Ist nicht viel Unterschied, denn beides geht mit einem völligen Kontrollverlust der Information einher.In meinem Fall war es ein 4-Augen Gespräch im privaten Raum, das zähle ich jetzt mal noch nicht als "Veröffentlichung",
Veröffentlichung heißt in diesem Fall, dass die Information den "geschützten Kreis" verlässt.
Zum Beispiel kann der Bieter seinem Nachbarn erzählt haben, dass er geboten hat und aktuell das Höchstgebot hält, er
aber nicht verraten will, wieviel er geboten hat.
Geht die Information irgendwie raus, kann sie auch den Nachbarn erreichen, und die "private" Information des Bieters
erreicht auch jene, die er explizit nicht informiert haben will.
Aber die Bank kann nicht kontrollieren, wo überall die Information des Telefongesprächs hinkommt und könnte aber dafür haftbar gemacht werden, wenn die Information irgendwie leakt und jemand dadurch einen Schaden erfährt - und sei es nur die persönliche Integrität bzw Privatsphäre.genauso sehe ich das bei Telefongespräche: Wenn die Bank sagt was ich angeblich gekauft haben soll, ist das noch nicht veröffentlicht und schon garnicht wird über eine dritte Person gesprochen wo seine Daten übermittelt werden.
Natürlich, aber es kann dich auch dein Nachbar sehen, wenn das Google-Auto bei dir vorbeifährt. Aber trotzdem liegt es nicht an Google, die Information, dass du an Ort A warst, du im Internet zu verbreiten.Stehe ich an der Kasse, so kann es auch durchaus sein das mein Nachbar mitkriegt wann / was / wieviel ich eingekauft habe. Ich akzeptiere das, er braucht nicht weggucken.
Ja, aber es könnte sein, dass jemand teilweise Informationen schon hat (z.B. dass Herr XY geboten hat und das Höchstgebot hält) und mit jener Info dann die Information vollständig wäre, dass Herr XY den Betrag ABC geboten hat, was aber außer Herr XY niemand zu verbreiten hat.Ähnliches erwarte ich das unter gemeinsamen Immobilien-Käufer für das selbe Objekt. Man ist hier nicht unterwegs um explizit Daten zu sammeln um diese kommerziell zu verkaufen, sondern einfach nur um zu kaufen, und für den Kauf wäre der aktuelle Preis interessant.
Außerdem wäre es vom Bieten her unfair, da man sich gegenüber Herrn XY einen Vorteil verschafft, wenn dieser den Betrag z.B. 1.400.000 blind geboten hat, und du ihn mit z.B. 1.400.001 überbieten kannst.
Man kann solche offenen "Auktionen" machen, aber das müsste vorab klar gemacht werden.
Die Beispiele mögen konstruiert oder an den Haaren herbeigezogen erscheinen, aber sie sollen zeigen, dass man schwer bis garnicht abschätzen kann, was ein konkreter Informationsleak anrichten könnte - und daher ein sensibler Umgang mit Information prinzipiell angebracht ist. Daher wird auch jeder, der für nicht abschätzbare Folgen verantwortlich gemacht werden kann, tunlichst angehalten sein, sich gut zu überlegen, welche Information er verbreitet.
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