Meine Meinung: Der Einsatz einer hochkomplizierten technischen Sprachfilterung, sofern dies jeweils im Einzelfall ermittlungstaktisch geboten wäre, dürfte immer nur anonym im Hintergrund für jeweils fallspezifisch erlaubte Einzelfallbeobachtungen erfolgen und gerade
keine Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden erlauben!
Auch dies ist gesetzlich längst klar geregelt durch das, was man "Befangenheit" nennt und gar nicht von "Zwangsbeteiligten" besonders beantragt werden müsste.
Dem Missbrauch des technischen Fortschritts gilt es klare juristisch nachvollziehbare Grenzen zu setzen.
Der Gesetzgeber muss das Schikaneverbot ernst nehnen und berücksichtigen, dass er von den Marktpartnern keinen wirtschaftlich vollkommen unverhältnismäßig unvertretbaren Sicherungsaufwand zur Sprachfilterung verlangen darf, andererseits aber auch die Verführung zu einer
Zensur aus Sicherheitsgründen nicht unverhältnismäßig oder gar "
gewollt" Vorschub geleistet werden darf.
Als "
allerletzte" Möglichkeit bliebe noch der Versuch, den Sprachfilter mit der Redewendung
" Hals-und Beinbruch" zu testen, um herauszufinden ob darin der Computer vor einer vorsätzlich zu erwartenden Straftat des Benutzers warnt?
Komisch, gerade wo ich dies schreibe, glaubte ich ein Hintergrundlachen der
Global Players und der
Local Layers in trauter Gemeinsamkeit zu vernehmen.........