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Studien belegen: Vegan ist gesund.

o.k.
Sicherlich haben sie in diesem Thread zum Thema ihrer falschen Tastatur mehr Text beigetragen.
Es bleibt zu bezweifeln, ob dieses Thema nun endgültig aus dem Diskurs verbannt ist. Meine Befürchtung, dass dem nicht so ist, ist durchaus begründet. Doch sollte es sich anders verhalten, werde ich unbeirrt fortfahren, die Realität ungeschönt darzustellen.
 
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Das eine hat mit dem andern überhaupt nichts zu tun. Ist das so schwer zu begreifen? Es ging bei dem „ad hominem“- Angriff-chen von Muzmuz wie es zu dem Rechtschreibfehler kam. (Sein Fehlschluss bzw Fehlschlüsse: Kris kann kein deutsch (1) Kris ist daher unintelligent (2)) Beide Sachen gelten als widerlegt.
Gelten sie nicht. Und du warst ja jener, der anderen Deutschkenntnisse absprechen wollte. Du hast nur den Spiegel vorgehalten bekommen und siehe da, du hast wehleidig aufgeschrien.
Oder ich kann es noch einfach formulieren, würde ich das Ganze immer nur auf einem Zettel schreiben und euch zuschicken, wären da keine Rechtschreibfehler drin.
Big in Japan.
Das einzige, was man mir ankreiden könnte, wäre, dass, nachdem der Fehler geschehen ist, ich nicht noch mal eine Korrektur vornehme. Richtig.
Und dein Spotten über die Fehler anderer, während du weit mehr Fehler machst, kann man dir nicht ankreiden?
Das tue ich nicht bei Menschen, vom Schlage Muzmuz.
Und auch für den Rechtschreibfehler in diesem Satz ist jemand oder etwas anderer/anderes schuld? :lachen:
Solche Leute haben keine Argumente, wollen nur stänkern, und glücklicherweise bin ich nicht der Einzige, der das genau so sieht.
Soso, das sagt der, der mit Sprüchen wie "Wuschelköpfchen, zu heiß gebadet?" stänkert?
 
Eine dümmliche Behauptung dessen, der uns hier spottend einreden wollte, eine Beleidigung könne keine sein,
wenn ihr Inhalt faktisch richtig wäre. Was §192 Stgb eindeutig widerlegt.
Ja ja du möchtest einen Paragrafen widerlegen? Süß. Du hast wieder mit nach dem Paragraphen widerlegt. Gleichzeitig hast du ihn nicht verstanden. aber lese mal wirklich das hier durch. Von einem echten Juristen. Nicht von einem Möchtegern-Jurist Muzmuz: https://www.juracademy.de/strafrecht-bt1/beleidigung-trotz-wahrheitsbeweises.html ein paar stellen hebe ich für dich hervor, damit auch das wuschelköpfchen es versteht:
Wie bereits oben dargestellt, schließt der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache eine Bestrafung gemäß. §§ 185 ff. grundsätzlich aus. [HLTEN WIR FEST: GRUNDSÄTZLICH IST ES SO WIE ICH SAGE. WAHRHEIT SCHLIEßT EINE BESTRAFUNG AUS]Der Täter kann sich jedoch in diesen Fällen der FormalBeleidigung gem. § 192 strafbar machen, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.
Eine beleidigende Form der Kundgabe liegt etwa dann vor, wenn der Täter seine Aussagen mit einem gehässigen oder sonst herabwürdigendem Ton tätigt. Beleidigende Umstände liegen dann vor, wenn der Zeitpunkt der Bekanntgabe oder die Form der Veröffentlichung kompromittierend ist und sich deshalb zur Verletzung der Ehre des Betroffenen eignet. Insbesondere sog. „Publikationsexzesse“, d.h. Veröffentlichungen, an denen kein öffentliches Interesse besteht, fallen nach h.M. unter den Tatbestand des § 192.

Mit anderen Worten.
Angenommen, Person A arbeitet in einem Büro und ist Kollege von Person B. Person A weiß, dass Person B vor einiger Zeit als Prostituierte gearbeitet hat und sagt dann vor Kollegen wiederholt "B ist übrigens 'ne Hure". er kann sich nicht herausreden, dass seine Wehrverletzung auf "Wahrheit" beruht. Jetzt stellt "Hure zu sein" eine gesellschaftliche Herabwürdigung da. Wuschelköpfen eben nicht.

Obwohl die Aussage von Person A wahr ist und auf einer auf Tatsachen basiert, könnte Person B dennoch argumentieren, dass die Äußerung einzig darauf abzielte, sie in einem negativen Licht darzustellen und ihre Reputation zu schädigen. In diesem Fall könnte Person B Strafanzeige wegen Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises nach § 192 StGB stellen, um Person A rechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
 
Was bei dir der Fall war, auch wenn du das natürlich leugnen willst. Aber, dieser Drops ist gelutscht, dein Gezeter ist sinnlos.
Natürlich werde ich die Unwahrheit, die du verbreiten möchtest, abstreiten. Da waschechte Christen auf die Wahrheit stehen und Lügen nicht gerne dulden. Jetzt ist es so, dass es im juristischen Sinne den Rechtssatz von Latein. „in Dubio pro Reo“ gibt. Du musst bei einer Beleidigung die Beleidigung nachweisen. Und bei einer Beleidigung trotz des Beweises der Wahrheit, musst du zusätzlich auch noch die beleidigende Absicht beweisen. Oder einen Kontext haben, der die Anwendung dieses Paragrafen ermöglicht.

Zum Beispiel könnte eine Zeitschrift über einen Kandidaten für ein politisches Amt ungestraft schreiben, dass er homosexuell ist, weil das keine Beleidigung darstellt, wenn es wahr ist. Dass der örtliche Optiker ein Homo/Schwuler/Schwuchtel/als Callboy gearbeitet hat, nicht. Und das auch, selbst wenn es wahr sein sollte. Wenn man zum Beispiel nachweisen kann, dass durch die Penetranz der Wiederholung eindeutig klar ist, dass dieser Mensch runtergemacht werden soll, oder irgendwie erreicht werden soll, dass zum Beispiel keiner mehr in sein Geschäft geht. (Weil es zum Beispiel eine erzkonservative Gegend ist)
Das sind Dinge, die du nicht begreifst.
 
Natürlich werde ich die Unwahrheit, die du verbreiten möchtest, abstreiten.
Natürlich willst du die Wahrheit abstreiten, hast du ja bislang getan, also warum solltest du jetzt überraschen?
Da waschechte Christen auf die Wahrheit stehen und Lügen nicht gerne dulden.
Unter jener Voraussetzung könntest du kein waschechter Christ sein, und deine Behauptung einer zu sein wäre eine Unwahrheit, oder nicht?
Jetzt ist es so, dass es im juristischen Sinne den Rechtssatz von Latein. „in Dubio pro Reo“ gibt.
Deine mangelnden Lateinkenntnisse manifestieren sich und "Dubio" und "Reo", wobei du letzteres zuvor sogar als "rheo" oder "Rheo" geschrieben hattest.
Du musst bei einer Beleidigung die Beleidigung nachweisen. Und bei einer Beleidigung trotz des Beweises der Wahrheit, musst du zusätzlich auch noch die beleidigende Absicht beweisen. Oder einen Kontext haben, der die Anwendung dieses Paragrafen ermöglicht.
Ja, und das war beim "Lump" nicht einfacher als bei dir.
Zum Beispiel könnte eine Zeitschrift über einen Kandidaten für ein politisches Amt ungestraft schreiben, dass er homosexuell ist, weil das keine Beleidigung darstellt, wenn es wahr ist. Dass der örtliche Optiker ein Homo/Schwuler/Schwuchtel/als Callboy gearbeitet hat, nicht. Und das auch, selbst wenn es wahr sein sollte. Wenn man zum Beispiel nachweisen kann, dass durch die Penetranz der Wiederholung eindeutig klar ist, dass dieser Mensch runtergemacht werden soll, oder irgendwie erreicht werden soll, dass zum Beispiel keiner mehr in sein Geschäft geht. (Weil es zum Beispiel eine erzkonservative Gegend ist)
Das sind Dinge, die du nicht begreifst.
Du begreifst nicht, dass es offensichtlich ist, dass du den User mit deinem "Wuschelköpfchen ....zu heiß gebadet?" runtermachen wolltest und es keiner weiteren Beweise bedarf als deiner Worte in jenem Kontext.
 
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Natürlich willst du die Wahrheit abstreiten, hast du ja bislang getan, also warum solltest du jetzt überraschen?
Nein, die Wahrheit streite ich nicht ab. Die Wahrheit ist, Du konntest kein einzigen Punktsieg gegen mich verbuchen. Du bist argumentativ schwach, und kein ebenbürtiger Gegner - da du weit unterlegen bist. das ist die Wahrheit. und ich streite sie nicht ab. WIDERLEGT.
Unter jener Voraussetzung könntest du kein waschechter Christ sein, und deine Behauptung einer zu sein wäre eine Unwahrheit, oder nicht?
Fehlschluss. Und Argumentum ad ignorantiam. Du weißt schlussendlich nicht, was ein waschechten Christen von einem Kirchgänger-Christen unterscheidet. Deine Unwissenheit ist nicht für mich bindend.
Deine mangelnden Lateinkenntnisse manifestieren sich und "Dubio" und "Reo", wobei du letzteres zuvor sogar als "rheo" oder "Rheo" geschrieben hattest.
Ich hatte zumindest Latein, du wahrscheinlich nicht. Da die deutschen Entsprechungen Hauptwörter sind, darf man sie auch GROSS schreiben bei Entlehnung.
Ja, und das war beim "Lump" nicht einfacher als bei dir.
Ist deine Behauptung, wie immer ohne beweis. LUMP ist eine echte Beleidigung, oder? Bei ehrlicher Antwort ist dein "Argument" tot.
Du begreifst nicht, dass es offensichtlich ist, dass du den User mit deinem "Wuschelköpfchen ....zu heiß gebadet?" runtermachen wolltest und es keiner weiteren Beweise bedarf als deiner Worte in jenem Kontext.
Das ist deine Behauptung, die du nicht bewiesen hast. Und ich werde es wohl besser wissen, als der, der einen Fehlschluss nach dem anderen produziert. Oder?
 
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