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Warum schützen wir unsensiblen Daten?

In meinem Fall war es ein 4-Augen Gespräch im privaten Raum, das zähle ich jetzt mal noch nicht als "Veröffentlichung",
Ist nicht viel Unterschied, denn beides geht mit einem völligen Kontrollverlust der Information einher.
Veröffentlichung heißt in diesem Fall, dass die Information den "geschützten Kreis" verlässt.
Zum Beispiel kann der Bieter seinem Nachbarn erzählt haben, dass er geboten hat und aktuell das Höchstgebot hält, er
aber nicht verraten will, wieviel er geboten hat.
Geht die Information irgendwie raus, kann sie auch den Nachbarn erreichen, und die "private" Information des Bieters
erreicht auch jene, die er explizit nicht informiert haben will.
genauso sehe ich das bei Telefongespräche: Wenn die Bank sagt was ich angeblich gekauft haben soll, ist das noch nicht veröffentlicht und schon garnicht wird über eine dritte Person gesprochen wo seine Daten übermittelt werden.
Aber die Bank kann nicht kontrollieren, wo überall die Information des Telefongesprächs hinkommt und könnte aber dafür haftbar gemacht werden, wenn die Information irgendwie leakt und jemand dadurch einen Schaden erfährt - und sei es nur die persönliche Integrität bzw Privatsphäre.
Stehe ich an der Kasse, so kann es auch durchaus sein das mein Nachbar mitkriegt wann / was / wieviel ich eingekauft habe. Ich akzeptiere das, er braucht nicht weggucken.
Natürlich, aber es kann dich auch dein Nachbar sehen, wenn das Google-Auto bei dir vorbeifährt. Aber trotzdem liegt es nicht an Google, die Information, dass du an Ort A warst, du im Internet zu verbreiten.
Ähnliches erwarte ich das unter gemeinsamen Immobilien-Käufer für das selbe Objekt. Man ist hier nicht unterwegs um explizit Daten zu sammeln um diese kommerziell zu verkaufen, sondern einfach nur um zu kaufen, und für den Kauf wäre der aktuelle Preis interessant.
Ja, aber es könnte sein, dass jemand teilweise Informationen schon hat (z.B. dass Herr XY geboten hat und das Höchstgebot hält) und mit jener Info dann die Information vollständig wäre, dass Herr XY den Betrag ABC geboten hat, was aber außer Herr XY niemand zu verbreiten hat.
Außerdem wäre es vom Bieten her unfair, da man sich gegenüber Herrn XY einen Vorteil verschafft, wenn dieser den Betrag z.B. 1.400.000 blind geboten hat, und du ihn mit z.B. 1.400.001 überbieten kannst.
Man kann solche offenen "Auktionen" machen, aber das müsste vorab klar gemacht werden.

Die Beispiele mögen konstruiert oder an den Haaren herbeigezogen erscheinen, aber sie sollen zeigen, dass man schwer bis garnicht abschätzen kann, was ein konkreter Informationsleak anrichten könnte - und daher ein sensibler Umgang mit Information prinzipiell angebracht ist. Daher wird auch jeder, der für nicht abschätzbare Folgen verantwortlich gemacht werden kann, tunlichst angehalten sein, sich gut zu überlegen, welche Information er verbreitet.
 
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Veröffentlichung heißt in diesem Fall, dass die Information den "geschützten Kreis" verlässt.
Zählen dann nicht alle Bieter im gleichen geschützten Kreis? Als Gesetzgeber, hätte ich den Immobilienmakler nicht haftbar gemacht, wenn sie die Information nur an alle Bieter weitergibt. Der Kreis wird erst dann verlassen, wenn ein Bieter die Information personen-bezogen an dritte weiterreicht, zB an jemand der ihm noch angeblich Geld schuldet. In diesem Fall hätte ich den Bieter haftbar gemacht, und nicht den Immobilienmarkler.

Aber die Bank kann nicht kontrollieren, wo überall die Information des Telefongesprächs hinkommt und könnte aber dafür haftbar gemacht werden, wenn die Information irgendwie leakt und jemand dadurch einen Schaden erfährt

Per Gesetz dürfen Telefongespräche nicht ohne Einverständnis aufgezeichnet und weitergegeben werden. Falls der Kunde das dann doch tut, sollte doch der Kunde dafür haftbar gemacht werden, und nicht die Bank.
Selbst wenn er es nur als Gerücht in die Welt bringt, sind sie ohne Beweise auf richterlicher und kommerzielle Ebene wirkungslos. Man könnte ihn sogar für beweislose Gerüchte verklagen, damit er dies unterlässt, ganz unabhängig von der Wahrheit. Warum sollte die Bank hier noch zu Verantwortung gebracht werden?


Natürlich, aber es kann dich auch dein Nachbar sehen, wenn das Google-Auto bei dir vorbeifährt. Aber trotzdem liegt es nicht an Google, die Information, dass du an Ort A warst, du im Internet zu verbreiten
Für mich sind das ja auch sensible Daten. Daher ist es richtig Gesichter und Nummerschilder zu verpixeln. Nur komisch ist es, das diese Daten veröffentlich sein dürfen, und andere (nicht-personen-bezogene-Daten) im privaten und geschlossenen Kreis jedoch nicht weitergegeben werden dürfen wie in den beiden Beispielen die ich genannt hatte. Das ist dann wieder ein extremer-Datenschutz für die ich dann kein Verständnis habe.
 
Zählen dann nicht alle Bieter im gleichen geschützten Kreis? Als Gesetzgeber, hätte ich den Immobilienmakler nicht haftbar gemacht, wenn sie die Information nur an alle Bieter weitergibt. Der Kreis wird erst dann verlassen, wenn ein Bieter die Information personen-bezogen an dritte weiterreicht, zB an jemand der ihm noch angeblich Geld schuldet. In diesem Fall hätte ich den Bieter haftbar gemacht, und nicht den Immobilienmarkler.
Haben die Bieter eine Verschwiegenheitsklausel unterzeichnet?
Falls nicht, gibt es diesen geschützten Kreis nicht.
Per Gesetz dürfen Telefongespräche nicht ohne Einverständnis aufgezeichnet und weitergegeben werden. Falls der Kunde das dann doch tut, sollte doch der Kunde dafür haftbar gemacht werden, und nicht die Bank. Selbst wenn er es nur als Gerücht in die Welt bringt, sind sie ohne Beweise auf richterlicher und kommerzielle Ebene wirkungslos. Man könnte ihn sogar für beweislose Gerüchte verklagen, damit er dies unterlässt, ganz unabhängig von der Wahrheit. Warum sollte die Bank hier noch zu Verantwortung gebracht werden?
Ja, aber es können ja auch Dritte aufzeichnen oder zumindest mithören. Ist zwar nicht erlaubt, aber der Schutz der Privatsphäre ist dann aufgabe der professionellen Partei, in diesem Fall der Bank. Ist auch so bei Gesprächen mit Anwälten, wenn deren Kanzlei von Dritten verwanrzt worden ist. Dann hat der Anwalt seine Sorgfältigkeitspflicht (dafür zu sorgen, dass sein Zimmer nicht verwanzt ist) verletzt und ist zivilrechtlich haftbar.
Wenn der Kunde selbst aufzeichnet oder Informationen weitergibt, kann er natürlich nicht die Bank haftbar machen.
Für mich sind das ja auch sensible Daten. Daher ist es richtig Gesichter und Nummerschilder zu verpixeln. Nur komisch ist es, das diese Daten veröffentlich sein dürfen, und andere (nicht-personen-bezogene-Daten) im privaten und geschlossenen Kreis jedoch nicht weitergegeben werden dürfen wie in den beiden Beispielen die ich genannt hatte. Das ist dann wieder ein extremer-Datenschutz für die ich dann kein Verständnis habe.
Wie gesagt, ob jener Kreis informationsrechtlich geschlossen ist oder nicht ist eine andere Frage.
 
Das eigentliche Datenschutzproblem tangiert eine höchst sensitive Beobachtungsperspektive neuro-forensischer Ungewissheiten.
Wieso Dinge absichtllich verkompli(herum)zieren?
Es liegt einfach in der Natur einer bewertungsfreigestellten Sache
sich absichtlich und zuversichtlich doppelt zu kümmern um jede Lache.

Die Lache ist wie eine mehreineindeutige Pfütze,
auf dass sie einem jeden auch irgendwie als Datenklaubermann nütze.

Die Zierde der Natur liegt in filigranen Verästelungen pur.
 
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Das eigentliche Datenschutzproblem tangiert eine höchst sensitive Beobachtungsperspektive neuro-forensischer Ungewissheiten.

Es liegt einfach in der Natur einer bewertungsfreigestellten Sache
sich absichtlich und zuversichtlich doppelt zu kümmern um jede Lache.

Die Lache ist wie eine mehreineindeutige Pfütze,
auf dass sie einem jeden auch irgendwie als Datenklaubermann nütze.

Die Zierde der Natur liegt in filigranen Verästelungen pur.
Zieh-Erde: Kummt die Lache, vom Pi-Pi geh-mache - Verqu(b)astelungen buh-r, vom Pfürtzel der NaNuNa-Tour ... :wc2::schnl:
 
" Die Sprache der Natur des Lebens kennt keine unverschlüsselt unsensiblen Daten.
Alle Daten des Lebens sind sensibel und dienen dem Verbraten oder Verraten von Pfaden.

Und so wundert es nicht, dass bezüglich der unmittelbaren Autokorrektur eines ur-verständlichen Ur-Willes des (Über-)Lebens
eine auto-gen-ethisch individuelle Ungleichheit von Wahrscheinlichkeitsmustern im Zittern kein Aufhebens macht - im Delirium Tremens."

Selbst atomare Ur-Strukturen leben im Geringsten von der Aufmerksamkeit der Ur-Bausteine "höchst lebendig" (in überschäumenden) Atomen
dank natürlich zu verstehender Heisenberg'scher Unschärfe in der Verwischung und Verwünschung atomar exakt berechenbarer Fluktuation.

Bernies Sage (Bernhard Layer)
 
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aber der Schutz der Privatsphäre ist dann aufgabe der professionellen Partei
Und an dem Gesetz hab ich was auszusetzen. Wer kann mir unterstellen dass ich mit diskreten Daten unsachgemäß umgehe und mir gleich per Gesetz die Verantwortung entzieht an Daten zu kommen?
Generell beobachte ich den Trend..
Früher gab es ein Cookie blocker die man ein und ausschalten konnte, aber nein, ich bin jetzt zu blöd geworden und es ist Aufgabe des Webseitenbetreibers mich jedesmal darauf hinzuweisen was dort mit meine Daten passieren könnte, denn wenn er nicht mit meiner Dummheit rechnet kann er schließlich verklagt werden. Toll
 
Und an dem Gesetz hab ich was auszusetzen. Wer kann mir unterstellen dass ich mit diskreten Daten unsachgemäß umgehe und mir gleich per Gesetz die Verantwortung entzieht an Daten zu kommen?
Der, der dir die Freiheit gibt, das ungestraft zu tun. Und er unterstellt dir nicht, dass du unsachgemäß damit umgehen wirst, sondern dass du es könntest. Aus ähnlichem Grund obliegt es ja auch dem Hersteller eines technischen Produktes, es in gewissem Maße idiotensicher zu designen, um Schäden durch unprofessionellem Gebrauch möglichst zuvor zu kommen. Weil von Gesetzes wegen ein Privatmann EBEN NICHT verpflichtet ist, über eine Sachkenntnis zu verfügen, die über den Hausverstand hinaus geht.
Generell beobachte ich den Trend..
Früher gab es ein Cookie blocker die man ein und ausschalten konnte, aber nein, ich bin jetzt zu blöd geworden und es ist Aufgabe des Webseitenbetreibers mich jedesmal darauf hinzuweisen was dort mit meine Daten passieren könnte, denn wenn er nicht mit meiner Dummheit rechnet kann er schließlich verklagt werden. Toll
Das nennt sich Konsumentenschutz - beschwere dich bei denen und/oder bei jenen, die derartigen Konsumentenschutz fordern.
Es hat ja auch seinen Grund, warum in manchen Gebrauchsanweisungen von Mikrowellengeräten steht, dass man sie nicht zum Trocknen von Tieren verwenden darf. Ebenso, warum auf Hochspannungsmasten "Achtung Hochspannung! Lebensgefahr!" Und da und dort, dass es verboten ist, auf Waggons zu klettern.
 
Weil von Gesetzes wegen ein Privatmann EBEN NICHT verpflichtet ist, über eine Sachkenntnis zu verfügen, die über den Hausverstand hinaus geht
Das nennt sich Konsumentenschutz

Was geht über den Hausverstand hinaus? Wir hatten alle ein Schulpflicht.

Es gibt ja den altbekannten Satz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Im Falle des Datenschutzes kann Unwissenheit vor Strafe schützen, sofern keiner Gegenteiliges beweisen kann, sei es in Schriftform oder zumindest durch ein Mausklick (bei Cookies). Nagut, dann soll dieses Konsumentenschutz fairerweise auch in Sachen Urheberrecht so gelten, nur da hilft es noch nicht einmal seine Unwissenheit bewiesen zu haben. Selbst wenn du jede illegale Webseite kennst, so kennst du nicht jede Weiterleitung zu solchen Webseiten, und prompt lädst du ein urheberrechtlich geschütztes Film herunter dass du im gleichen Zuge mehrfach illegal hochlädst womit du schon verklagt werden kannst. Klar, in der Daten-Piraterie gibt es keine "professionelle Partei" der hier zur Verantwortung gezogen werden kann, weswegen der (versehentlicher) Konsument die Verantwortung übernehmen muss. Soll ihm nun zur penibler Vorsicht angehalten werden und sich Sachkenntnisse über den Hausverstand aneignen oder sich auf den Konsumentenschutz verlassen? Irgendwie passt das ja nicht, es wird kein gemeinsamer Grundsatz befolgt.
 
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Was geht über den Hausverstand hinaus? Wir hatten alle ein Schulpflicht.
Oft die Frage, welche Information im Detail nun schützenswert ist und welche nicht.
Es gibt ja den altbekannten Satz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Im Falle des Datenschutzes kann Unwissenheit vor Strafe schützen, sofern keiner Gegenteiliges beweisen kann, sei es in Schriftform oder zumindest durch ein Mausklick (bei Cookies).
Du scheinst hier die Unwissenheit, die in jenem Grundsatzes gemeint ist mit der Unwissenheit der Unschuldsvermutung zu verwechseln.
Nagut, dann soll dieses Konsumentenschutz fairerweise auch in Sachen Urheberrecht so gelten, nur da hilft es noch nicht einmal seine Unwissenheit bewiesen zu haben. Selbst wenn du jede illegale Webseite kennst, so kennst du nicht jede Weiterleitung zu solchen Webseiten, und prompt lädst du ein urheberrechtlich geschütztes Film herunter dass du im gleichen Zuge mehrfach illegal hochlädst womit du schon verklagt werden kannst. Klar, in der Daten-Piraterie gibt es keine "professionelle Partei" der hier zur Verantwortung gezogen werden kann, weswegen der (versehentlicher) Konsument die Verantwortung übernehmen muss. Soll ihm nun zur penibler Vorsicht angehalten werden und sich Sachkenntnisse über den Hausverstand aneignen oder sich auf den Konsumentenschutz verlassen? Irgendwie passt das ja nicht, es wird kein gemeinsamer Grundsatz befolgt.
In solchen Fällen gilt eine zumutbare Sorgfaltspflicht, deren eventuelle Verletzung ein Gericht zu beurteilen hat. Ist so wie bei anderen Fällen von Fahrlässigkeit.
Aber bei unserer Frage des Datenschutzes geht es ja nichts um ein Urheberrecht, sondern um die Frage, ob bzw wo und wie man eine Information, die man selbst hat, verbreiten darf bzw ob und wie sehr man zur Vorkehrungen, dass sich jene Information verbreitet, verpflichtet ist.
 
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