Mit dem am 7. März 1990, kurz vor der
ersten freien Volkskammerwahl am 18. März 1990, verabschiedeten sogenannten Modrow-Gesetz gab er DDR-Bürgern die Möglichkeit, die Grundstücke, auf denen ihre Häuser standen, preiswert zu erwerben. Aus rechtlichen Gründen (weil z. B. die Eigentümer in den Westen geflohen waren) war in der DDR oftmals das Eigentum an Haus und Grundstück getrennt. Nach Schätzungen des Landesverwaltungsamtes in Weimar verursachte das Gesetz alleine in Thüringen Verluste von rund 250 Millionen Mark für Kommunen und Land. Nach Ansicht von
Bernhard Vogel sind diese Verluste „fiktiv“, da Grundstücke bewertet worden seien, auf denen ein Haus stehe, das bereits einen anderen Eigentümer habe.
[19] Die Vereinigung der beiden deutschen Staaten bezeichnete Modrow unmittelbar vor deren Vollzug in der österreichischen Zeitung „
Volksstimme“ als einen „Anschluss, bei dem die eine Seite diktierte, die andere praktisch alles hinnahm“.
[20]