Ausgangspunkt der Ermittlungen in Schweden sind Aussagen zweier Schwedinnen, Frau A. und Frau W.. Demnach gab Frau A. an, Assange habe versucht, mit ihr am 14. August 2010 Sex ohne Kondom zu haben. Schließlich habe er aber doch ein Präservativ verwendet und beide hätten in beiderseitigem Einverständnis Sex gehabt. Frau A. zufolge sei das Kondom jedoch gerissen oder von Assange aufgerissen worden.
Am 18. August soll sich Assange Frau A. zufolge zudem vor ihr entblößt und an ihr gerieben haben. Die schwedischen Behörden sehen darin eine vorsätzliche Belästigung.
Frau W. sagte aus, sie habe am 17. August mit Assange Sex gehabt. Beide seien damit einverstanden gewesen. Assange habe zunächst ein Kondom benutzt. Später habe er jedoch ungeschützten Sex mit ihr gehabt, als sie geschlafen habe.
Frau W.s Bruder hat ausgesagt, seine Schwester habe sich zunächst nicht an die Behörden wenden wollen, wenn Assange sich auf Geschlechtskrankheiten testen lasse. Ein Freund der beiden Frauen sagte zudem aus, diese hätten zunächst keine Anzeige gegen Assange beabsichtigt.
Es soll nach Angaben von Assanges Anwälten SMS-Mitteilungen geben, die die Darstellungen der Frauen fragwürdig erscheinen lassen. Darin hätten sie Interesse gezeigt, sich von einer Boulevard-Zeitung bezahlen zu lassen.