oberhaenslir
Member
- Registriert
- 13. Oktober 2008
- Beiträge
- 250
Die abgetrennte Nabelschnur ist ein Organ der Mutter; 'gehört' also ihr zu Eigentum.
.
Ich danke euch allen für eure interessanten Antworten und fasse diese so zusammen:
Die abgetrennte Nabelschnur ist ein Organ der Mutter; 'gehört' also ihr zu Eigentum.
Weder Mutter noch Arzt benötigen eine Erlaubnis irgendeiner Instanz zur Entnahme genetischen Materials aus diesem Organ.
Eine andere Frage ist, was man mit diesem genetischen Material alles machen bzw. nicht tun darf.
Es könnte später mit – Erlaubnis des Kindes – an diesem medizinisch angewendet werden. Auch einem 'Klonungsversuch' müsste dieses zustimmen.
Nach der Entnahme kommt also nur Einfrieren in Frage.
.
.
Ich danke euch allen für eure interessanten Antworten und fasse diese so zusammen:
Die abgetrennte Nabelschnur ist ein Organ der Mutter; 'gehört' also ihr zu Eigentum.
Weder Mutter noch Arzt benötigen eine Erlaubnis irgendeiner Instanz zur Entnahme genetischen Materials aus diesem Organ.
Eine andere Frage ist, was man mit diesem genetischen Material alles machen bzw. nicht tun darf.
Es könnte später mit – Erlaubnis des Kindes – an diesem medizinisch angewendet werden. Auch einem 'Klonungsversuch' müsste dieses zustimmen.
Nach der Entnahme kommt also nur Einfrieren in Frage.
.