AW: wann beginnt das Leiden eines Künstler...
aber Ja, Da Du eh grad am blättern warst....bin ich ja kein Unmensch nicht...
und gebe Dir Recht das ich mich mit
§ 10 BW-- PG
durch Copy und Paste.
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An den zuständigen Ansprechpartner der Ordungsbehörde wenden darf.
Dann ist es leider So das eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Um mir das, schwarz auf weiss " ohne warum“ in die Hand gedrückt wurde.
Nennt sich Frau-Dulend-System.
und damit Vermutest du wieder Richtig, dass ich alles (schwarz und weiß) bereits bekommen habe. und mit meinen Quengeleien einfach nur auffallen und herumstänkern will.
Lieber L-777
Leider ist der zweite Fall, Internetauftritt, durch Idioten wie dich, voll in die Hose gegangen.
So war es gar nicht praktisch 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen zu wollen: Um mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Bekanntheitsgrad in die Höhe zu treiben. und somit damit zu rechnen, meine Bilder endlich Interesse finden werden.
Selbstverständlich könnte ich meine Bilder zur Begutachtung und zur Freude der hier zahlreich vorhandenen Kunstliebhabern ins Forum stellen.
dann müssten die beschlagnmahmten Bilder ( zur Vermeidung einer Ordnungswidrigkeit) in den Asservatenkammern noch vorhanden sein. Sind sie aber nicht.
Denn eine Behörde klaut nicht, auch keine Grundrechte, also träum mal weiter!
aber Ja, Da Du eh grad am blättern warst....bin ich ja kein Unmensch nicht...
und gebe Dir Recht das ich mich mit
§ 10 BW-- PG
durch Copy und Paste.
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An den zuständigen Ansprechpartner der Ordungsbehörde wenden darf.
Dann ist es leider So das eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Um mir das, schwarz auf weiss " ohne warum“ in die Hand gedrückt wurde.
Nennt sich Frau-Dulend-System.
und damit Vermutest du wieder Richtig, dass ich alles (schwarz und weiß) bereits bekommen habe. und mit meinen Quengeleien einfach nur auffallen und herumstänkern will.
Lieber L-777
Leider ist der zweite Fall, Internetauftritt, durch Idioten wie dich, voll in die Hose gegangen.
So war es gar nicht praktisch 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen zu wollen: Um mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Bekanntheitsgrad in die Höhe zu treiben. und somit damit zu rechnen, meine Bilder endlich Interesse finden werden.
Selbstverständlich könnte ich meine Bilder zur Begutachtung und zur Freude der hier zahlreich vorhandenen Kunstliebhabern ins Forum stellen.
dann müssten die beschlagnmahmten Bilder ( zur Vermeidung einer Ordnungswidrigkeit) in den Asservatenkammern noch vorhanden sein. Sind sie aber nicht.
Denn eine Behörde klaut nicht, auch keine Grundrechte, also träum mal weiter!