So wie ich das bisher gelesen habe, gabs verschiedene Möglichkeiten und man hat sich für die Härteste entschieden, die jedoch so etwas wie eine gesetzliche Grundlage hatte, sonst wäre die Abschiebung zu verhindern gewesen.
Die Abschiebung ist also menschlich mies, vor dem Gesetz aber leider "okay".
So wie ich das mitbekommen habe, hatte die Mutter keine Arbeit?
Ich frage, weil ich im Kollegenkreis einen ähnlichen Fall hatte- Mutter alleinerziehend, Vater in Georgien. Sie ist da sogar immer im Urlaub den Papa besuchen geflogen. Immer gings um eventuelle Abschiebung. Die konnte nicht stattfinden, weil sie Arbeit hatte. Sie hat da auch immer wieder eine Bestätigung gebraucht. Irgendwann aber war sie hier "save".
Es ist alleine das Kindeswohl, das es zu beachten gilt.
Ich glaube, dass es da keine gesetzliche Verpflichtung gab. Leider. Vermutlich, weil nicht gesichert ist, dass das Kindeswohl bei Umzg gefährdet ist, da Georgien wohl als sicheres Herkunftsland gilt....
Mit etwas Herz, hätte man es aber sehr wohl so auslegen können. Denn in meinen Augen und der vieler andere ist es durch den Umzug gefährdet.