Der neue Verbraucherminister Seehofer sprach gestern angesichts des begründeten Verdachts, dass (korrupte?) Lebensmittelkontrolleure gemeinsame Sache mit den Händlern verdorbenen Fleisches gemacht haben könnten, von einer „neuen Dimension“. Mitnichten neu, Herr Minister. Das Problem ist uralt und hat schon in der Antike den römischen Senat zu der im Titel formulierten Frage veranlasst: Wer kontrolliert die Wächter, ob sie ihren Pflichten, für den Schutz Roms zu sorgen, auch nachkommen?
In Deutschland wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oft als „Wächter der Verfassung“ bezeichnet. Schon der Ausdruck ist missverständlich, denn auch das Gericht steht nicht über dem Grundgesetz sondern ist daran gebunden. Besser wäre „Hüter der Verfassung“. Aber das Problem liegt darin, dass vor einigen Jahren dies oberste Gericht auch von renommierten Staatsrechtlern scharf kritisiert wurde, weil es sich zu einem Art Übergesetzgeber aufgeschwungen hatte – seine Urteile haben Gesetzeskraft. Und in der Tat ist beispielsweise zu fragen, ob es Aufgabe des BVerfG sein kann, genaue Mindestmaße für die Platzhaltung von Legehennen vorzuschreiben, so sympathisch einen Tierfreund das Urteil auch anmuten mag.
Man kann an diesen Beispielen, die sich nahezu beliebig vervielfachen ließen, sehen, dass trotz aller gesellschaftlicher und technischer Veränderungen, man denke nur an die Computerkriminalität, die es vor 25 Jahren nicht mal dem Begriff nach gab, erkennen, dass die Probleme der Regelung eines Gemeinwesens im Prinzip gleich geblieben sind, weil der Mensch in seinem Wesenskern sich nicht geändert hat.
In Deutschland wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oft als „Wächter der Verfassung“ bezeichnet. Schon der Ausdruck ist missverständlich, denn auch das Gericht steht nicht über dem Grundgesetz sondern ist daran gebunden. Besser wäre „Hüter der Verfassung“. Aber das Problem liegt darin, dass vor einigen Jahren dies oberste Gericht auch von renommierten Staatsrechtlern scharf kritisiert wurde, weil es sich zu einem Art Übergesetzgeber aufgeschwungen hatte – seine Urteile haben Gesetzeskraft. Und in der Tat ist beispielsweise zu fragen, ob es Aufgabe des BVerfG sein kann, genaue Mindestmaße für die Platzhaltung von Legehennen vorzuschreiben, so sympathisch einen Tierfreund das Urteil auch anmuten mag.
Man kann an diesen Beispielen, die sich nahezu beliebig vervielfachen ließen, sehen, dass trotz aller gesellschaftlicher und technischer Veränderungen, man denke nur an die Computerkriminalität, die es vor 25 Jahren nicht mal dem Begriff nach gab, erkennen, dass die Probleme der Regelung eines Gemeinwesens im Prinzip gleich geblieben sind, weil der Mensch in seinem Wesenskern sich nicht geändert hat.