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wann beginnt das Leiden eines Künstler...

AW: wann beginnt das Leiden eines Künstler...

aber Ja, Da Du eh grad am blättern warst....bin ich ja kein Unmensch nicht...
und gebe Dir Recht das ich mich mit
§ 10 BW-- PG
durch Copy und Paste.
-----------------------------------------------------------------------------------
An den zuständigen Ansprechpartner der Ordungsbehörde wenden darf.
Dann ist es leider So das eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Um mir das, schwarz auf weiss " ohne warum“ in die Hand gedrückt wurde.
Nennt sich Frau-Dulend-System.
und damit Vermutest du wieder Richtig, dass ich alles (schwarz und weiß) bereits bekommen habe. und mit meinen Quengeleien einfach nur auffallen und herumstänkern will.
Lieber L-777
Leider ist der zweite Fall, Internetauftritt, durch Idioten wie dich, voll in die Hose gegangen.
So war es gar nicht praktisch 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen zu wollen: Um mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Bekanntheitsgrad in die Höhe zu treiben. und somit damit zu rechnen, meine Bilder endlich Interesse finden werden.

Selbstverständlich könnte ich meine Bilder zur Begutachtung und zur Freude der hier zahlreich vorhandenen Kunstliebhabern ins Forum stellen.
dann müssten die beschlagnmahmten Bilder ( zur Vermeidung einer Ordnungswidrigkeit) in den Asservatenkammern noch vorhanden sein. Sind sie aber nicht.
Denn eine Behörde klaut nicht, auch keine Grundrechte, also träum mal weiter!
 
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AW: wann beginnt das Leiden eines Künstler...

aber Ja, Da Du eh grad am blättern warst....bin ich ja kein Unmensch nicht...
und gebe Dir Recht das ich mich mit
§ 10 BW-- PG
durch Copy und Paste.
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An den zuständigen Ansprechpartner der Ordungsbehörde wenden darf.
Dann ist es leider So das eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Um mir das, schwarz auf weiss " ohne warum“ in die Hand gedrückt wurde.
Nennt sich Frau-Dulend-System.
und damit Vermutest du wieder Richtig, dass ich alles (schwarz und weiß) bereits bekommen habe. und mit meinen Quengeleien einfach nur auffallen und herumstänkern will.
Lieber L-777
Leider ist der zweite Fall, Internetauftritt, durch Idioten wie dich, voll in die Hose gegangen.
So war es gar nicht praktisch 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen zu wollen: Um mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Bekanntheitsgrad in die Höhe zu treiben. und somit damit zu rechnen, meine Bilder endlich Interesse finden werden.

Selbstverständlich könnte ich meine Bilder zur Begutachtung und zur Freude der hier zahlreich vorhandenen Kunstliebhabern ins Forum stellen.
dann müssten die beschlagnmahmten Bilder ( zur Vermeidung einer Ordnungswidrigkeit) in den Asservatenkammern noch vorhanden sein. Sind sie aber nicht.
Denn eine Behörde klaut nicht, auch keine Grundrechte, also träum mal weiter!

Wenn du genauso bei Behörden und Ämtern auftrittst oder argumentierst, und dabei genauso ausfallend und aggressiv reagierst wie hier, wundert mich eigentlich gar nichts mehr.

Und wenn du so von deinem Können als Künstler überzeugt bist, dann wechsel doch einfach von der Straße in Atelier oder versuche auf seriösem Weg zu deiner Anerkennung zu gelangen.

Aber dein Anliegen in Foren breit zu treten, und dort auf Unterstützung zu hoffen, (selbst, wenn sie denn käme), würde dir im Realen kaum helfen.

Warum machst du eigentlich nichts Vernünftiges? Denn es erweckt den Eindruck, als wenn du als Straßenkünstler nicht gerade zu den Erfolgreichen gehörst.
Wären deine Werke so außerordentlich anders oder umwerfend, könnte es dir doch eigentlich egal sein, ob dir die Stadt deinen Stellplatz genehmigt, oder nicht.....

Lass mich raten, und korrigiere mich, wenn ich total falsch liege.
Aber deine Motive, sind die, die sich aufbäumende Schimmel, auf einem Felsen, bei Vollmond darstellen, oder überschöne Frauen im Glanz des Mondlichts zeigen?
Heulende Wölfe im fahlen Licht des Neumondes, oder weinende Zigeunerinnen, Madonnen oder KInder?? Ist es die Mona Lisa, an die jeder Straßenkünstler sich mehr oder weniger erfolgreich versucht?


Sei doch einfach mal mutig und zeig uns eines deiner Werke.

Heureka
 
AW: wann beginnt das Leiden eines Künstler...

Leider ist der zweite Fall, Internetauftritt, durch Idioten wie dich, voll in die Hose gegangen

Tut mir ja irgendwo Leid. Muss ja deshalb nicht gleich in die Hose gehen. Ihr Anliegen hat mich halt interessiert. Aber ich frage mich ja bei dem Ganzen schon, wo Ihre Reisegewerbekarte war, und warum man Bilder einfach so beschlagnahmt hat. Bilder ausstellen, Kunst darstellen und zeigen hat ja nichts mit "verkaufen" und Kunstfreiheit am Hut. Das ist 2 Paar Schuh, gell!

Und der liebe Staat guckt halt mal, dass er auch seine Steuern einsackt. Krähen da hin oder her - hinter allem hocken da auch Menschen.

mfg
Lacuna
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: wann beginnt das Leiden eines Künstler...

Das Mißverständnis Kunst.
Die Prämisse Art.5 Abs.3 GG. besteht also darin, dass ein Kunstschaffender ( wie in der Nazizeit) nie wieder unter der öffentlichen Gewalt leiden soll.
Das gilt für das Herstellen und Verkaufen, den Werk und den Werkbereich der Kunst gleich.
Aber die Prämisse zu umgehen reicht es offensichtlich formal zu behaupten: dass die Kunstfreiheitsgarantie aber auch nicht an jeden Ort gewährt werden muss.
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Das man mit Ort zufällig eine Fußgängerzone signalisiert. Fällt der permanenten Dummheit nicht mehr weiter auf.
Siehe schwachsinnige Veröffentlichung, im Gewerbe-Archiv 1982 Seite 157 – ff
…Das Kunstverkaufen durch Kunstschaffende nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun haben soll.
Um Wiederholungen zu vermeiden, siehe Eröffnungsbeitrag.
An L-777
Gegen auch Menschen ist ja nichts einzuwenden.
Gegen Unmenschen als Schreibtischtäter dann aber alles!
hier ein Link als Ambulante Straßenkunst noch erlaubt wurde.

http://home.arcor.de/Kunstmacher/strassenkunst/index.htm


Besucher
 
AW: wann beginnt das Leiden eines Künstler...

@Besucher,

ich möchte mich für meinen gestrigen Beitrag entschuldigen, weil ich feststellen muss, dass meine Vermutung, die Motive deiner Bilder betreffend, nicht richtig war.
Das wurde mir klar, als ich mich auf deiner verlinkten Seite etwas umgeschaut habe.

Jedenfalls ändert sich dadurch trotzdem nicht meine Einstellung zum Thema und der Kritik an der Form deines Auftretens bzw. deines Umgangs mit kritischen Äußerungen.

Heureka
 
AW: wann beginnt das Leiden eines Künstler...

Hi Heurika
Kritik kann durchaus Konstruktiv sein wen sie sachlich ist.
Aber Kritik die Erzieherich und Hämich daherkommt. Erzeugt gegenkritik.
Denn die Würde des Wenschen ist, wie Die Kunst unangreifbar.
Entschultigung unter Vorbehalt der Ausnahme habe ich angenommen.

Günther Rupp
Alias Besucher
 
AW: wann beginnt das Leiden eines Künstler...

Meine Frage ist einfach nur, …
Wie Komme ich mit Armenrecht da raus!?
Oder gilt generell, wer Arm ist, bekommt auch in einem demokratischen Rechtsstaat kein Recht?

Mit freundlichen Grüßen.

In Düsseldorf und Köln gibt es tausende Anwälte, viele davon greifen nach jedem Strohhalm und jedem € für den wenigstens die theoretische Chance besteht, ihn zu verdienen. Also auch im "Armenrecht", bzw. auf PKH-Basis. Nicht wenige riskieren sogar, trotz enormer Arbeit am Ende auf dem Trockenen zu sitzen, d.h. unbezahlt zu bleiben, da Gerichte nicht immer allzu freigiebig sind, insbesondere in Fällen wie Deinem. Trotzdem kann ich mir nach Deinem ganzen Vortrag in diesem thread und der Selbstgefälligkeit nicht nur in künstlerischen sondern auch juristischen Dingen gut vorstellen, daß es Dir tatsächlich schwerfallen mag, selbst in diesem Riesenheer von Advokaten jemanden zu finden, der sich das antut...

Du solltest Lacuna dankbar sein, die sich meines Erachtens mit großer Geduld bemüht hat, Dir ein paar Dinge klarzumachen.

Und by the way: Die Kunstfreiheit ist keineswegs ein uneingeschränktes Grundrecht, wie Du es dauernd postulierst, sondern unterliegt der Schranke des sogenannten "Allgemeinen Gesetzes".

Gruß
Zwetsche
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: wann beginnt das Leiden eines Künstler...

hi Zwetche
wenn Du nicht so verdammt recht hättest, dann bliebe meiner Selbstgefälligkeit nur noch der Freitot.
Aber wie heißt es so schon, die Hoffnung stirbt zuletzt.
Und by the way: Die Kunstfreiheit unterliegt Tatsache der Schranke des so genannten "Allgemeinen Gesetzes".
Nennt sich dann die Schranken-Schranke weil sich die Schranke des Gesetzes auf die Schranke der Verfassung aufbaut. Alles was in der Verfassungsordnung verboten ist, kann auch durch Gesetz verboten werden.
So einfach ist das. Oder doch nicht?
Wenn in einem Gesetz ausdrücklich festgestellt wird, das Kunstverkaufen wegen der Kunstfreiheitsgarantie keiner Gewerbe- oder Stra0enordnung unterworfen ist.
und Mehr oder weniger differenziert werden muß.
Aus welchem Gesez schöpft dann ein Richter die Weißheit das Kunstverkaufen nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun habe.!?
 
AW: wann beginnt das Leiden eines Künstler...

Nennt sich dann die Schranken-Schranke weil sich die Schranke des Gesetzes auf die Schranke der Verfassung aufbaut. Alles was in der Verfassungsordnung verboten ist, kann auch durch Gesetz verboten werden.
So einfach ist das. Oder doch nicht?

Die "Schranken-Schranke" ist prinzipiell nix anderes als eine Verhältnismäßigkeitsprüfung auf der Rechtsfolgenseite eines Grundrechtseingriffs. D.h. es wird geprüft, ob der Grundrechtseingriff aufgrund der Schranke (bei Art. 5 das "Allgemeine Gesetz) geeignet, erforderlich und schließlich angemessen (verhältnismäßig angesichts der Bedeutung der Kunstfreiheit) ist.

Soviel, weiter möchte ich mich jetzt nicht vertiefen.
 
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AW: wann beginnt das Leiden eines Künstler...

Die "Schranken-Schranke" ist prinzipiell nix anderes als eine Verhältnismäßigkeitsprüfung auf der Rechtsfolgenseite eines Grundrechtseingriffs.
Hi Zwetche
Auch auf die Gefahr hin Unbelehrbar neurotisch zu sein.
Genau um diese Verhältnismäßigkeitprüfung ging und geht es in dem Prüfungsbescheid
(-1-BvR-183-81-) das OVG, als Vordergericht zwar feststellt das Mann für die Straßenkunst in einer Fußgängerzone, keiner Kölner oder Düsseldorfer Straßenordnung unterworfen ist, Dass nächstgericht aber den Hirnriss forciert, das es dem Hoheitsrecht einer Kommune auch der Kunst nicht erlaubt werden muß sich zu jeder Zeit an jeden Ort betätigen zu dürfen.
Hier sagt die Prüfungskommision Karlsruhe, …es ist richtig das die Kunst auch mit anderen Grundrechten in der Verfassungsordnung zusammenstoßen kann, Was eine Straßennutzung über den Allgemeingebrauch hinaus Erlaubnis- oder genehmigungspflichtig macht.
Darauf braucht hier aber nicht weiter eingegangen werden, denn der Beschwerdeführer wollte nur festgestellt wissen, dass er für den Kommunikativen Allgemeingebrauch einer öffentlichen Straße ( das ist durch Widmung die Nutzung der Fußgängerzone) Keiner Straßen. Verkehrsrechtliche Erlaubnis bedarf.
Hier erlaubt sich der Stadt- und Landespolitiker für NRW die Frechheit: …ich wurde Spinnen und den Prüfungsbescheid aus Karlsruhe absichtlich Falsch interpretieren wollen.
Also bin ich als verfassungsrechtgewinner der Verlierer politischer willkür.
oder wie oder wat?

Und dem all dieser Macht auch die Prozeskostenhilfe verweigert wird.
 
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