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Um Auswege zur schiefen Bahn sichtbar zu machen,

paranormo

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26. Dezember 2007
Beiträge
482
könnte man eine Anlaufstelle einrichten, wo jene, die sich schon einmal ernsthaft mit dem Gedanken
trugen, ein Verbrechen zu begehen, anonym erzählen können, was sie dazu anspornte und was sie
bislang davon abhielt. Diese Geschichten könnten dann von Schauspielern dargestellt werden.
 
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vom therapeutischen Standpunkt her eigentlich vernünftig, doch ansonsten eher schwer zu realisieren (siehe Beitrag v. Rosenquarz)
 
Soweit ich weiß, kann man nicht für Verbrechen eingesperrt werden, die man in Zukunft eventuell begehen
könnte.
 
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Soweit ich weiß, kann man nicht für Verbrechen eingesperrt werden, die man in Zukunft eventuell begehen
könnte.

Im Prinzip ist ja, aber wenn Sie irgendwen mit ins Boot nehmen wollen, wäre ich mir nicht mehr so sicher.

Behelf:

§ 30 Versuch der Beteiligung

(1) Wer einen anderen zu bestimmen versucht, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens bestraft. Jedoch ist die Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern. § 23 Abs. 3 gilt entsprechend.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sich bereit erklärt, wer das Erbieten eines anderen annimmt oder wer mit einem anderen verabredet, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften.

(https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__30.html)

Grundsätzlich ist Ihre Frage also eine juristische und nicht so sehr eine politische Frage.

Politisch wäre beispielsweise zu fragen, ob der Gesetzgeber sich dazu herablassen sollte, ein therapeutisches Theater in Konkurrenz zum politischen Theater (Wie der Herr, so das Gescherr) zu reglementieren.


Gott zum Gruße!

:engel2:
 
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