Andersdenk
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Komponisten bezahlen nie Gewerbesteuer?
Ist der Komponist freiberuflich tätig, muß er keine Gewerbesteuer bezahlen, wenn er als Freiberufler kein Gewerbe ausübt.
Gewerbetreibende Komponisten müssen natürlich und selbstverständlich ihr Gewerbe anmelden und dann auch die fällige Gewerbesteuer zahlen. So wird zum Beispiel ein erfolgloser Komponist als Taxiunternehmer gewerbesteuerpflichtig und das Finanzamt versteht keinen Spaß, wenn die Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen.
Schalom!