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Übergangsgesellschaften + Sozialstaatssklaverei

AW: Übergangsgesellschaften + Sozialstaatssklaverei

Wer den Staat durch sein Eigentum dafür beauftragen kann in seinem Sinne zu handeln (Gesetzgebung usw.) nur der ist frei. :sekt:
Die Gier :geist: der Zuckerbrot und Peitsche lecker (Der Untertan-en) hilft dabei!

Eigentum verpflichtet und Pflicht macht UNFREI!

sagt
Axl

und bezieht sich auf Art. 14 Satz 2 GG
"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
 
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AW: Übergangsgesellschaften + Sozialstaatssklaverei

Die freie Wahl von alltäglichen Dingen ist in Mitteleuropa weniger das Thema, wir kennen es nicht anders aber hast Du auch die freie Wahl unbewusste Dinge bewusst zu machen?
Das wird wohl nur mit einer sogenannten "Rückführung" gehen; das Thema gehört aber eher in "Psychologie" bzw. "Unter uns".

Bis dahin möge gelten: "Was ich nicht weiß, das macht mich nicht heiß !"

Liebe Grüße

Zeili
 
AW: Übergangsgesellschaften + Sozialstaatssklaverei

Eigentum verpflichtet und Pflicht macht UNFREI!

sagt
Axl

und bezieht sich auf Art. 14 Satz 2 GG
"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."


Ist das ein Naturgesetz, dass Eigentum verpflichtet? :confused:
Oder nicht eher lediglich eine moralische Forderung? Nix dagegen, aber ich möchte schon wissen, was es genau ist! :)
Ich denke, es kommt auf das richtige Maß an, jeder sollte doch wenigstens soviel sein Eigen nennen können, wie er für seine Grundbedürfnisse braucht!
Über alles, was darüber hinausgeht, kann man dann streiten.


LG

EarlyBird :)
 
AW: Übergangsgesellschaften + Sozialstaatssklaverei

Ich frage mich ernsthaft ob nicht die Mehrzahl der Kapitalisten zum Geld verdienen zu dumm geworden sind.

Krisen und Massenarbeitslosigkeit bringen keinen Gewinn!

Gewinn macht man mit Wirtschaftswaschstum oder es kommt zum Kannibalismus unter den Kapitalisten, weil der zu verteilende Kuchen immer kleiner wird.
 
AW: Übergangsgesellschaften + Sozialstaatssklaverei

Ist das ein Naturgesetz, dass Eigentum verpflichtet?

Nein, es ist aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und damit die bedeutsamste Grundregel unseres Gesellschaftssystems. Für Österreich kann ich da keine Angaben machen, aber ich werde mir die Verfassung Österreichs auch anschaffen, damit ich auch für die Össis entsprechende Angaben kund tun kann.

Oder nicht eher lediglich eine moralische Forderung? Nix dagegen, aber ich möchte schon wissen, was es genau ist!

Es ist auch keine moralische Forderung, sondern GESETZ.
Das Bundesverfassungsgericht hat als höchste juristische Instanz dazu mehrere Urteile gesprochen. Meist geht es dabei um Eigentumsenteignungen zum Wohle der Allgemeinheit, z.B. bei Wegerechten und Zufahrten oder Grund- und Bodenenteignungen für das Gemeinwesen usw...

Ich denke, es kommt auf das richtige Maß an, jeder sollte doch wenigstens soviel sein Eigen nennen können, wie er für seine Grundbedürfnisse braucht!
Über alles, was darüber hinausgeht, kann man dann streiten.

Ich denke das streiten lohnt sich darüber nicht, denn:

Nur was man freiwillig verschenkt, kann man behalten.

meint
Axl
 
AW: Übergangsgesellschaften + Sozialstaatssklaverei

Ist das ein Naturgesetz, dass Eigentum verpflichtet? :confused:
Oder nicht eher lediglich eine moralische Forderung? Nix dagegen, aber ich möchte schon wissen, was es genau ist! :)
Es ist kein Naturgesetz, es kann aber politisches Gesetz und moralische Forderung sein. Wir machen ja sinnvollerweise nur dann ein (politisches) Gesetz, weil ein Naturgesetz für dieses oder jenes Problem nicht lebbar ist. Wo dann - die von Gott geschaffene - Natur samt den Naturgesetzen nicht ausreicht, brauchen wir eine Moral. Das Gesetz ist dann der - hoffentlich praktizierbare - Ausdruck unserer Moral.
Ich denke, es kommt auf das richtige Maß an, jeder sollte doch wenigstens soviel sein Eigen nennen können, wie er für seine Grundbedürfnisse braucht!
Über alles, was darüber hinausgeht, kann man dann streiten.
Das kann ich zur Gänze unterschreiben.

LG Zeili
 
AW: Übergangsgesellschaften + Sozialstaatssklaverei

Nachtrag für Össis:

Ich habe mir die Verfassung Österreichs als Skript in der aktuellen Fassung heruntergeladen und konnte mit der Suchfunktion >>Eigentum<< zwar finden, jedoch in einen völlig anderen Zusammenhang, als es das deutsche Grundgesetz vorsieht.

So langsam verstehe ich Kultus, wenn er vom Polizeistaat schreibt, denn in der Verfassung Österreichs wird nur von staatlichen Maßnahmen GEGEN das persönliche Eigentum in Form einer "Gefahrenabwehr" gesprochen.

Huuups ~
die Hutschnurr kräuselt sich ~
und die Fragezeichen hören kaum auf sich zu begrenzen ~
:haare:
 
AW: Übergangsgesellschaften + Sozialstaatssklaverei

Für oder gegen wen sind die Gesetze?

Der Dumme rennt dem Gesetz hinterher, der Gewiefte macht sie!
 
AW: Übergangsgesellschaften + Sozialstaatssklaverei

Nachtrag für Össis:

Ich habe mir die Verfassung Österreichs als Skript in der aktuellen Fassung heruntergeladen und konnte mit der Suchfunktion >>Eigentum<< zwar finden, jedoch in einen völlig anderen Zusammenhang, als es das deutsche Grundgesetz vorsieht.

So langsam verstehe ich Kultus, wenn er vom Polizeistaat schreibt, denn in der Verfassung Österreichs wird nur von staatlichen Maßnahmen GEGEN das persönliche Eigentum in Form einer "Gefahrenabwehr" gesprochen.
Hallo Deusi und Kultus Maximus !

Solange es in Österreich noch einen unaufgeklärten Mord oder sonstige absichtliche Gewalttat gibt, haben wir zuwenig Polizeistaat.

Liebe Grüße

Zeili
 
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AW: Übergangsgesellschaften + Sozialstaatssklaverei

Hallo Deusi und Kultus Maximus !

Solange es in Österreich noch einen unaufgeklärten Mord oder sonstige absichtliche Gewalttat gibt, haben wir zuwenig Polizeistaat.

Liebe Grüße

Zeili

Es geht hier nicht um Gewaltverbrechen sondern um Eigentum.
Das ist ein Unterschied!

meint
Axl
 
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