Wie gesagt, es ist nicht perfekt, es kann aber nicht schaden wenn Richter ihre Entscheidungen gegenüber der Öffentlichkeit/Volk verantworten müssen.
100%ig rechtmäßige Entscheidungen/Urteile wird vielleicht niemals geben. Aber zumindest sollte man Richter einer Kontrollinstanz unterstellen, und die "unabhängigste" Kontrolle bietet, meiner Meinung nach, nur die Öffentlichkeit/das Volk.
Was heißt "100%ig" rechtmäßig ? Der Richter ist ja angehalten, nach gültigem Recht zu entscheiden - und da tue ich mir schwer zu fassen, was in einem konkreten Fall "zu 80% nach gültigem Recht" heißen solle.
Richter bzw deren Urteile unterstehen ja einer "Kontrollinstanz" - deswegen gibt es ja Instanzen, bis eben hin zum obersten Gerichtshof und ggf sogar noch eine vierte Instanz, der EuGH. Und sehr wohl werden Richter auch in der Art kontrolliert, dass sie bei Amtsmissbrauch mit Ahndung zu rechnen haben.
Nur wieso meinst du, die Öffentlichkeit/das Volk wäre die Unabhängigste bzw unabhängig wovon ? Wären es nicht gerade die "kleinen Leute", die danach urteilen, wonach ihnen gerade so ist ? Dass gerade bei den "kleinen Leuten" völlig unsachliche Umstände wie Sympathie eine bedeutende Rolle bei Wahlen spielen ? Dass gerade die "kleinen Leute" rechtlich nicht ausreichend gebildet sind, um die sachlich-fachliche Qualität der Arbeit von Richtern zu beurteilen ?
Das ist ein Problem bei allen demokratischen Vorgängen, daß fachliche "Laien" mitbestimmen. Wie würdest du bei demokratische Entscheidungen fachliche "Laien" ausschließen ??? Wer kann und soll entscheiden ob jemand ein fachlicher Laie ist oder nicht, damit er ausgeschloßen werden kann ???
Bei fachlichen Entscheidungen, ja. Fundierte fachliche Entscheidungen können nur jene treffen, die eine fachliche Ahnung haben. Politische Entscheidungen hingegen sind jedoch an sich keine fachlichen Entscheidungen.
Zur Erklärung:
Ich stehe vor der politischen Entscheidung A oder B. Ich brauche eine gewisse Fachkenntnis um herauszufinden (herauszufinden, nicht entscheiden!) dass eine Entscheidung für A zu X, eine Entscheidung für B zu Y führt. Die politische Frage die sich einem stellt ist jetzt nicht, ob ich mich für A oder B entscheide, sondern ob ich lieber zu X oder zu Y will. Und dafür braucht es keine Fachkenntnis.
Der Wähler bei Nationalratswahlen wählt ja auch nicht seine Partei, einfach weil diese Partei regieren soll (oder eine starke Opposition bilden soll oder er einfach ein Zeichen setzen will), sondern seine Wahl soll zu einem bestimmten Resultat führen. Und um herauszufinden, welches Resultat man sich wünscht, ist keine Sachfrage, sondern eine Frage der persönlichen Vorliebe.