Du hast in fast allem, was Du schreibst recht und doch zugleich auch nicht. Ich verstehe Deine aus Gerechtigkeitsempfinden gespeiste Empörung, teile sie sogar; aber:Claus schrieb:Also, kurzer Sinn meiner langen postings:
Der „Rechtsstaat“ hat nicht eigentlich die Schuldigen bestraft, sondern sich an den Unschuldigen oder den kleinen Fischen abreagiert.
meint Claus
Der Rechtsstaat kennt rechtlich nur die individuelle Schuld, nur den Tatbestand, den ein einzelner oder eine bestimmte, zahlenmäßig umgrenzte Gruppe erfüllt hat. Ein Mörder - kein Problem damit; aber ein Schreibtischtäter, der unter Beachtung des in seinem Land geltenden positiven Rechts Tausenden die Freiheit genommen hat, ein Unrechtssystem wie es die DDR war, fundamental gestützt hat, bleibt straffrei. Es gibt im StGB einfach keinen Tatbestand dafür. Den kleinen Mauerschützen kann man - vielleicht vielleicht - noch unter Berufung auf überpositives Recht belangen (sie erhielten alle nur Bewährungsstrafen), aber die Kommunisten, die ihn aufhetzten zu schießen, gehen frei aus, weil die Tatsache des schweren politischern Irrtums - worauf er auch immer fußen mag - eben keine strafbare Handlung darstellt. Die Herrschaftsclique der kommunistischen Systeme glaubte ja - das wollen wir mal wohlwollend unterstellen - , dass Schießbefehle usw. nötig sind, weil der Sozialismus geschützt werden müsse, notfalls mit Waffengewalt. Ihr kam eben nicht zu Bewusstsein, dass dies Unrecht ist - schlimmer ist, dass sie selbst heute es nicht einsehen, aus Gründen, die ich pauschalierend im vorigen Thread bereits sagte und demnächst ausführen werde.
Und wie gesagt: Selbst die schlimmste - Ausnahme: Auschwitzlüge - Meinung ist durch das Recht auf Meinungsfreiheit geschützt, in D und ich denke auch in A. Nach Zensur rufen nur die Feinde der Demokratie - linke wie rechte.
Zeigt sich nicht - noch einmal ihn verteidigend - darin Größe und Würde des freiheitlichen Rechtsstaates, dass er auch STASI-Offizieren das Recht gewährt, sich zu artikulieren?!
Grüß Dich - Ziesemann