Ja, der Mehrheitsparlamentarismus steht heute vor einer echten Bewährungsprobe.
Parteien, die ihnen das von der Verfassung verbriefte Recht, an der Willensbildung des Volkes mitzuwirken (Art.21, Abs.1 Satz 1 GG in Deutschland) aus Gründen falsch angestrebter Machteffizienz in vorherrschsüchtiger Überdominanz demonstrativ dazu missbrauchen, ihre unbedingte Mitwirkung an der Unwillensbildung des Volkes zu demonstrieren, die Bekämpfung des politischen Gegners dabei für vorrangig zu erklären und damit auch automatisch die Bekämpfung (=Neutralisierung!) des Wählervolkes billigend in Kauf zu nehmen, hätten zugleich den wahren Sinn einer europäisch gemeinsam angestrebten Verfassung in einem ebensolchen gemeinsamen Geiste eine demokratische Machtkontrolle - auch über sich selbst - ausüben zu sollen, gründlichst missverstanden.
Noch habe ich in einem möglichen - also immerhin nicht unmöglichen - Konjunktiv formuliert.
Damit besteht noch Hoffnung auf einem gemeinsamen Verständigungskern im Parlamentarismus.
Der Minderheitenschutz muss zu jeder Zeit in jeder Krise über den Minimalkonsens einer demonstrativen Gewaltfreiheitslösung über das imperative (Stellvertreter-)Mandat garantiert werden können.
Bernies Sage (Bernhard Layer)