?
So politisch bestärkt und ministerial gesichert. weist auch der Petitionsausschuss für das Land NRW. und die Gewerkschaft Kunst meine Beschwerden ab. Mehr noch; die Gewerkschaft Kunst schmeißt mich aus den Beitragsbezahlten Kunstschutz raus.
Begründung: Mit der gerichtlich festgestellten Tatsache: dass sich Straßenkünstler nicht zu jeder Zeit, an jeden „Ort“ einer Fußgängerzone, in jeder Art und Weise betätigen dürfen, müsse ich mich abfinden, damit sei ja nicht die Kunstfreiheitsgarantie aller anderen betroffen!
Gegen die Argumentation der DiskriminierungsMacher, habe ich keine Chance mehr, noch irgend etwas sagen zu dürfen.
Und die Presse, das Sturmgeschütz der Demokratie, hält sich verdeckt, zeigt ebenfalls keine Lust für die Kunstfreiheit eines Straßenkünstler auf die Barrikaden zu gehen.
Ist eher belustigt darüber, ein Einzelner wie Weiland „Don Chichote“ für Ideale der Kunstfreiheit, wie bekloppt gegen Windmühlen anrennt.
Was ist schon Straßenkunst? wertet man ab. Eher etwas für Batiktanten, Wurzelschnitzer und unfähige Hobbykünstler.
30 Jahre Habe ich an dieser gesellschaftspolitischen Kröte schlucken müssen, ohne sie verdauen zu können.
Bis 1997 das Bundesverwaltungsgericht, als Verursacher des ganzen Schlamassel gezwungen ist, zuzugeben: Das auch Straßenkünstler ein Recht auf die Kunstfreiheitsgarantie haben. So gesehen, auch nicht mit einer einfachen Rechtsregelung der Gewerbe- oder kommunalen Straßenordnung aus der Fußgängerzonen vertrieben werden dürfen.
30 Jahre danach! das ist ja wohl ein Hammer? So gesehen, wird aus dem indirektem Berufsverbot, ein direktes Berufsverbot. Oder!?
Wer ersetzt mir jetzt den immateriellen und materiellen Schaden?
Niemand! Bescheinigt das Verwaltungsgericht Düsseldorf, Es muss heute, keine Sau interessieren, ob die Kunstfreiheit der Straßenkünstler auch vorher gültig war.
Jetzt darf’ste an jeden „Ort“ einer Fußgängerzone, in jeder Art und Weise, Erlaubnisfrei die erlaubnisfreie Kunst ausüben. Dann mach halt erlaubnisfreie Kunst. Wem interessiert das jetzt noch.
Wo aber den Neubeginn wagen, ich bin mit der Hilfe zum Lebensunterhalt, den Sozialhilfesatz über die Runden zu kommen, total verarmt.
„...selbsrverständlich haben Kunstschaffende, die ohne eigene Schuld in Not geraten sind, Anspruch auf die „Deutsche-Künstlerhilfe“ schreibt der Schirmherr der „Deutschen-Künstlerhilfe“ der Bundespräsident der BRD.
Anträge müssen aber vor Ort gemacht werden.
Darauf schreibt das Kulturamt, der Stadt Düsseldorf: Was können wir dafür, dass man dir die Straßenkunst verboten hat, selber Schuld, hättest du anständig gefragt und nicht so besoffen auf die Kunstfreiheit queruliert, hättest du sicher dann und wann eine Sondernutzungserlaubnis für die Fußgängerzone erhalten, um dir der Künstlerarmut selbst helfen zu können. So gesehen sind wir keineswegs verpflichtet die eine Künstlerhilfe, aus der stadtpolitischen Künstlerhilfe zu gewähren. Auch nicht dann, dir die Hilfe seit zwanzig Jahren zugebilligt wird.
verpiss dich!
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Und die Leute des Kulturminister NRW. sind um den zehnten „Dan“ frecher und zeigen mir, dass sie, im Besitz des schwarzen Gürtel, jeden Antragsteller auf Künstlerhilfe, mit gesellschaftspolitischer Bürokratie, aufs Kreuz legen dürfen.
Erstens, zweitens und drittens, müssen wir Künstlerhilfe nur an Kunstschaffende gewähren, die bereits Berühmt sind und etwas bedeutendes für die „Deutsche Kultur“ geleistet haben und dann erst, durch widrige Umstände wieder arm geworden sind. Weil sie in ihrem Größenwahn, das wohlfeile Geld versoffen, oder mit Kokainparties und ihren Models verhurt haben.
Aber Straßenkünstler, was sind Straßenkünstler? Werde ich weiter und weiter Diskriminiert.
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Nun mehr renne ich, bzw. schreibe ich mir, durch die Blackbox des Kulturminister M. Vesper, die Finger Wund und niemand will es gewesen sein, der sich die vorgenannte Frechheit erlaubt hat.
Was tun? Sprach Zeus.
Jeder Kommentar ist willkommen, der meinem moralischen Selbstbewusstsein wieder auf, „hab Acht!“ bringt.
Ich mach den Brassel letztlich nicht zu meinem Privatvergnügen, denn das Freiheitsrecht dem Einzelnem genommen, wird letztlich allen genommen sein.
Mit freundlichen Grüßen
G. Rupp aus Düsseldorf.
oder
Http://www.geocities.com/akunstmaler