Belair57
Well-Known Member
- Registriert
- 16. November 2007
- Beiträge
- 7.458
Diese Definitionshoheit ist in 15. geregelt. Was fehlt da Ihrer Meinung nach?
Der Einfachheit gebe ich den link herein, es würde zu umfangreich sein, das alles zu kopieren und hier einzufügen.
http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf
In keinem Punkt wird geregelt wer die Definitionshoheit hat, um zu beurteilen ob ein Medium fremdenfeindlich, rassistisch und diskriminierend ist.